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AP Recht - KoLaWiss

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<strong>KoLaWiss</strong>-Gutachten <strong>AP</strong> 4: <strong>Recht</strong> Seite 22 von 163<br />

Frage 1:<br />

hende Gesetzesänderungen auch Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Langzeit-<br />

archivierung medizinischer Daten durch den LZA-Verbund haben könnten. Dies lässt<br />

sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht feststellen. Vielmehr bleibt zunächst<br />

abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf die relativ weit verbreitete, ablehnende Haltung<br />

gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte reagieren wird.<br />

In Bezug auf die rechtliche Bewertung der an der Uni Göttingen produzierten Daten<br />

stellen sich folgende Fragen:<br />

• Unterliegen die produzierten Daten dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)?<br />

• Wenn ja: Bei wem liegen die jeweiligen Urheber- und Verwertungsrechte?<br />

A. Vorüberlegungen<br />

Entscheidend für die Beantwortung der folgenden Fragen ist zunächst, ob an den an der Uni-<br />

versität Göttingen erhobenen Daten ein urheberrechtlicher Schutz entsteht und, sofern diese<br />

Frage zu bejahen ist, wem die aus dem Urheberrecht folgenden Nutzungsrechte daran zuste-<br />

hen. Deshalb soll im Folgenden zunächst geprüft werden, ob wissenschaftliche Primärdaten<br />

generell urheberrechtsfähig sind. Dabei ist danach zu differenzieren, ob und wenn ja, in wel-<br />

cher Form, die Daten verkörpert sind. Aus diesem Grund wird bezüglich der Frage des urhe-<br />

berrechtlichen Schutzes von wissenschaftlichen Primärdaten danach differenziert, ob an ei-<br />

nem Datum an sich, also dem Ergebnis einer Messung oder eines Versuchs und der daraus<br />

resultierenden Erkenntnis ein urheberrechtlicher Schutz entstehen kann (B.) oder ob die Daten<br />

auf Papier oder einem digitalen Datenträger verkörpert sein müssen bzw. ob diese Verkörpe-<br />

rung bestimmten Anforderungen entsprechen muss, damit ein urheberrechtlicher Schutz ent-<br />

steht(C.I.). Des Weiteren stellt sich die Frage, welche Auswirkungen es auf die urheberrech-<br />

tliche Schutzfähigkeit hat, wenn mehrere Daten miteinander kombiniert und beispielsweise in<br />

einer Tabelle zusammengefasst werden(C.III.).<br />

Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist

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