AP Recht - KoLaWiss
AP Recht - KoLaWiss
AP Recht - KoLaWiss
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>KoLaWiss</strong>-Gutachten <strong>AP</strong> 4: <strong>Recht</strong> Seite 22 von 163<br />
Frage 1:<br />
hende Gesetzesänderungen auch Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Langzeit-<br />
archivierung medizinischer Daten durch den LZA-Verbund haben könnten. Dies lässt<br />
sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht feststellen. Vielmehr bleibt zunächst<br />
abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf die relativ weit verbreitete, ablehnende Haltung<br />
gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte reagieren wird.<br />
In Bezug auf die rechtliche Bewertung der an der Uni Göttingen produzierten Daten<br />
stellen sich folgende Fragen:<br />
• Unterliegen die produzierten Daten dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)?<br />
• Wenn ja: Bei wem liegen die jeweiligen Urheber- und Verwertungsrechte?<br />
A. Vorüberlegungen<br />
Entscheidend für die Beantwortung der folgenden Fragen ist zunächst, ob an den an der Uni-<br />
versität Göttingen erhobenen Daten ein urheberrechtlicher Schutz entsteht und, sofern diese<br />
Frage zu bejahen ist, wem die aus dem Urheberrecht folgenden Nutzungsrechte daran zuste-<br />
hen. Deshalb soll im Folgenden zunächst geprüft werden, ob wissenschaftliche Primärdaten<br />
generell urheberrechtsfähig sind. Dabei ist danach zu differenzieren, ob und wenn ja, in wel-<br />
cher Form, die Daten verkörpert sind. Aus diesem Grund wird bezüglich der Frage des urhe-<br />
berrechtlichen Schutzes von wissenschaftlichen Primärdaten danach differenziert, ob an ei-<br />
nem Datum an sich, also dem Ergebnis einer Messung oder eines Versuchs und der daraus<br />
resultierenden Erkenntnis ein urheberrechtlicher Schutz entstehen kann (B.) oder ob die Daten<br />
auf Papier oder einem digitalen Datenträger verkörpert sein müssen bzw. ob diese Verkörpe-<br />
rung bestimmten Anforderungen entsprechen muss, damit ein urheberrechtlicher Schutz ent-<br />
steht(C.I.). Des Weiteren stellt sich die Frage, welche Auswirkungen es auf die urheberrech-<br />
tliche Schutzfähigkeit hat, wenn mehrere Daten miteinander kombiniert und beispielsweise in<br />
einer Tabelle zusammengefasst werden(C.III.).<br />
Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist