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AP Recht - KoLaWiss

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<strong>KoLaWiss</strong>-Gutachten <strong>AP</strong> 4: <strong>Recht</strong> Seite 115 von 163<br />

vom Vertragspartner gemäß den Regelungen dieser Geheimhaltungsvereinbarung schriftlich<br />

zu verpflichten. Der Vertragspartner hat dem LZA auf Anforderung unverzüglich Auskunft<br />

über die mit diesen Mitarbeitern getroffenen Geheimhaltungsregelungen zu erteilen und Ko-<br />

pien entsprechender Geheimhaltungsdokumente auszuhändigen.<br />

X.3 Für den Fall, dass der Vertragspartner gegen die Geheimhaltungsverpflichtung verstößt,<br />

hat er dem LZA-Verbund eine Vertragsstrafe in Höhe von XX € zu zahlen. Darüber hinaus<br />

stellt der Vertragspartner den LZA-Verbund von Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund<br />

der unbefugten Weitergabe der Daten durch den Vertragspartner gegen den LZA-Verbund<br />

geltend machen. Die Geltendmachung von sonstigen Schadensersatzansprüchen bleibt davon<br />

unberührt.<br />

X.4 Sind einzelne der vorstehenden Ziffern oder Teile dieser Ziffern nichtig, so bleibt die<br />

Vereinbarung im Übrigen wirksam. und an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt entwe-<br />

der die gesetzliche Vorschrift oder, sofern eine solche Vorschrift nicht existiert, eine solche<br />

Regelung, die die Parteien nach Treu und Glauben zulässigerweise getroffen hätten, wenn<br />

ihnen die Nichtigkeit bekannt gewesen wäre.<br />

Prof. Dr. Gerald Spindler/Dipl.-Jur. Tobias Hillegeist

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