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Verbandsnachrichten - Fachverband der Kommunalkassenverwalter ...

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<strong>Verbandsnachrichten</strong><br />

Nr. 59 - Juli 2010<br />

Das Magazin des <strong>Fachverband</strong>s <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V.<br />

Landesverband Baden-Württemberg


Ihre Ansprechpartner<br />

Landesvorsitzen<strong>der</strong><br />

Karl Bentele<br />

Stadtkasse Ravensburg<br />

Marienplatz 52, 88238 Ravensburg<br />

Stellvertretende Landesvorsitzende<br />

Carmen Kraushofer<br />

Stadtkasse Überlingen<br />

Postfach 101863, 88648 Überlingen<br />

Landesgeschäftsführer<br />

Werner Mallinger<br />

Postfach 1228<br />

78612 Rottweil<br />

Landesschatzmeister<br />

Jürgen Baldauf<br />

Stadtkasse Tettnang<br />

Schlossstraße 2, 88069 Tettnang<br />

Vorsitzende Fachausschuss VZV<br />

Karola Singer<br />

Stadtkämmerei Stuttgart<br />

Postfach 106034, 70049 Stuttgart<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> EDV-Ausschuss<br />

Peter Mögenburg<br />

Badstraße 59<br />

71134 Aidlingen<br />

Kassenprüferin<br />

Felicitas Winkelmans<br />

Stadtkasse Überlingen<br />

Postfach 101863, 88648 Überlingen<br />

Kassenprüfer<br />

Ralf Kö<strong>der</strong><br />

Stadtkasse Winnenden<br />

Postfach 280, 71361 Winnenden<br />

Telefon: 0751 / 82243<br />

Fax: 0751 / 8260243<br />

mail: karl.bentele@ravensburg.de<br />

Telefon: 07551 / 991221<br />

Fax: 07551 / 991433<br />

mail: c.kraushofer@ueberlingen.de<br />

Telefon: 0741 / 1743999<br />

Fax: 0741 / 1742576<br />

mail: kassenleiterbw@aol.com<br />

Telefon: 07542 / 510310<br />

Fax: 07542 / 51044310<br />

mail: juergen.baldauf@tettnang.de<br />

Telefon: 0711 / 2164186<br />

Fax: 0711 / 2167845<br />

mail: u205010@stuttgart.de<br />

Telefon: 07034 / 60213<br />

o<strong>der</strong>: 01731592677<br />

mail: petermoegenburg@email.de<br />

Telefon: 07551 / 991220<br />

Fax: 07551 / 991433<br />

mail: f.winkelmans@ueberlingen.de<br />

Telefon: 07195 / 13130<br />

Fax: 07195 / 13400<br />

mail: ralf.koe<strong>der</strong>@winnenden.de


Rückblick<br />

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kleinen Rückblick auf die 14. Landesarbeitstagung<br />

des <strong>Fachverband</strong>es <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> am<br />

29.4.2010 in Sindelfingen geben.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> guten Ressonanz im Jahre 2008 und um Ihnen einen optimalen<br />

Rahmen für eine Landesarbeitstagung zu bieten, hatte sich <strong>der</strong> Landesvorstand<br />

entschlossen die Landesarbeitstagung 2010 ebenfalls in Sindelfingen stattfinden<br />

zu lassen.<br />

Zu unserer großen Überraschung und auch entsprechen<strong>der</strong> Freude konnten wir<br />

im April mit 300 Teilnehmern so viele Kolleginnen und Kollegen wie noch nie begrüßen.<br />

Dies hat unsere Entscheidung für Sindelfingen bestätigt.<br />

Landesvorsitzen<strong>der</strong> Karl Bentele konnte im Namen des Landesvorstandes die<br />

Bundesgeschäftsführerin Andrea Sommerfeldt, den Landesvorsitzenden aus<br />

Rheinland-Pfalz, Kurt Vester sowie mit Hermann Neugebauer den Landesvorsitzenden<br />

aus Hessen herzlich willkommen heißen.<br />

Ebenso herzlich willkommen geheißen wurden unser Ehrenvorsitzen<strong>der</strong> Albert<br />

Kärcher sowie Horst Lang und Walter Mollik, die Männer <strong>der</strong> ersten Stunde des<br />

Landesverbandes Baden-Württemberg.<br />

1


Rückblick<br />

Mit großer Freude konnte Landesvorsitzen<strong>der</strong><br />

Karl Bentele mit Klaus Notheis<br />

(rechts im Bild) den Präsidenten<br />

<strong>der</strong> Gemeindeprüfungsanstalt Baden-<br />

Württemberg als Gast begrüßen, was<br />

auch ein Ausdruck <strong>der</strong> guten Zusammenarbeit<br />

des Landesverbandes mit<br />

<strong>der</strong> Gemeindeprüfungsanstalt <strong>der</strong> letzten<br />

Jahre ist. Für Klaus Notheis war<br />

dies nicht <strong>der</strong> erste Besuch beim <strong>Fachverband</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong>,<br />

auch als Professor <strong>der</strong> Fachhochschule<br />

Kehl hatte man schon Kontakt.<br />

Als Vertreter des Gemeindetages<br />

Baden-Württemberg und als Referent<br />

des Hauptvortrages konnte Landesvorsitzen<strong>der</strong><br />

Karl Bentele Karl Reif<br />

(links im Bild) begrüßen.<br />

Karl Bentele gab in seiner Begrüßungsrede auch einen Rückblick auf die Verbandsarbeit<br />

des Bundesverbandes und des Landesverbandes Baden-Württemberg<br />

<strong>der</strong> beiden zurückliegenden Jahre.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen des neuen Haushalts-<br />

und Rechnungswesens und dem Erfor<strong>der</strong>nis einer effizienten und effektiven<br />

Durchsetzung kommunaler For<strong>der</strong>ungen hatte <strong>der</strong> <strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong><br />

die Kanzlei Rödl & Partner in Köln beauftragt, eine Studie zum<br />

Status Quo und den Perspektiven des kommunalen For<strong>der</strong>ungsmanagements in<br />

Deutschland zu erstellen, die im Juni 2009 vorgestellt wurde. Der <strong>Fachverband</strong><br />

mischt sich damit in die Diskussion um die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> kommunalen<br />

Vollstreckung sowie des Netzwerkes des kommunalen For<strong>der</strong>ungseinzuges und<br />

Privatisierungsmöglichkeiten ein. Ziel war dabei unabhängig von wirtschaftilchen<br />

Interessen, orientiert an Praxiserfahrungen, auch in dem Wissen um Optimierungspotentiale<br />

die Perspektiven für das For<strong>der</strong>ungsmanagement aufzuzeigen.<br />

Auch die Übertragung von Aufgaben des kommunalen For<strong>der</strong>ungseinzuges auf<br />

private Dritte ist das Thema <strong>der</strong> Studie, was ja immer wie<strong>der</strong> für Diskussion sorgt.<br />

Hier geht es nicht darum, von vornherein die sinnvolle Nutzung von privaten Unterstützungsleistungen<br />

auszuschließen. Es geht aber um die aus unserer Sicht<br />

notwendige Sicherung des gesamten Systems und Netzwerkes des öffentlichrechtlichen,<br />

kommunalen For<strong>der</strong>ungseinzuges. Weitere Informationen können Sie<br />

<strong>der</strong> Studie entnehmen, die Sie im Internet auf <strong>der</strong> Seite des <strong>Fachverband</strong>es finden.<br />

2


Rückblick<br />

Weiterhin führte Karl Bentele aus, dass es seiner Meinung nach keine Beschäftigungsgruppe<br />

innerhalb <strong>der</strong> Kommunen gibt, <strong>der</strong>en Aufgabeninhalte sich so<br />

schnell und so gravierend än<strong>der</strong>n, wie das im Bereich Finanzwesen <strong>der</strong> Fall ist.<br />

Das stellt gerade Kassenbedienstete vor große Herausfor<strong>der</strong>ungen. Die gute alte<br />

Kameralistik wird ohne Wahlmöglichkeit endgültig abgelöst. Der verbindliche Umstieg<br />

auf die kommunale Doppik kommt nun definitiv ab 2016; das notwendige<br />

Gesetz hat <strong>der</strong> Landtag verabschiedet, ebenso wurden die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik<br />

und Gemeindekassenverordnung-Doppik erlassen. Die Frage<br />

über Sinn o<strong>der</strong> Unsinn dieser Reform ist damit hinfällig. Wir müssen uns nun mit<br />

ganzer Kraft an die erfolgreiche Umstellung machen. Die kommunalen Kassen<br />

können aus dieser Reform gestärkt hervorgehen. Die Kompetenz und das Knowhow<br />

<strong>der</strong> Kassenbeschäftigten ist wie<strong>der</strong> mehr denn je gefragt. Für die Beschäftigten<br />

in den kommunalen Kassen hat diese Reform große Auswirkungen. Das<br />

bedingt deswegen auch einen hohen Qualifizierungsbedarf.<br />

Mit großem Interesse verfolgen Ehrenvorsitzen<strong>der</strong> Albert Kärcher und die ehemaligen<br />

Vorstandskollegen Walter Mollik und Horst Lang die Landesarbeitstagung.<br />

3


2wo?<br />

Besser besteuern!<br />

Zweitwohnungsteuer<br />

Zweitwohnsitzsteuer<br />

Nebenwohnungsteuer<br />

Bearbeitungsmappe Aufgaben nach Dringlichkeit Je<strong>der</strong>zeit plattformunabhängige So warelösung Hinterlegung mehrerer Steuerobjekte zum Steuerfall Einführung <strong>der</strong> Zweitwohnungsteuer m<br />

Gesamtbestandsabgleich Abgleich über Erstellen Überblick des Bear- von Anschreiben (Einzel- o<strong>der</strong> Sammelerstellung) Dokumente werden verschlüsselt sowie manipulations- und revisionssic<br />

beitungsstand<br />

Berechnung nach Monatsmietwert Berechnung nach Abgleich mit Jahresmietwert Berechnung Nach- nach Mietspiegel Berechnung nach gesetztem qm-Preis Berücksichtigung aller Ermäßigun<br />

im Zeitablauf (monatlich än<strong>der</strong>bar) o<strong>der</strong> gemäß <strong>der</strong> Meldedaten Über- Befreiung KAG vollziehbarkeit <strong>der</strong> § 3.3 alle Besteuerungsgrundlagen sind monatlich än<strong>der</strong>bar gemeinsame Veranlagung<br />

sind möglich Unterstützung von Veranlagungs gabe <strong>der</strong> Sollstellungen Verwaltungs -<br />

Steuerberechnung<br />

pausen Unterstützung des Übergangs zur Besteuerungsfähigkeit Hinterlegung verschiedener Ve<br />

aufwand minimieren Flexible<br />

Dokumentenarchivierung<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Verjährung ausführlichste eines Anpassung jeden Abgleich mit dem Einwohner- Steuerfalls Hinterlegung des Mietspiegels möglich Jahressollstellungen Regelfälligk<br />

Bearbeitungsmappe Aufgaben nach Dringlichkeit meldewesen plattformunabhängige So warelösung Hinterlegung mehrerer Steuerobjekte zu<br />

Handlungsbedarf<br />

Zweitwohnungsteuer mit 2wo erheblich vereinfacht Bearbeitungs-Nachvollziehbarkeit<br />

Gesamtbestandsabgleich Abgleich über Bewegungsdaten Erstellen von Anschreib<br />

Dokumente verschlüsselt sowie manipulations- Überblick des Bearbeitungsstand Steuerberechnung<br />

und revisionssicher archiviert Berechnung nach Monatsmietwert Berechnung na<br />

Anpassung Bearbeitungshistorie Dokumenten-<br />

Berechnung nach gesetztem qm- archivierung Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung Überblick<br />

Preis Berücksichtigung aller Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände im Zeitabl<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Ermäßigung historie<br />

Sammelbearbeitung mit mehreren Großstädten entwickelt Abgleich<br />

o<strong>der</strong> Befreiung gemäß des bayerischen KAG § 3.3 alle Besteuerungsgrundlagen s<br />

gemeinsame Veranlagung von und mit den Sollstellungen mit Kassenübergabe ans Finanzverfahren Verwaltungsaufwand minimieren Familien sind möglich Unterstützung von Wohngemeinscha en Berücksichtigung<br />

Unterstützung des Übergangs zur Anbindung zu Einwohnermeldeverfahren Besteuerungsfähigkeit Hinterlegung verschiedener Veranlagungskategorien Unterstü<br />

arbeitungshistorie eines jeden Einwohnermeldewesen Vielgestaltige Steuerberechnung<br />

Steuerfalls Hinterlegung des Mietspiegels möglich Jahressollstellungen Regelfällig<br />

Bearbeitungsmappe Aufgaben (mit und ohne Gemeinscha sfl ächen-Anteil) Flexible und Finanzverfahren nach Dringlichkeit plattformunabhängige So warelösung Hinterlegung mehrere<br />

Zweitwohnungsteuer mit 2wo Veranlagung Handlungsbedarf als zentraler Bearbeitungsgrundlage /aktuelle und zukün ige Wie<strong>der</strong>vorlagen erheblich vereinfacht Gesamtbestandsabgleich Abgleich über Bewegungsdaten<br />

Sollstellungen mit Kassenübergabe ans Finanzverfahren Überblick des Bearbeitungsstand Steuerberechnung<br />

Sammelerstellung) werden verschlüsselt sowie manipulations- und revisionssicher archiviert Berechnung<br />

Anpassung Bearbeitungshistorie Dokumenten- archivierung Überblick<br />

Berechnung nach Mietspiegel Berechnung nach gesetztem qm-Preis Berücksichtigung aller Ermäßigungs- und<br />

(monatlich än<strong>der</strong>bar) gemäß des bayerischen KAG § 3.3 alle Besteuerungsgrundlagen sind monatlich än<strong>der</strong>b<br />

Ehepaaren und Familien sind möglich Unterstützung von Wohngemeinscha en Berücksichtigung von Veranla<br />

Übergangs zur Hinterlegung Automatische verschiedener Veranlagungskategorien Unterstützung <strong>der</strong> Verjährung ausführli<br />

jeden Steuerfalls des Mietspiegels möglich Jahressollstellungen Regelfälligkeiten Son<strong>der</strong>fälligk<br />

Aufgaben mehrerer Steuerobjekte zum Steuerfall Einführung <strong>der</strong> Zweitwohnungsteuer mit 2w<br />

Anschreiben (Einzel- Steuerbeschei<strong>der</strong>stellung o<strong>der</strong> Sammelerstellung) Dokumente werden verschlüsselt sowie manipu<br />

nach Monatsmietwert Je<strong>der</strong>zeit Überblick des Bearbeitungsstand Abgleich mit Meldedaten Übergabe <strong>der</strong> Sollstellungen Verwaltungsaufwand<br />

Berechnung nach Jahresmietwert Berechnung nach Mietspiegel Bere<br />

minimieren Flexible Sollstellungen mit Kassenübergabe ans Finanzverfahren Dokumentenarchivierung Abgleich mit dem Einwohner-<br />

Preis Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände im Zeitablauf (monatlich än<strong>der</strong>bar) Unter<br />

meldewesen Vielgestaltige Steuerberechnung (mit und ohne Gemeinscha sfl ächen-Anteil) Überblick des Bearbeitungsstand Dokumenten-<br />

Befreiung gemäß archivierung Je<strong>der</strong>zeit Überblick des Bearbeitungsstand des bayerischen KAG § 3.3 alle Besteuerungsgrundlagen sind monatli<br />

Veranlagung von zukün ige Wie<strong>der</strong>vorlagen Nachvollziehbarkeit Ehepaaren und Familien sind möglich Unterstützung von Wohngemein<br />

Unterstützung des Effi zientes Arbeiten <strong>der</strong> Steuerberechnung<br />

Übergangs zur Besteuerungsfähigkeit Hinterlegung verschiedener Veranlagu<br />

Bearbeitungshistorie Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung Dokumentenarchivierung<br />

eines jeden Steuerfalls Hinterlegung des Mietspiegels möglich Jahressollstellungen Regelf<br />

Bearbeitungsmappe Abgleich mit dem Einwohnermeldewesen Flexible Veranlagung mit 2wo Aufgaben nach Dringlichkeit plattformunabhängige So warelösung Hinterlegung mehrerer<br />

Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung Dokumentenarchivierung<br />

Zweitwohnungsteuer Sammelbearbeitung mit mit 2wo erheblich vereinfacht Gesamtbestandsabgleich Abgleich über Bewegungsdaten Erstelle<br />

Sammelerstellung) automatisierte Erstellung von mehreren Großstädten Dokumente werden verschlüsselt sowie manipulations- und revisionssicher archiviert Berechnun<br />

nach Jahresmietwert Abgleich mit Meldedaten Bearbeitungshistorie Standardanschreiben Berechnung nach Mietspiegel Berechnung nach gesetztem qm-Preis Berücksichtigung aller Ermäßi<br />

Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung die<br />

Zeitablauf än<strong>der</strong>bar Unterstützung <strong>der</strong> Ermäßigung o<strong>der</strong> Befreiung gemäß des bayerischen KAG § 3.3 alle Besteuerun<br />

Dokumentenarchivierung Abgleich mit Meldedaten Anpassung Bearbeitungshistorie Verwaltungsmonatlich<br />

Ehepaaren aufwand minimieren Dokumentenarchivierung Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung und Familien sind möglich Unterstützung von Wohngemeinscha en Berücksichtigung von Veranl<br />

Besteuerungsfähigkeit Je<strong>der</strong>zeit Überblick des Bearbeitungsstand<br />

Hinterlegung verschiedener Veranlagungskategorien Unterstützung <strong>der</strong> Verjährung ausführlichst<br />

Abgleich mit Meldedaten Übergabe <strong>der</strong> Soll- Wie<strong>der</strong>vorlagesystem<br />

Mietspiegels möglich Jahressollstellungen Regelfälligkeiten Son<strong>der</strong>fälligkeiten Bearbeitungsmappe Aufgaben nach Dri<br />

stellungen Verwaltungsaufwand minimieren Flexible Anpassung Nachvollziehbarkeit Je<strong>der</strong>zeit<br />

Hinterlegung mehrerer Dokumentenarchivierung Abgleich mit Meldedaten Anpassung Bearbeitungshistorie Steuerobjekte zum Steuerfall Einführung <strong>der</strong> Zweitwohnungsteuer mit 2wo erheblich verein<br />

Erstellen von Anschreiben (Einzel- o<strong>der</strong> Sammelerstellung) Dokumente werden verschlüsselt sowie manipulations- und rev<br />

Berechnung nach Monatsmietwert Verwaltungsaufwand Berechnung nach Jahresmietwert Berechnung nach Mietspiegel Berechnung nach gesetz<br />

Befreiungstatbestände Zeitablauf Sammelbearbeitung mit mehreren (monatlich än<strong>der</strong>bar) Unterstützung <strong>der</strong> Ermäßigung o<strong>der</strong> Befreiung gemäß des b<br />

Besteuerungsgrundlagen monatlich än<strong>der</strong>bar gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren und Familien sind möglich<br />

minimieren Großstädten Dokumentenarchivierung<br />

von Veranlagungspausen Unterstützung des Übergangs zur Besteuerungsfähigkeit Hinterlegung verschiedener V<br />

ausführlichste Bearbeitungshistorie<br />

Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung<br />

Sollstellungen mit Kassenübergabe ans eines jeden Steuerfalls Hinterlegung des Mietspiegels möglich Jahressol<br />

Bearbeitungsmappe Aufgaben nach Berücksichtigung aller Finanzverfahren Handlungsbedarf Dringlichkeit plattformunabhängige So warelösung Hinterlegung mehrere<br />

<strong>der</strong> Zweitwohnungsteuer mit 2wo Abgleich mit Meldedaten<br />

erheblich vereinfacht Gesamtbestandsabgleich Abgleich über Bewegungsdaten Erst<br />

Dokumente werden verschlüsselt Übergabe <strong>der</strong> Sollstellungen Besteuerungsgrundlagen sowie manipulations- und revisionssicher archiviert Berechnung nach Monatsmietwert Bere<br />

Berechnung nach gesetztem qm- Verwaltungsaufwand minimieren Flexible Sollstellungen mit Kassenübergabe ans Preis Berücksichtigung aller Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände im Zeitablauf (monatlic<br />

Finanzverfahren Dokumentenarchivierung Abgleich mit dem Einwohnermeldewesen<br />

Ermäßigung Befreiung gemäß des bayerischen KAG § 3.3 alle Besteuerungsgrundlagen sind monatlich än<strong>der</strong>bar gemeinsame<br />

Vielgestaltige Steuerberechnung (mit und ohne Gemeinscha sfl ächen-Anteil) Überblick<br />

Veranlagungspausen Unterstützung des Bearbeitungsstand Wie<strong>der</strong>vorlagen Sammelbearbeitung mit mehreren des Übergangs zur Besteuerungsfähigkeit Hinterlegung verschiedener Veranlagungskat<br />

verschiedener Veranlagungskategorien <strong>der</strong> Großstädten Je<strong>der</strong>zeit Überblick Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung Verjährung ausführlichste Bearbeitungshistorie eines jeden Steuerfalls Hinterlegung des M<br />

Jahressollstellungen plattformunabhängige So warelösung Sollstellungen Hinterlegung mehrerer Steuerobjekte zum Steuerfall Einführung <strong>der</strong> Zweitwohnungsteuer mit 2wo erheblich vereinf<br />

Mit über 700 Kunden ist , mit den Verfahren avviso zur Optimierung<br />

des For<strong>der</strong>ungsmanagements, ovviso für den Bereich Ordnungswidrigkeiten<br />

sowie <strong>der</strong> Zweitwohnungsteuer seit langen Jahren ein gewichtiger Player im<br />

Bereich <strong>der</strong> Verwaltungsso ware in Deutschland und Österreich.<br />

www.data-team.de<br />

info@data-team.de<br />

Gestaltung Artkolchose


Rückblick<br />

Der <strong>Fachverband</strong> sieht deshalb in seinem künftigen Fortbildungsangebot für die<br />

nächsten Jahre auch hier einen beson<strong>der</strong>en Schwerpunkt und will den Beschäftigten<br />

auf diesem Wege notwendiges Rüstzeug an die Hand geben.<br />

Dem <strong>Fachverband</strong> ist die Seminararbeit sehr wichtig. Die guten Teilnehmerzahlen<br />

sprechen für sich. Karl Bentele dankte allen Referenten, “ohne sie wäre diese<br />

Fortbildungsarbeit nicht möglich und dass wir dieses Angebot ganz wesentlich mit<br />

verbandseigenen Referenten leisten können, ist keinesfalls selbstverständlich.<br />

Hoffen wir, dass es auch in Zukunft so bleiben kann”, so <strong>der</strong> Landesvorsitzende.<br />

Stolz macht uns die Teilnehmerzahl an unseren Seminaren. So kamen mit 966<br />

Teilnehmern durchschnittlich 40,25 Teilnehmer zu den 24 Seminaren <strong>der</strong> letzten<br />

zwei Jahre.<br />

Neben <strong>der</strong> Seminararbeit sind wir im vergangenen Jahr erstmals eine Kooperation<br />

mit <strong>der</strong> VWA Stuttgart eingegangen, bei <strong>der</strong> Karola Singer in Zusammenarbeit mit<br />

<strong>der</strong> VWA einen mehrwöchigen Lehrgang speziell für Vollstreckungsbeamte angeboten<br />

hatte.<br />

Auf die Zahl von 549 Mitlglie<strong>der</strong>n in Baden-Württemberg können wir ebenso ein<br />

wenig stolz sein, sind wir nach Bayern <strong>der</strong> mitglie<strong>der</strong>stärkste Landesverband im<br />

<strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong>.<br />

Die Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Innenministerium<br />

Baden-Württemberg ist ausgezeichnet; dies zeigt sich auch, dass zum<br />

wie<strong>der</strong>holten Male mit Karl Reif ein Vertreter des Gemeindetages das Hauptreferat<br />

bei einer Landesarbeitstagung des <strong>Fachverband</strong>es hielt.<br />

Dass wir auch in <strong>der</strong> doppischen Welt wie<strong>der</strong> eine Gemeindekassenverordnung<br />

bekommen, war das große Ziel unseres Landesverbandes; das haben wir erreicht<br />

- übrigens mit Unterstützung des Gemeindetages und <strong>der</strong> Gemeindeprüfungsanstalt.<br />

Karl Bentele bemerkte aber auch, dass <strong>der</strong> <strong>Fachverband</strong> nicht mit allen Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Gemeindekassenverordnung einverstanden war und ist; dazu<br />

gehört vor allem die Verlagerungsmöglichkeit von Buchführungsgeschäften auf<br />

an<strong>der</strong>e Einheiten innerhalb <strong>der</strong> Verwaltung, wie sie in den Paragraphen 1 und 7<br />

erfolgt sind. Än<strong>der</strong>ungen, die <strong>der</strong> <strong>Fachverband</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Anhörung geltend<br />

gemacht hat, wurden lei<strong>der</strong> nicht berücksichtigt. Wie sich dies in Praxis auswirken<br />

wird, bleibt abzuwarten.<br />

Die Umstellung auf die kommunale Doppik bringt aber auch grundsätzliche Fragestellungen<br />

mit sich: Stichwort zentrale Buchführung o<strong>der</strong> doch dezentral? Dazu<br />

werden wir uns als <strong>Fachverband</strong> auch klar positionieren. Jedenfalls werden die<br />

kommunalen Kassen durch ihre gute Arbeit in <strong>der</strong> Vergangenheit auch in <strong>der</strong> Zukunft<br />

eine zentrale Rolle einnehmen.<br />

5


Bei den Wahlen für die Vorstandschaft<br />

wurde Carmen Kraushofer (Bild rechts)<br />

einstimmig als Nachfolgerin für die verstorbene<br />

Gerlinde Müller zur neuen<br />

stellvertretenden Landesvorsitzenden<br />

gewählt.<br />

Ebenfalls einstimmig wie<strong>der</strong> gewählt<br />

wurden Karl Bentele zum Landesvorsitzenden<br />

und Werner Mallinger zum Landesgeschäftsführer.<br />

Die Wahlperiode<br />

hat die Dauer von vier Jahren.<br />

Als neue Kassenprüferin bestimmte die<br />

Versammlung Felicitas Winkelmans,<br />

Kassenleiterin in Überlingen, die Carmen<br />

Kraushofer in dieser Postion nachfolgt.<br />

Meldungen in Kürze<br />

Seit Mitte Juli ist unser Vorsitzen<strong>der</strong><br />

des EDV-Ausschusses Peter<br />

Mögenburg aus dem aktiven<br />

Dienst ausgeschieden.<br />

Er genießt nun die Altersteilzeit,<br />

ist aber nach wie vor für die Programmierung<br />

des Spendenverwaltungsprogramms<br />

sowie des<br />

Nie<strong>der</strong>schlagungsprogrammes<br />

und des Programmes ZuVIS verantwortlich.<br />

Bei <strong>der</strong> Landesarbeitstagung<br />

konnten die Teilnehmer sich direkt<br />

vor Ort von ihm beraten lassen.<br />

7


Software des <strong>Fachverband</strong>es<br />

Nischla Version 5.1.2.0 (8.4.2010, ca 8,3 MB) gewährleistet eine vollständige<br />

Überwachung Ihrer Nie<strong>der</strong>schlagungen mit Wie<strong>der</strong>vorlageterminen und Speicherung<br />

aller Hintergrundinformationen. Ihre manuell geführten Nie<strong>der</strong>schlagungslisten<br />

und <strong>der</strong>en laufenden Prüfung gehören damit <strong>der</strong> Vergangenheit an. Ein<br />

Scheduler erinnert Sie vor Eintritt des Wie<strong>der</strong>vorlagedatums an die Bearbeitung<br />

von Nie<strong>der</strong>schlagungen.<br />

Was zeichnet die neue Version aus? Keine zusätzlichen Client-Dateien für die<br />

multiuserfähige Single-Datenbank erfor<strong>der</strong>lich. Ihr Administrator wird es Ihnen<br />

danken.<br />

Systemvoraussetzung: Pentium o<strong>der</strong> vergleichbarer Prozessor ab 1,6 GHz, Arbeitsspeicher<br />

min. 1 GB, freier Festplattenspeicher ca. 30 MB, Grafikkarte Mindestauflösung<br />

800 x 600 Pixel, Windows 2000 o<strong>der</strong> höher, netzwerkfähig.<br />

Verkaufspreis: 45,69 € zzgl. jeweils gültige MWst. (<strong>der</strong>zeit 19 %), 12,00 € bei<br />

Update ab Version 4 zzgl. jeweils gültige Mwst.<br />

link: http://www.peter-moegenburg.de/files/nischla.zip<br />

Spendenverwaltung Version 6.1.3 (8.4.2010, ca 15,9 MB) verwaltet Ihre Zuwendungen,<br />

überwacht ablaufende Körperschaftsteuerbescheide, erstellt Zuwendungsbestätigungen<br />

und diverse Auswertungen. Intergriert ist eine allgemeine<br />

Adressenverwaltung. Eurotauglich und Y2K-fähig.<br />

Die seit 1.1.2007 geltende Spendenregelung ist berücksichtigt. Ebenso ist für<br />

Baden-Württemberg § 78 Abs. 2 GemO eingearbeitet. Eine Schnittstelle für Textverarbeitungsprogramme<br />

ist vorhanden.<br />

Was zeichnet die neue Version aus? Keine zusätzlichen Client-Dateien für die<br />

multiuserfähige Single-Datenbank erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Systemvoraussetzung: Pentium o<strong>der</strong> vergleichbarer Prozessor ab 1,6 GHz, Arbeitsspeicher<br />

min. 1 GB, freier Festplattenspeicher ca. 40 MB, Grafikkarte Mindestauflösung<br />

800 x 600 Pixel, Windows 2000 o<strong>der</strong> höher, netzwerkfähig.<br />

Verkaufspreis: 300,00 € zzgl. jeweils gültige MWst. (<strong>der</strong>zeit 19 %), Update von<br />

vorhergehenden Versionen 100,00 zzgl. jeweils gültige Mwst.<br />

link: http://www.peter-moegenburg.de/files/spvg.zip<br />

8


Software des <strong>Fachverband</strong>es<br />

ZuVIS Version 4.2.2 (8.4.2010, ca 10,3 MB) verwaltet die Zuwendungen von Vereinen<br />

und Stiftungen, überwacht ablaufende Körperschaftsteuerbescheide, erstellt<br />

Zuwendungsbestätigungen und diverse Auswertungen. Intergriert ist eine allgemeine<br />

Adressenverwaltung. Eurotauglich und Y2K-fähig.<br />

Die seit 1.1.2007 geltende Spendenregelung ist berücksichtigt. Eine Schnittstelle<br />

für Textverarbeitungsprogramme ist vorhanden.<br />

Was zeichnet die neue Version aus? Keine zusätzlichen Client-Dateien für die<br />

multiuserfähige Single-Datenbank erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Systemvoraussetzung: Pentium o<strong>der</strong> vergleichbarer Prozessor ab 1,6 GHz, Arbeitsspeicher<br />

min. 1 GB, freier Festplattenspeicher ca. 20 MB, Grafikkarte Mindestauflösung<br />

800 x 600 Pixel, Windows 2000 o<strong>der</strong> höher, netzwerkfähig.<br />

Verkaufspreis: 100,00 € zzgl. jeweils gültige MWst. (<strong>der</strong>zeit 19 %),<br />

link: http://www.peter-moegenburg.de/files/spvg.zip<br />

Zahlreiche Aussteller präsentierten sich bei <strong>der</strong> Landesarbeitstagung.<br />

9


Neue Mitglie<strong>der</strong><br />

Gemeinde Keltern<br />

KV: Frank Ruoff<br />

Tel.: 07236 / 70333<br />

Leinfelden-Echterdingen<br />

KV: Sylvia Zagst<br />

Tel.: 0711 / 1600631<br />

Landkreis Reutlingen<br />

KV: Thomas Preiß<br />

Tel.: 07121 / 4802130<br />

Johannes Bauer<br />

Bad Mergentheim<br />

Tel.: 07931 / 572105<br />

Stadt Baden-Baden<br />

KV: Theresia Jung<br />

Tel.: 07221 / 932230<br />

Nachruf<br />

10<br />

Weinbergstraße 9<br />

Bernhäuser Str. 11<br />

Schulstraße 26<br />

75210 Keltern<br />

70771 Leinfelden-<br />

Echterdingen<br />

72764 Reutlingen<br />

Bahnhofplatz 1 97980 Bad Mergentheim<br />

Marktplatz 2 76530 Baden-Baden<br />

Völlig überraschend verstarb am 25. März 2010<br />

unsere zum damaligen Zeitpunkt stellvertretende<br />

Landesvorsitzende Gerlinde Müller.<br />

Im Jahre 1998 wurde Sie als Beisitzerin in den<br />

Landesvorstand aufgenommen und übernahm<br />

im Jahre 2006 das Amt <strong>der</strong> stellvertretenden<br />

Landesvorsitzenden.<br />

Wir werden Ihre liebevolle und kollegiale Art stets in guter Erinnerung<br />

behalten.<br />

Der Landesvorstand


Das P-Konto<br />

Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes kann bei <strong>der</strong> Pfändung<br />

von Guthaben auf einem Girokonto ein Antrag des Schuldners auf Pfändungsschutz<br />

entbehrlich werden.<br />

Zentrale neue Vorschrift ist <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te § 850k ZPO. Diese Vorschrift wurde in<br />

neun Absätze geglie<strong>der</strong>t; die Absätze sieben bis neun regeln die Einrichtung des<br />

P-Kontos.<br />

Seit 1. Juli 2010 tritt <strong>der</strong> automatische Basisschutz in Kraft. Hier kommt es nicht<br />

mehr darauf an welche Einkünfte das Guthaben erzeugen.<br />

Verfügt ein Schuldner ein Pfändungsschutzkonto, so kann <strong>der</strong> Schuldner über ein<br />

Guthaben von monatlich in Höhe des Pfändungsfreibetrages nach § 850c ZPO<br />

(985,15 Euro) verfügen. Dieser Betrag wird von <strong>der</strong> Pfändung nicht erfasst. Verbraucht<br />

<strong>der</strong> Schuldner den unpfändbaren Betrag im laufenden Monat nicht, so<br />

wird das Restguthaben in den nächsten Monat übertragen und bleibt unpfändbar.<br />

Beispiel: Ein alleinstehen<strong>der</strong> Schuldner erhält (wegen Lohnpfändung) den unpfändbaren<br />

Betrag auf sein Konto; am 20. des Monats geht eine Pfändungs- und<br />

Einziehungsverfügung ein; <strong>der</strong> Schuldner verbraucht von seinem Lohn im laufenden<br />

Monat lediglich 650 Euro; im kommenden Monat wird ihm wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> unpfändbare<br />

Betrag überwiesen; doch trotzdem jetzt ein Guthaben von rund 1.585<br />

Euro vorhanden ist, erhält <strong>der</strong> Pfändungsgläubiger kein Geld.<br />

Absatz 2 des § 850c ZPO berücksichtigt zusätzlich die Unterhaltspflichten des<br />

Schuldners (Kontoinhabers). Hierfür ist <strong>der</strong> Schuldner jedoch gehalten, dem Bankinstitut<br />

eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Dies kann eine Bescheinigung<br />

des Arbeitgebers, <strong>der</strong> Familienkasse o<strong>der</strong> des Sozialamtes sein. Liegen<br />

die Bescheinigungen vor, so hat die Bank die Beträge zu berücksichtigen. Liegen<br />

keine Bestätigungen vor, so hat die Vollstreckungsbehörde den pfändbaren Betrag<br />

zu bestimmen.<br />

Liegen Unterhaltsfor<strong>der</strong>ungen nach § 850d ZPO vor, sind nach § 850c Absatz 3<br />

die maßgeblichen Beträge durch die Vollstreckungsbehörde zu bestimmen.<br />

Auch bei P-Konten besteht nach § 850k Abs. 4 ZPO die Möglichkeit für den<br />

Schuldner einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages zu stellen. Dies<br />

kann dann <strong>der</strong> Fall sein, wenn <strong>der</strong> Schuldner Biträge für die Riester-Rente ansparen<br />

will, § 851c ZPO. Dem Antrag ist zu entsprechen, wenn <strong>der</strong> Schuldner entsprechende<br />

Unterlagen vorlegt.<br />

§ 850c ZPO Abs. 6 schränkt das Aufrechnungsrecht <strong>der</strong> Banken ein. So dürfen<br />

Sozialleistungen und Kin<strong>der</strong>geld, die auf einem P-Konto eingehen, nicht für Kon-<br />

11


Das P-Konto<br />

tokorrentabreden für die Dauer von 14 Tagen seit Eingang verrechnet werden.<br />

Dies gilt nicht für Gebühren und Aufwendungsersätze.<br />

Die Absätze sieben bis neun des § 850k ZPO regelt die Voraussetzungen für die<br />

Einrichtung eines P-Kontos. Es ist festzuhalten, dass eine Person nur ein P-<br />

Konto haben darf. Dies wird in <strong>der</strong> Weise überprüft, dass ein Institut das eingerichtete<br />

P-Konto <strong>der</strong> Schufa meldet. Dort fragen alle Institute an, ob für eine<br />

bestimmte Person ein P-Konto eingerichtet ist.<br />

In diesem Zusammenhang ist jedoch auch <strong>der</strong> § 833a ZPO zu beachten. Danach<br />

umfasst die Pfändung das Tagesguthaben und das Guthaben des folgenden<br />

Tages.<br />

Nach § 833a Abs. 2 ZPO kann die Vollstreckungsbehörde anordnen, dass die<br />

Pfändung des Kontos aufgehoben wird o<strong>der</strong> das Guthaben des Kontos für die<br />

Dauer von bis zu zwölf Monaten <strong>der</strong> Pfändung nicht unterworfen ist.<br />

Dies wird dann <strong>der</strong> Fall sein, wenn <strong>der</strong> Schuldner nachweist, dass in den letzten<br />

sechs Monaten überwiegend unpfändbare Beträge eingegangen sind und glaubhaft<br />

versichert, dass dies in den nächsten zwölf Monaten ebenso sein wird.<br />

Stimmt <strong>der</strong> Gläubiger dem Antrag auf Aufhebung zu und än<strong>der</strong>t sich vor Ablauf<br />

<strong>der</strong> zwölf Monate etwas, so kann er seine Zustimmung zur Pfändungsaufhebung<br />

wi<strong>der</strong>rufen.<br />

Bislang haben die Banken zwei Wochen nach Zustellung <strong>der</strong> Pfändungs- und Einziehungsverfügung<br />

das vorhandene Guthaben überwiesen. Diese Frist wurde nun<br />

in § 835 Abs. 3 ZPO auf vier Wochen verlängert. Der Gesetzgeber will Verwaltungsaufwand<br />

einsparen und dem Schuldner mehr Zeit lassen, die entsprechenden<br />

Anträge zu stellen.<br />

Handelt es sich nicht um laufende Einkünfte, son<strong>der</strong>n um Einkünfte für persönlich<br />

geleistete Dienste und sonstige Einkünfte (Mieten) so räumt § 835 Abs. 4 ZPO<br />

natürlichen Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, das gleiche Recht ein.<br />

Praktische Hinweise:<br />

§ 840 ZPO (Drittschuldnererklärung) wurde um die Punkte 4 und 5 ergänzt.<br />

....<br />

4. ob innerhalb <strong>der</strong> letzten zwölf Monaten im HInblick auf das Konto, dessen Guthaben<br />

gepfändet worden ist, eine Pfändung nach § 833a Abs. 2 ZPO aufgehoben<br />

o<strong>der</strong> die Unpfändbarkeit des Guthabens angeordnet worden ist und<br />

5. ob es sich bei dem Konto, den Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto<br />

im Sinne von § 850k Abs. 7 ZPO handelt.<br />

12


Das P-Konto<br />

Für selbständig Tätige ist nun eine Regelung für einen Pfändungsschutz in § 850i<br />

ZPO festgeschrieben worden. Dessen Einkünfte sind dann unpfändbar, wenn <strong>der</strong><br />

von dem Selbständigen gestellten Antrag genehmigt wurde. Somit können Selbständige<br />

und Unselbständige ähnlichen Guthabenschutz erreichen.<br />

Aufgrund des möglichen P-Kontos lehnen vereinzelte Banken heute schon die<br />

bisher übliche Aussetzung <strong>der</strong> Pfändung- und Einziehungsverfügung ab. Als Begründung<br />

wird angegeben, dass die Aussetzung gesetzlich nicht geregelt wäre.<br />

Dies dürfte aber nicht haltbar sein. In diesem Zusammenhang wird auf die Entscheidung<br />

des OLG Düsseldorf vom 15.6.1998 verwiesen.<br />

Des Weiteren ist zu beachten, dass auf einen P-Konto nur ein bestimmter Betrag<br />

geschützt ist und viele Pfändungsschuldner über größere Guthaben auf einem<br />

gepfändeten Konto verfügen.<br />

Wir heißen alle neuen Mitglie<strong>der</strong> im <strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong><br />

recht herzlich willkommen !<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V.<br />

Landesverband Baden-Württemberg<br />

Redaktion:<br />

WERNER MALLINGER<br />

Postfach 1228<br />

78612 Rottweil<br />

Telefon: 0741 / 1743999<br />

Telefax: 0741 / 1742576<br />

e-mail: kassenleiterbw@aol.com<br />

Bankverbindung: Sparkasse Bodensee BLZ 69050001 Konto 24280166<br />

13


Das P-Konto<br />

Für selbständig Tätige ist nun eine Regelung für einen Pfändungsschutz in § 850i<br />

ZPO festgeschrieben worden. Dessen Einkünfte sind dann unpfändbar, wenn <strong>der</strong><br />

von dem Selbständigen gestellten Antrag genehmigt wurde. Somit können Selbständige<br />

und Unselbständige ähnlichen Guthabenschutz erreichen.<br />

Aufgrund des möglichen P-Kontos lehnen vereinzelte Banken heute schon die<br />

bisher übliche Aussetzung <strong>der</strong> Pfändung- und Einziehungsverfügung ab. Als Begründung<br />

wird angegeben, dass die Aussetzung gesetzlich nicht geregelt wäre.<br />

Dies dürfte aber nicht haltbar sein. In diesem Zusammenhang wird auf die Entscheidung<br />

des OLG Düsseldorf vom 15.6.1998 verwiesen.<br />

Des Weiteren ist zu beachten, dass auf einen P-Konto nur ein bestimmter Betrag<br />

geschützt ist und viele Pfändungsschuldner über größere Guthaben auf einem<br />

gepfändeten Konto verfügen.<br />

Wir heißen alle neuen Mitglie<strong>der</strong> im <strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong><br />

recht herzlich willkommen !<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V.<br />

Landesverband Baden-Württemberg<br />

Redaktion:<br />

WERNER MALLINGER<br />

Postfach 1228<br />

78612 Rottweil<br />

Telefon: 0741 / 1743999<br />

Telefax: 0741 / 1742576<br />

e-mail: kassenleiterbw@aol.com<br />

Bankverbindung: Sparkasse Bodensee BLZ 69050001 Konto 24280166<br />

13


Seminarangebot Herbst 2010<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

<strong>der</strong> <strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V. lädt Sie hiermit zu den<br />

Herbstseminaren 2010 ein.<br />

Anmeldebedingungen<br />

Bestätigung<br />

Auf die Anmeldung erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn ein Seminar<br />

zum Anmeldezeitpunkt voll belegt ist o<strong>der</strong> nicht stattfinden kann.<br />

Teilnahmegebühren<br />

Mitglie<strong>der</strong>: Die Teilnahme an den Seminaren 201006, 201008 und 201009, ist<br />

für bis zu 2 Personen kostenlos. Für jede weitere Person werden 30 Euro berechnet.<br />

Für die zweitägigen Seminare 201004 und 201007 beträgt die Teilnahmegebühr<br />

pro Person 60 Euro. Für das Seminar 201005 beträgt die Teilnehmergebühr<br />

40 Euro.<br />

Nichtmitglie<strong>der</strong>: Die Teilnahmegebühren betragen für die Seminare 201006 ,<br />

201008 und 201009 pro Person 60 Euro. Für die zweitägigen Seminare 201004<br />

und 201007 beträgt die Teilnahmegebühr pro Person 120 Euro. Für das Seminar<br />

201005 beträgt die Teilnehmergebühr 80 Euro.<br />

Bei Nichtteilnahme an gebührenpflichtigen Seminaren ohne erklärten Rücktritt,<br />

o<strong>der</strong> Rücktritt später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, fallen 50 % <strong>der</strong><br />

Teilnahmegebühren als Aufwandsentschädigung an. Bei gebührenfreien Seminaren<br />

wird eine Kostenpauschale von 20 Euro in Rechnung gestellt.<br />

Rücktritt<br />

Ein Rücktritt muss schriftlich (kassenleiterbw@aol.com) o<strong>der</strong> telefonisch (0741<br />

/ 1743999) dem Landesgeschäftsführer mitgeteilt werden.<br />

Bei Seminaren mit Teilnehmergebühren erhalten die Dienststellen eine Gebührenrechnung.<br />

Ihre Anmeldung per Fax senden Sie bitte an die Faxnummer 0741 / 1742576<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Werner Mallinger<br />

Landesgeschäftsführer<br />

15


Seminarangebot Herbst 2010<br />

Verwaltungsvollstreckung - Einführungsseminar<br />

Seminar 201004<br />

29. und 30. September 2010 in 88628 Überlingen, in <strong>der</strong> Feuerwache,<br />

Schlachthausstraße 12<br />

o<strong>der</strong><br />

Seminar 201007<br />

13. und 14. Oktober 2010 in 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10<br />

Seminarbeginn: 9.00 Uhr<br />

Referentin: Karola Singer, Stadtkämmerei Stuttgart, Vorsitzende des<br />

VZV-Ausschusses<br />

Seminarinhalt<br />

Das zweitägige Seminar ist insbeson<strong>der</strong>e für Neueinsteiger auf diesem Gebiet<br />

(nach Abschluss <strong>der</strong> Ausbildung, aus einem an<strong>der</strong>en Fachbereich bzw. aus <strong>der</strong><br />

freien Wirtschaft) konzipiert und wird den Ablauf des Vollstreckungsverfahrens<br />

Schritt um Schritt erläutern.<br />

Tagesordnung<br />

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-<br />

Was versteht man unter Verwaltungszwagsvollstreckung<br />

Hinweise zur Organisation <strong>der</strong> Vollstreckungsbehörde<br />

Erläuterungen <strong>der</strong> wichtigsten Rechtsgrundlagen (LVwVG, AO, ZPO, BGB, KAG usw.)<br />

Die Beteiligten am Verwaltungzwangsverfahren (die Behörden, Schuldner)<br />

Vollstreckung von Geldfor<strong>der</strong>ungen<br />

- Grundlagen für die Vollstreckung, - Vollstreckbarkeit einer Geldfor<strong>der</strong>ung, „Titel“<br />

- Der Verwaltungsakt und seine Wirkung<br />

- Rechtsbehelfe, Arten <strong>der</strong> Wirkung<br />

Vollstreckungsobjekte<br />

- Vermögen des Vollstreckungsschuldners<br />

- Ermittlungsmöglichkeiten (Eigenauskunft, EV ...)<br />

Nebenfor<strong>der</strong>ungen (Säumniszuschläge, Pfändungsgebühren usw.)<br />

Pfändungsmöglichkeiten in bewegliche Sachen (Amtshilfe)<br />

Pfändungsmöglichkeiten in For<strong>der</strong>ungen (Arbeitseinkommen, Bankgutaben, Bausparguthaben,<br />

Lebensversicherung usw.<br />

Pfändungen in an<strong>der</strong>e Vermögenswerte<br />

Die Teilnehmer werden gebeten ein Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz, sowie das<br />

8. Buch <strong>der</strong> ZPO und ggf. die AO mitzubringen.<br />

Seminarende: 16.30 Uhr<br />

16


Seminarangebot Herbst 2010<br />

Training - Telefoninkasso im kommunalen For<strong>der</strong>ungsmanagement<br />

Seminar 201005<br />

11. Oktober 2010 in 78050 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk Villingen,<br />

Josefsgasse 12, Matthäus-Hummel-Saal, Feuerwehrhaus<br />

Seminarbeginn: 9.00 Uhr<br />

Referent: Steffen Kowalski, Inkassotrainer<br />

Seminarinhalt<br />

Ein erfahrener Trainer zeigt den Teilnehmern an einem Tag, wie sie mit Hilfe<br />

von Einwandbehandlungstechniken, Gesprächstaktik und praktischen Leitfäden<br />

auch schwierige Gesprächssituationen meistern. Durch individuelles Telefontraining<br />

erlernen Sie sichere Methoden, die Ihre Schuldner zur Zahlung<br />

veranlassen.<br />

Ziel: Sie wissen, wie man mit Schuldnern am Telefon erfolgreich verhandelt<br />

und kennen die richtigen Gesprächstechniken im Konfliktfall. Sie beherrschen<br />

die drei wichtigsten Verhaltensregeln im telefonischen Mahnen.<br />

Tagesordnung<br />

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-<br />

Die drei wichtigsten Verhaltensregeln im telefonischen Mahnverfahren<br />

Wie bereite ich ein wirkungsvolles Tefongespräch vor?<br />

Welche Hilfsquellen sind wichtig und welche Hilfsmittel müssen genutzt<br />

werden?<br />

Wie vermeide ich, dass ich „abgewimmelt“ werde?<br />

Der professionelle Umgang mit Schuldnereinwänden und -ausreden<br />

Die Wirkung <strong>der</strong> telefonischen „Visitenkarte“<br />

Die richtige Wortwahl und Ausdrucksweise im Mahngespräch<br />

Kommunikationstechnik am Telefon: Was sagt <strong>der</strong> Gesprächspartner und<br />

was meint er wirklich?<br />

Praktische Übungen anhand von Fallbeispielen mithilfe einer speziellen Telefontrainingsanlage.<br />

Die Teilehmerzahl ist auf 18 begrenzt!<br />

17


Seminarangebot Herbst 2010<br />

Grundbesitz als Vollstreckungsobjekt<br />

Seminar 201006<br />

12. Oktober 2010 in 69190 Walldorf, Haus <strong>der</strong> Feuerwehr, Schlossweg 11a<br />

Seminarbeginn: 9.00 Uhr<br />

Referentin: Karola Singer, Stadtkämmerei Stuttgart, Vorsitzende des<br />

VZV-Ausschusses<br />

Seminarinhalt<br />

Neben Bayern sind die Grundstückswerte in Baden-Württemberg doch sehr<br />

stabil. Warum soll eine Gemeinde Grundstücke zur Sicherung / Realisierung<br />

ihrer Ansprüche nicht nutzen.<br />

Das Seminar gibt praktische Tipps mit Formulierungsvorschlägen, durch Anträge<br />

an das Grundbuchamt ihre Ansprüche an den Grundstückseigentümer<br />

zunächst zu sichern und ggf. mit weiteren Anträgen an das Vollstreckungsgericht<br />

schließlich zu realisieren.<br />

Tagesordnung<br />

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-<br />

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Bitte bringen Sie das ZVG mit. Seminarende: 16.30 Uhr<br />

18<br />

Richtiges (Heraus-)Sehen eines Grundbuchs<br />

Voraussehungen um den Grundbesitz als Zwangsvollstreckungsobjekt nutzen<br />

zu können<br />

Prüfen, ob eine Sicherungshypothek sinnvoll ist<br />

Inhalt eines Antrages auf Eintragung einer Sicherungszwangshypothek<br />

Pfändungen von eingetragenen Rechten wie Erbteil, Rückübertragungsanspruch<br />

Prüfung ob Zwangsversteigerung sinnvoll ist (- Art <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung; - Kostenfrage)<br />

Erläuterungen zu § 10 ZVG und § 13 ZVG<br />

Geringstes Gebot<br />

Antrag mit Anlagen an das Vollstreckungsgericht<br />

Antrag auf Beitritt zu einem schon laufenden Verfahren<br />

Anmeldung von For<strong>der</strong>ungen zu einem schon laufenden Verfahren<br />

Nebenfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Zwangsversteigerung


Allgemeines Kassenrecht<br />

Seminar 201008<br />

Seminarangebot Herbst 2010<br />

19. Oktober 2010, in 78652 Deißlingen, Feuerwehrhaus, In Fürsten 2<br />

o<strong>der</strong><br />

Seminar 201009<br />

26. Oktober 2010, in 71277 Rutesheim, Feuerwehrsaal, Schillerstraße 10<br />

Seminarbeginn: 9.00 Uhr<br />

Referent: Karl Bentele, Kassenverwalter <strong>der</strong> Stadtkasse Ravensburg<br />

Tagesordnung<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Fortentwicklung des Kassenrechts zur GemKVO-Doppik<br />

Anpassung <strong>der</strong> Gemeindekassenverordnung an die kommunale Doppik<br />

Inhalt und wesentliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> GemKVO-Doppik<br />

Künftige Stellung <strong>der</strong> Kasse im NKHR<br />

Festsetzung, Stundung, Nie<strong>der</strong>schlagung und Erlass von Haupt- und<br />

Nebenfor<strong>der</strong>ungen<br />

Zahlstellen und Handvorschüsse<br />

Voraussetzungen, Einrichtung und Geschäftsgang<br />

Verwaltung <strong>der</strong> Kassenmittel / Geldanlagen<br />

Was ist zu beachten ?<br />

Zinsentwicklung am Kapitalmarkt<br />

5.<br />

Erfahrungsaustausch: Kollegen fragen - Kollegen antworten<br />

Seminarende: 16.30 Uhr<br />

19


Aufnahmeantrag<br />

Hiermit wird gemäß § 3 Abs.1 <strong>der</strong> Satzung die Aufnahme in den <strong>Fachverband</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e. V. zum<br />

____________ beantragt.<br />

_________________________________________________<br />

Name des / <strong>der</strong> Antragstellers / Antragstellerin<br />

_________________________________________________<br />

Anschrift (PLZ, Ort, Postfach / Straße)<br />

_________________________________________________<br />

Name und Vorname <strong>der</strong> / des Kassenverwalterin/Kassenverwalter<br />

_________________________________________________<br />

Telefon-Nr. (mit Vorwahl) Geburtsdatum KV seit<br />

_________________________________________________<br />

email-Adresse<br />

___________________ __________________________<br />

Tag <strong>der</strong> Antragstellung Rechtsverbindliche Unterschrift<br />

Der Mitgliedsbeitrag beträgt <strong>der</strong>zeit 50 Euro.<br />

An den<br />

<strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V.<br />

Landesverband Baden-Württemberg<br />

Postfach 1228<br />

78612 Rottweil<br />

20


Spendenleitfaden<br />

Das Nachschlagewerk als Loseblattsammlung enthält für Kommunen<br />

und Vereine Anleitungen, Hinweise und Hilfen, Wissenswertes über die<br />

tägliche Bearbeitung und Behandlung von Spenden bei mittelbarer und<br />

unmittelbarer Spendenempfangsberechtigung. Mit <strong>der</strong> nun vorliegenden<br />

6. Ergänzung ist <strong>der</strong> Spendenleitfaden ein Muss für alle Spendensachbearbeiter.<br />

Bezugspreis: 43,00 EURO incl. Porto und Versand<br />

Bestellungen an: <strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V.<br />

Postfach 1228<br />

78612 Rottweil<br />

Tel. 0741 / 1743999<br />

Fax: 0741 / 1742576<br />

O<strong>der</strong> schreiben Sie Ihre Bestellung einfach an folgende mail-Adresse:<br />

kassenleiterbw@aol.com


<strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V.<br />

Landesverband Baden-Württemberg

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