Verbandsnachrichten - Fachverband der Kommunalkassenverwalter ...
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<strong>Verbandsnachrichten</strong><br />
Nr. 59 - Juli 2010<br />
Das Magazin des <strong>Fachverband</strong>s <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V.<br />
Landesverband Baden-Württemberg
Ihre Ansprechpartner<br />
Landesvorsitzen<strong>der</strong><br />
Karl Bentele<br />
Stadtkasse Ravensburg<br />
Marienplatz 52, 88238 Ravensburg<br />
Stellvertretende Landesvorsitzende<br />
Carmen Kraushofer<br />
Stadtkasse Überlingen<br />
Postfach 101863, 88648 Überlingen<br />
Landesgeschäftsführer<br />
Werner Mallinger<br />
Postfach 1228<br />
78612 Rottweil<br />
Landesschatzmeister<br />
Jürgen Baldauf<br />
Stadtkasse Tettnang<br />
Schlossstraße 2, 88069 Tettnang<br />
Vorsitzende Fachausschuss VZV<br />
Karola Singer<br />
Stadtkämmerei Stuttgart<br />
Postfach 106034, 70049 Stuttgart<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> EDV-Ausschuss<br />
Peter Mögenburg<br />
Badstraße 59<br />
71134 Aidlingen<br />
Kassenprüferin<br />
Felicitas Winkelmans<br />
Stadtkasse Überlingen<br />
Postfach 101863, 88648 Überlingen<br />
Kassenprüfer<br />
Ralf Kö<strong>der</strong><br />
Stadtkasse Winnenden<br />
Postfach 280, 71361 Winnenden<br />
Telefon: 0751 / 82243<br />
Fax: 0751 / 8260243<br />
mail: karl.bentele@ravensburg.de<br />
Telefon: 07551 / 991221<br />
Fax: 07551 / 991433<br />
mail: c.kraushofer@ueberlingen.de<br />
Telefon: 0741 / 1743999<br />
Fax: 0741 / 1742576<br />
mail: kassenleiterbw@aol.com<br />
Telefon: 07542 / 510310<br />
Fax: 07542 / 51044310<br />
mail: juergen.baldauf@tettnang.de<br />
Telefon: 0711 / 2164186<br />
Fax: 0711 / 2167845<br />
mail: u205010@stuttgart.de<br />
Telefon: 07034 / 60213<br />
o<strong>der</strong>: 01731592677<br />
mail: petermoegenburg@email.de<br />
Telefon: 07551 / 991220<br />
Fax: 07551 / 991433<br />
mail: f.winkelmans@ueberlingen.de<br />
Telefon: 07195 / 13130<br />
Fax: 07195 / 13400<br />
mail: ralf.koe<strong>der</strong>@winnenden.de
Rückblick<br />
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kleinen Rückblick auf die 14. Landesarbeitstagung<br />
des <strong>Fachverband</strong>es <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> am<br />
29.4.2010 in Sindelfingen geben.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> guten Ressonanz im Jahre 2008 und um Ihnen einen optimalen<br />
Rahmen für eine Landesarbeitstagung zu bieten, hatte sich <strong>der</strong> Landesvorstand<br />
entschlossen die Landesarbeitstagung 2010 ebenfalls in Sindelfingen stattfinden<br />
zu lassen.<br />
Zu unserer großen Überraschung und auch entsprechen<strong>der</strong> Freude konnten wir<br />
im April mit 300 Teilnehmern so viele Kolleginnen und Kollegen wie noch nie begrüßen.<br />
Dies hat unsere Entscheidung für Sindelfingen bestätigt.<br />
Landesvorsitzen<strong>der</strong> Karl Bentele konnte im Namen des Landesvorstandes die<br />
Bundesgeschäftsführerin Andrea Sommerfeldt, den Landesvorsitzenden aus<br />
Rheinland-Pfalz, Kurt Vester sowie mit Hermann Neugebauer den Landesvorsitzenden<br />
aus Hessen herzlich willkommen heißen.<br />
Ebenso herzlich willkommen geheißen wurden unser Ehrenvorsitzen<strong>der</strong> Albert<br />
Kärcher sowie Horst Lang und Walter Mollik, die Männer <strong>der</strong> ersten Stunde des<br />
Landesverbandes Baden-Württemberg.<br />
1
Rückblick<br />
Mit großer Freude konnte Landesvorsitzen<strong>der</strong><br />
Karl Bentele mit Klaus Notheis<br />
(rechts im Bild) den Präsidenten<br />
<strong>der</strong> Gemeindeprüfungsanstalt Baden-<br />
Württemberg als Gast begrüßen, was<br />
auch ein Ausdruck <strong>der</strong> guten Zusammenarbeit<br />
des Landesverbandes mit<br />
<strong>der</strong> Gemeindeprüfungsanstalt <strong>der</strong> letzten<br />
Jahre ist. Für Klaus Notheis war<br />
dies nicht <strong>der</strong> erste Besuch beim <strong>Fachverband</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong>,<br />
auch als Professor <strong>der</strong> Fachhochschule<br />
Kehl hatte man schon Kontakt.<br />
Als Vertreter des Gemeindetages<br />
Baden-Württemberg und als Referent<br />
des Hauptvortrages konnte Landesvorsitzen<strong>der</strong><br />
Karl Bentele Karl Reif<br />
(links im Bild) begrüßen.<br />
Karl Bentele gab in seiner Begrüßungsrede auch einen Rückblick auf die Verbandsarbeit<br />
des Bundesverbandes und des Landesverbandes Baden-Württemberg<br />
<strong>der</strong> beiden zurückliegenden Jahre.<br />
Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen des neuen Haushalts-<br />
und Rechnungswesens und dem Erfor<strong>der</strong>nis einer effizienten und effektiven<br />
Durchsetzung kommunaler For<strong>der</strong>ungen hatte <strong>der</strong> <strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong><br />
die Kanzlei Rödl & Partner in Köln beauftragt, eine Studie zum<br />
Status Quo und den Perspektiven des kommunalen For<strong>der</strong>ungsmanagements in<br />
Deutschland zu erstellen, die im Juni 2009 vorgestellt wurde. Der <strong>Fachverband</strong><br />
mischt sich damit in die Diskussion um die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> kommunalen<br />
Vollstreckung sowie des Netzwerkes des kommunalen For<strong>der</strong>ungseinzuges und<br />
Privatisierungsmöglichkeiten ein. Ziel war dabei unabhängig von wirtschaftilchen<br />
Interessen, orientiert an Praxiserfahrungen, auch in dem Wissen um Optimierungspotentiale<br />
die Perspektiven für das For<strong>der</strong>ungsmanagement aufzuzeigen.<br />
Auch die Übertragung von Aufgaben des kommunalen For<strong>der</strong>ungseinzuges auf<br />
private Dritte ist das Thema <strong>der</strong> Studie, was ja immer wie<strong>der</strong> für Diskussion sorgt.<br />
Hier geht es nicht darum, von vornherein die sinnvolle Nutzung von privaten Unterstützungsleistungen<br />
auszuschließen. Es geht aber um die aus unserer Sicht<br />
notwendige Sicherung des gesamten Systems und Netzwerkes des öffentlichrechtlichen,<br />
kommunalen For<strong>der</strong>ungseinzuges. Weitere Informationen können Sie<br />
<strong>der</strong> Studie entnehmen, die Sie im Internet auf <strong>der</strong> Seite des <strong>Fachverband</strong>es finden.<br />
2
Rückblick<br />
Weiterhin führte Karl Bentele aus, dass es seiner Meinung nach keine Beschäftigungsgruppe<br />
innerhalb <strong>der</strong> Kommunen gibt, <strong>der</strong>en Aufgabeninhalte sich so<br />
schnell und so gravierend än<strong>der</strong>n, wie das im Bereich Finanzwesen <strong>der</strong> Fall ist.<br />
Das stellt gerade Kassenbedienstete vor große Herausfor<strong>der</strong>ungen. Die gute alte<br />
Kameralistik wird ohne Wahlmöglichkeit endgültig abgelöst. Der verbindliche Umstieg<br />
auf die kommunale Doppik kommt nun definitiv ab 2016; das notwendige<br />
Gesetz hat <strong>der</strong> Landtag verabschiedet, ebenso wurden die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik<br />
und Gemeindekassenverordnung-Doppik erlassen. Die Frage<br />
über Sinn o<strong>der</strong> Unsinn dieser Reform ist damit hinfällig. Wir müssen uns nun mit<br />
ganzer Kraft an die erfolgreiche Umstellung machen. Die kommunalen Kassen<br />
können aus dieser Reform gestärkt hervorgehen. Die Kompetenz und das Knowhow<br />
<strong>der</strong> Kassenbeschäftigten ist wie<strong>der</strong> mehr denn je gefragt. Für die Beschäftigten<br />
in den kommunalen Kassen hat diese Reform große Auswirkungen. Das<br />
bedingt deswegen auch einen hohen Qualifizierungsbedarf.<br />
Mit großem Interesse verfolgen Ehrenvorsitzen<strong>der</strong> Albert Kärcher und die ehemaligen<br />
Vorstandskollegen Walter Mollik und Horst Lang die Landesarbeitstagung.<br />
3
2wo?<br />
Besser besteuern!<br />
Zweitwohnungsteuer<br />
Zweitwohnsitzsteuer<br />
Nebenwohnungsteuer<br />
Bearbeitungsmappe Aufgaben nach Dringlichkeit Je<strong>der</strong>zeit plattformunabhängige So warelösung Hinterlegung mehrerer Steuerobjekte zum Steuerfall Einführung <strong>der</strong> Zweitwohnungsteuer m<br />
Gesamtbestandsabgleich Abgleich über Erstellen Überblick des Bear- von Anschreiben (Einzel- o<strong>der</strong> Sammelerstellung) Dokumente werden verschlüsselt sowie manipulations- und revisionssic<br />
beitungsstand<br />
Berechnung nach Monatsmietwert Berechnung nach Abgleich mit Jahresmietwert Berechnung Nach- nach Mietspiegel Berechnung nach gesetztem qm-Preis Berücksichtigung aller Ermäßigun<br />
im Zeitablauf (monatlich än<strong>der</strong>bar) o<strong>der</strong> gemäß <strong>der</strong> Meldedaten Über- Befreiung KAG vollziehbarkeit <strong>der</strong> § 3.3 alle Besteuerungsgrundlagen sind monatlich än<strong>der</strong>bar gemeinsame Veranlagung<br />
sind möglich Unterstützung von Veranlagungs gabe <strong>der</strong> Sollstellungen Verwaltungs -<br />
Steuerberechnung<br />
pausen Unterstützung des Übergangs zur Besteuerungsfähigkeit Hinterlegung verschiedener Ve<br />
aufwand minimieren Flexible<br />
Dokumentenarchivierung<br />
Unterstützung <strong>der</strong> Verjährung ausführlichste eines Anpassung jeden Abgleich mit dem Einwohner- Steuerfalls Hinterlegung des Mietspiegels möglich Jahressollstellungen Regelfälligk<br />
Bearbeitungsmappe Aufgaben nach Dringlichkeit meldewesen plattformunabhängige So warelösung Hinterlegung mehrerer Steuerobjekte zu<br />
Handlungsbedarf<br />
Zweitwohnungsteuer mit 2wo erheblich vereinfacht Bearbeitungs-Nachvollziehbarkeit<br />
Gesamtbestandsabgleich Abgleich über Bewegungsdaten Erstellen von Anschreib<br />
Dokumente verschlüsselt sowie manipulations- Überblick des Bearbeitungsstand Steuerberechnung<br />
und revisionssicher archiviert Berechnung nach Monatsmietwert Berechnung na<br />
Anpassung Bearbeitungshistorie Dokumenten-<br />
Berechnung nach gesetztem qm- archivierung Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung Überblick<br />
Preis Berücksichtigung aller Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände im Zeitabl<br />
Unterstützung <strong>der</strong> Ermäßigung historie<br />
Sammelbearbeitung mit mehreren Großstädten entwickelt Abgleich<br />
o<strong>der</strong> Befreiung gemäß des bayerischen KAG § 3.3 alle Besteuerungsgrundlagen s<br />
gemeinsame Veranlagung von und mit den Sollstellungen mit Kassenübergabe ans Finanzverfahren Verwaltungsaufwand minimieren Familien sind möglich Unterstützung von Wohngemeinscha en Berücksichtigung<br />
Unterstützung des Übergangs zur Anbindung zu Einwohnermeldeverfahren Besteuerungsfähigkeit Hinterlegung verschiedener Veranlagungskategorien Unterstü<br />
arbeitungshistorie eines jeden Einwohnermeldewesen Vielgestaltige Steuerberechnung<br />
Steuerfalls Hinterlegung des Mietspiegels möglich Jahressollstellungen Regelfällig<br />
Bearbeitungsmappe Aufgaben (mit und ohne Gemeinscha sfl ächen-Anteil) Flexible und Finanzverfahren nach Dringlichkeit plattformunabhängige So warelösung Hinterlegung mehrere<br />
Zweitwohnungsteuer mit 2wo Veranlagung Handlungsbedarf als zentraler Bearbeitungsgrundlage /aktuelle und zukün ige Wie<strong>der</strong>vorlagen erheblich vereinfacht Gesamtbestandsabgleich Abgleich über Bewegungsdaten<br />
Sollstellungen mit Kassenübergabe ans Finanzverfahren Überblick des Bearbeitungsstand Steuerberechnung<br />
Sammelerstellung) werden verschlüsselt sowie manipulations- und revisionssicher archiviert Berechnung<br />
Anpassung Bearbeitungshistorie Dokumenten- archivierung Überblick<br />
Berechnung nach Mietspiegel Berechnung nach gesetztem qm-Preis Berücksichtigung aller Ermäßigungs- und<br />
(monatlich än<strong>der</strong>bar) gemäß des bayerischen KAG § 3.3 alle Besteuerungsgrundlagen sind monatlich än<strong>der</strong>b<br />
Ehepaaren und Familien sind möglich Unterstützung von Wohngemeinscha en Berücksichtigung von Veranla<br />
Übergangs zur Hinterlegung Automatische verschiedener Veranlagungskategorien Unterstützung <strong>der</strong> Verjährung ausführli<br />
jeden Steuerfalls des Mietspiegels möglich Jahressollstellungen Regelfälligkeiten Son<strong>der</strong>fälligk<br />
Aufgaben mehrerer Steuerobjekte zum Steuerfall Einführung <strong>der</strong> Zweitwohnungsteuer mit 2w<br />
Anschreiben (Einzel- Steuerbeschei<strong>der</strong>stellung o<strong>der</strong> Sammelerstellung) Dokumente werden verschlüsselt sowie manipu<br />
nach Monatsmietwert Je<strong>der</strong>zeit Überblick des Bearbeitungsstand Abgleich mit Meldedaten Übergabe <strong>der</strong> Sollstellungen Verwaltungsaufwand<br />
Berechnung nach Jahresmietwert Berechnung nach Mietspiegel Bere<br />
minimieren Flexible Sollstellungen mit Kassenübergabe ans Finanzverfahren Dokumentenarchivierung Abgleich mit dem Einwohner-<br />
Preis Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände im Zeitablauf (monatlich än<strong>der</strong>bar) Unter<br />
meldewesen Vielgestaltige Steuerberechnung (mit und ohne Gemeinscha sfl ächen-Anteil) Überblick des Bearbeitungsstand Dokumenten-<br />
Befreiung gemäß archivierung Je<strong>der</strong>zeit Überblick des Bearbeitungsstand des bayerischen KAG § 3.3 alle Besteuerungsgrundlagen sind monatli<br />
Veranlagung von zukün ige Wie<strong>der</strong>vorlagen Nachvollziehbarkeit Ehepaaren und Familien sind möglich Unterstützung von Wohngemein<br />
Unterstützung des Effi zientes Arbeiten <strong>der</strong> Steuerberechnung<br />
Übergangs zur Besteuerungsfähigkeit Hinterlegung verschiedener Veranlagu<br />
Bearbeitungshistorie Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung Dokumentenarchivierung<br />
eines jeden Steuerfalls Hinterlegung des Mietspiegels möglich Jahressollstellungen Regelf<br />
Bearbeitungsmappe Abgleich mit dem Einwohnermeldewesen Flexible Veranlagung mit 2wo Aufgaben nach Dringlichkeit plattformunabhängige So warelösung Hinterlegung mehrerer<br />
Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung Dokumentenarchivierung<br />
Zweitwohnungsteuer Sammelbearbeitung mit mit 2wo erheblich vereinfacht Gesamtbestandsabgleich Abgleich über Bewegungsdaten Erstelle<br />
Sammelerstellung) automatisierte Erstellung von mehreren Großstädten Dokumente werden verschlüsselt sowie manipulations- und revisionssicher archiviert Berechnun<br />
nach Jahresmietwert Abgleich mit Meldedaten Bearbeitungshistorie Standardanschreiben Berechnung nach Mietspiegel Berechnung nach gesetztem qm-Preis Berücksichtigung aller Ermäßi<br />
Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung die<br />
Zeitablauf än<strong>der</strong>bar Unterstützung <strong>der</strong> Ermäßigung o<strong>der</strong> Befreiung gemäß des bayerischen KAG § 3.3 alle Besteuerun<br />
Dokumentenarchivierung Abgleich mit Meldedaten Anpassung Bearbeitungshistorie Verwaltungsmonatlich<br />
Ehepaaren aufwand minimieren Dokumentenarchivierung Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung und Familien sind möglich Unterstützung von Wohngemeinscha en Berücksichtigung von Veranl<br />
Besteuerungsfähigkeit Je<strong>der</strong>zeit Überblick des Bearbeitungsstand<br />
Hinterlegung verschiedener Veranlagungskategorien Unterstützung <strong>der</strong> Verjährung ausführlichst<br />
Abgleich mit Meldedaten Übergabe <strong>der</strong> Soll- Wie<strong>der</strong>vorlagesystem<br />
Mietspiegels möglich Jahressollstellungen Regelfälligkeiten Son<strong>der</strong>fälligkeiten Bearbeitungsmappe Aufgaben nach Dri<br />
stellungen Verwaltungsaufwand minimieren Flexible Anpassung Nachvollziehbarkeit Je<strong>der</strong>zeit<br />
Hinterlegung mehrerer Dokumentenarchivierung Abgleich mit Meldedaten Anpassung Bearbeitungshistorie Steuerobjekte zum Steuerfall Einführung <strong>der</strong> Zweitwohnungsteuer mit 2wo erheblich verein<br />
Erstellen von Anschreiben (Einzel- o<strong>der</strong> Sammelerstellung) Dokumente werden verschlüsselt sowie manipulations- und rev<br />
Berechnung nach Monatsmietwert Verwaltungsaufwand Berechnung nach Jahresmietwert Berechnung nach Mietspiegel Berechnung nach gesetz<br />
Befreiungstatbestände Zeitablauf Sammelbearbeitung mit mehreren (monatlich än<strong>der</strong>bar) Unterstützung <strong>der</strong> Ermäßigung o<strong>der</strong> Befreiung gemäß des b<br />
Besteuerungsgrundlagen monatlich än<strong>der</strong>bar gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren und Familien sind möglich<br />
minimieren Großstädten Dokumentenarchivierung<br />
von Veranlagungspausen Unterstützung des Übergangs zur Besteuerungsfähigkeit Hinterlegung verschiedener V<br />
ausführlichste Bearbeitungshistorie<br />
Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung<br />
Sollstellungen mit Kassenübergabe ans eines jeden Steuerfalls Hinterlegung des Mietspiegels möglich Jahressol<br />
Bearbeitungsmappe Aufgaben nach Berücksichtigung aller Finanzverfahren Handlungsbedarf Dringlichkeit plattformunabhängige So warelösung Hinterlegung mehrere<br />
<strong>der</strong> Zweitwohnungsteuer mit 2wo Abgleich mit Meldedaten<br />
erheblich vereinfacht Gesamtbestandsabgleich Abgleich über Bewegungsdaten Erst<br />
Dokumente werden verschlüsselt Übergabe <strong>der</strong> Sollstellungen Besteuerungsgrundlagen sowie manipulations- und revisionssicher archiviert Berechnung nach Monatsmietwert Bere<br />
Berechnung nach gesetztem qm- Verwaltungsaufwand minimieren Flexible Sollstellungen mit Kassenübergabe ans Preis Berücksichtigung aller Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände im Zeitablauf (monatlic<br />
Finanzverfahren Dokumentenarchivierung Abgleich mit dem Einwohnermeldewesen<br />
Ermäßigung Befreiung gemäß des bayerischen KAG § 3.3 alle Besteuerungsgrundlagen sind monatlich än<strong>der</strong>bar gemeinsame<br />
Vielgestaltige Steuerberechnung (mit und ohne Gemeinscha sfl ächen-Anteil) Überblick<br />
Veranlagungspausen Unterstützung des Bearbeitungsstand Wie<strong>der</strong>vorlagen Sammelbearbeitung mit mehreren des Übergangs zur Besteuerungsfähigkeit Hinterlegung verschiedener Veranlagungskat<br />
verschiedener Veranlagungskategorien <strong>der</strong> Großstädten Je<strong>der</strong>zeit Überblick Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Steuerberechnung Verjährung ausführlichste Bearbeitungshistorie eines jeden Steuerfalls Hinterlegung des M<br />
Jahressollstellungen plattformunabhängige So warelösung Sollstellungen Hinterlegung mehrerer Steuerobjekte zum Steuerfall Einführung <strong>der</strong> Zweitwohnungsteuer mit 2wo erheblich vereinf<br />
Mit über 700 Kunden ist , mit den Verfahren avviso zur Optimierung<br />
des For<strong>der</strong>ungsmanagements, ovviso für den Bereich Ordnungswidrigkeiten<br />
sowie <strong>der</strong> Zweitwohnungsteuer seit langen Jahren ein gewichtiger Player im<br />
Bereich <strong>der</strong> Verwaltungsso ware in Deutschland und Österreich.<br />
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info@data-team.de<br />
Gestaltung Artkolchose
Rückblick<br />
Der <strong>Fachverband</strong> sieht deshalb in seinem künftigen Fortbildungsangebot für die<br />
nächsten Jahre auch hier einen beson<strong>der</strong>en Schwerpunkt und will den Beschäftigten<br />
auf diesem Wege notwendiges Rüstzeug an die Hand geben.<br />
Dem <strong>Fachverband</strong> ist die Seminararbeit sehr wichtig. Die guten Teilnehmerzahlen<br />
sprechen für sich. Karl Bentele dankte allen Referenten, “ohne sie wäre diese<br />
Fortbildungsarbeit nicht möglich und dass wir dieses Angebot ganz wesentlich mit<br />
verbandseigenen Referenten leisten können, ist keinesfalls selbstverständlich.<br />
Hoffen wir, dass es auch in Zukunft so bleiben kann”, so <strong>der</strong> Landesvorsitzende.<br />
Stolz macht uns die Teilnehmerzahl an unseren Seminaren. So kamen mit 966<br />
Teilnehmern durchschnittlich 40,25 Teilnehmer zu den 24 Seminaren <strong>der</strong> letzten<br />
zwei Jahre.<br />
Neben <strong>der</strong> Seminararbeit sind wir im vergangenen Jahr erstmals eine Kooperation<br />
mit <strong>der</strong> VWA Stuttgart eingegangen, bei <strong>der</strong> Karola Singer in Zusammenarbeit mit<br />
<strong>der</strong> VWA einen mehrwöchigen Lehrgang speziell für Vollstreckungsbeamte angeboten<br />
hatte.<br />
Auf die Zahl von 549 Mitlglie<strong>der</strong>n in Baden-Württemberg können wir ebenso ein<br />
wenig stolz sein, sind wir nach Bayern <strong>der</strong> mitglie<strong>der</strong>stärkste Landesverband im<br />
<strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong>.<br />
Die Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Innenministerium<br />
Baden-Württemberg ist ausgezeichnet; dies zeigt sich auch, dass zum<br />
wie<strong>der</strong>holten Male mit Karl Reif ein Vertreter des Gemeindetages das Hauptreferat<br />
bei einer Landesarbeitstagung des <strong>Fachverband</strong>es hielt.<br />
Dass wir auch in <strong>der</strong> doppischen Welt wie<strong>der</strong> eine Gemeindekassenverordnung<br />
bekommen, war das große Ziel unseres Landesverbandes; das haben wir erreicht<br />
- übrigens mit Unterstützung des Gemeindetages und <strong>der</strong> Gemeindeprüfungsanstalt.<br />
Karl Bentele bemerkte aber auch, dass <strong>der</strong> <strong>Fachverband</strong> nicht mit allen Än<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Gemeindekassenverordnung einverstanden war und ist; dazu<br />
gehört vor allem die Verlagerungsmöglichkeit von Buchführungsgeschäften auf<br />
an<strong>der</strong>e Einheiten innerhalb <strong>der</strong> Verwaltung, wie sie in den Paragraphen 1 und 7<br />
erfolgt sind. Än<strong>der</strong>ungen, die <strong>der</strong> <strong>Fachverband</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Anhörung geltend<br />
gemacht hat, wurden lei<strong>der</strong> nicht berücksichtigt. Wie sich dies in Praxis auswirken<br />
wird, bleibt abzuwarten.<br />
Die Umstellung auf die kommunale Doppik bringt aber auch grundsätzliche Fragestellungen<br />
mit sich: Stichwort zentrale Buchführung o<strong>der</strong> doch dezentral? Dazu<br />
werden wir uns als <strong>Fachverband</strong> auch klar positionieren. Jedenfalls werden die<br />
kommunalen Kassen durch ihre gute Arbeit in <strong>der</strong> Vergangenheit auch in <strong>der</strong> Zukunft<br />
eine zentrale Rolle einnehmen.<br />
5
Bei den Wahlen für die Vorstandschaft<br />
wurde Carmen Kraushofer (Bild rechts)<br />
einstimmig als Nachfolgerin für die verstorbene<br />
Gerlinde Müller zur neuen<br />
stellvertretenden Landesvorsitzenden<br />
gewählt.<br />
Ebenfalls einstimmig wie<strong>der</strong> gewählt<br />
wurden Karl Bentele zum Landesvorsitzenden<br />
und Werner Mallinger zum Landesgeschäftsführer.<br />
Die Wahlperiode<br />
hat die Dauer von vier Jahren.<br />
Als neue Kassenprüferin bestimmte die<br />
Versammlung Felicitas Winkelmans,<br />
Kassenleiterin in Überlingen, die Carmen<br />
Kraushofer in dieser Postion nachfolgt.<br />
Meldungen in Kürze<br />
Seit Mitte Juli ist unser Vorsitzen<strong>der</strong><br />
des EDV-Ausschusses Peter<br />
Mögenburg aus dem aktiven<br />
Dienst ausgeschieden.<br />
Er genießt nun die Altersteilzeit,<br />
ist aber nach wie vor für die Programmierung<br />
des Spendenverwaltungsprogramms<br />
sowie des<br />
Nie<strong>der</strong>schlagungsprogrammes<br />
und des Programmes ZuVIS verantwortlich.<br />
Bei <strong>der</strong> Landesarbeitstagung<br />
konnten die Teilnehmer sich direkt<br />
vor Ort von ihm beraten lassen.<br />
7
Software des <strong>Fachverband</strong>es<br />
Nischla Version 5.1.2.0 (8.4.2010, ca 8,3 MB) gewährleistet eine vollständige<br />
Überwachung Ihrer Nie<strong>der</strong>schlagungen mit Wie<strong>der</strong>vorlageterminen und Speicherung<br />
aller Hintergrundinformationen. Ihre manuell geführten Nie<strong>der</strong>schlagungslisten<br />
und <strong>der</strong>en laufenden Prüfung gehören damit <strong>der</strong> Vergangenheit an. Ein<br />
Scheduler erinnert Sie vor Eintritt des Wie<strong>der</strong>vorlagedatums an die Bearbeitung<br />
von Nie<strong>der</strong>schlagungen.<br />
Was zeichnet die neue Version aus? Keine zusätzlichen Client-Dateien für die<br />
multiuserfähige Single-Datenbank erfor<strong>der</strong>lich. Ihr Administrator wird es Ihnen<br />
danken.<br />
Systemvoraussetzung: Pentium o<strong>der</strong> vergleichbarer Prozessor ab 1,6 GHz, Arbeitsspeicher<br />
min. 1 GB, freier Festplattenspeicher ca. 30 MB, Grafikkarte Mindestauflösung<br />
800 x 600 Pixel, Windows 2000 o<strong>der</strong> höher, netzwerkfähig.<br />
Verkaufspreis: 45,69 € zzgl. jeweils gültige MWst. (<strong>der</strong>zeit 19 %), 12,00 € bei<br />
Update ab Version 4 zzgl. jeweils gültige Mwst.<br />
link: http://www.peter-moegenburg.de/files/nischla.zip<br />
Spendenverwaltung Version 6.1.3 (8.4.2010, ca 15,9 MB) verwaltet Ihre Zuwendungen,<br />
überwacht ablaufende Körperschaftsteuerbescheide, erstellt Zuwendungsbestätigungen<br />
und diverse Auswertungen. Intergriert ist eine allgemeine<br />
Adressenverwaltung. Eurotauglich und Y2K-fähig.<br />
Die seit 1.1.2007 geltende Spendenregelung ist berücksichtigt. Ebenso ist für<br />
Baden-Württemberg § 78 Abs. 2 GemO eingearbeitet. Eine Schnittstelle für Textverarbeitungsprogramme<br />
ist vorhanden.<br />
Was zeichnet die neue Version aus? Keine zusätzlichen Client-Dateien für die<br />
multiuserfähige Single-Datenbank erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Systemvoraussetzung: Pentium o<strong>der</strong> vergleichbarer Prozessor ab 1,6 GHz, Arbeitsspeicher<br />
min. 1 GB, freier Festplattenspeicher ca. 40 MB, Grafikkarte Mindestauflösung<br />
800 x 600 Pixel, Windows 2000 o<strong>der</strong> höher, netzwerkfähig.<br />
Verkaufspreis: 300,00 € zzgl. jeweils gültige MWst. (<strong>der</strong>zeit 19 %), Update von<br />
vorhergehenden Versionen 100,00 zzgl. jeweils gültige Mwst.<br />
link: http://www.peter-moegenburg.de/files/spvg.zip<br />
8
Software des <strong>Fachverband</strong>es<br />
ZuVIS Version 4.2.2 (8.4.2010, ca 10,3 MB) verwaltet die Zuwendungen von Vereinen<br />
und Stiftungen, überwacht ablaufende Körperschaftsteuerbescheide, erstellt<br />
Zuwendungsbestätigungen und diverse Auswertungen. Intergriert ist eine allgemeine<br />
Adressenverwaltung. Eurotauglich und Y2K-fähig.<br />
Die seit 1.1.2007 geltende Spendenregelung ist berücksichtigt. Eine Schnittstelle<br />
für Textverarbeitungsprogramme ist vorhanden.<br />
Was zeichnet die neue Version aus? Keine zusätzlichen Client-Dateien für die<br />
multiuserfähige Single-Datenbank erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Systemvoraussetzung: Pentium o<strong>der</strong> vergleichbarer Prozessor ab 1,6 GHz, Arbeitsspeicher<br />
min. 1 GB, freier Festplattenspeicher ca. 20 MB, Grafikkarte Mindestauflösung<br />
800 x 600 Pixel, Windows 2000 o<strong>der</strong> höher, netzwerkfähig.<br />
Verkaufspreis: 100,00 € zzgl. jeweils gültige MWst. (<strong>der</strong>zeit 19 %),<br />
link: http://www.peter-moegenburg.de/files/spvg.zip<br />
Zahlreiche Aussteller präsentierten sich bei <strong>der</strong> Landesarbeitstagung.<br />
9
Neue Mitglie<strong>der</strong><br />
Gemeinde Keltern<br />
KV: Frank Ruoff<br />
Tel.: 07236 / 70333<br />
Leinfelden-Echterdingen<br />
KV: Sylvia Zagst<br />
Tel.: 0711 / 1600631<br />
Landkreis Reutlingen<br />
KV: Thomas Preiß<br />
Tel.: 07121 / 4802130<br />
Johannes Bauer<br />
Bad Mergentheim<br />
Tel.: 07931 / 572105<br />
Stadt Baden-Baden<br />
KV: Theresia Jung<br />
Tel.: 07221 / 932230<br />
Nachruf<br />
10<br />
Weinbergstraße 9<br />
Bernhäuser Str. 11<br />
Schulstraße 26<br />
75210 Keltern<br />
70771 Leinfelden-<br />
Echterdingen<br />
72764 Reutlingen<br />
Bahnhofplatz 1 97980 Bad Mergentheim<br />
Marktplatz 2 76530 Baden-Baden<br />
Völlig überraschend verstarb am 25. März 2010<br />
unsere zum damaligen Zeitpunkt stellvertretende<br />
Landesvorsitzende Gerlinde Müller.<br />
Im Jahre 1998 wurde Sie als Beisitzerin in den<br />
Landesvorstand aufgenommen und übernahm<br />
im Jahre 2006 das Amt <strong>der</strong> stellvertretenden<br />
Landesvorsitzenden.<br />
Wir werden Ihre liebevolle und kollegiale Art stets in guter Erinnerung<br />
behalten.<br />
Der Landesvorstand
Das P-Konto<br />
Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes kann bei <strong>der</strong> Pfändung<br />
von Guthaben auf einem Girokonto ein Antrag des Schuldners auf Pfändungsschutz<br />
entbehrlich werden.<br />
Zentrale neue Vorschrift ist <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>te § 850k ZPO. Diese Vorschrift wurde in<br />
neun Absätze geglie<strong>der</strong>t; die Absätze sieben bis neun regeln die Einrichtung des<br />
P-Kontos.<br />
Seit 1. Juli 2010 tritt <strong>der</strong> automatische Basisschutz in Kraft. Hier kommt es nicht<br />
mehr darauf an welche Einkünfte das Guthaben erzeugen.<br />
Verfügt ein Schuldner ein Pfändungsschutzkonto, so kann <strong>der</strong> Schuldner über ein<br />
Guthaben von monatlich in Höhe des Pfändungsfreibetrages nach § 850c ZPO<br />
(985,15 Euro) verfügen. Dieser Betrag wird von <strong>der</strong> Pfändung nicht erfasst. Verbraucht<br />
<strong>der</strong> Schuldner den unpfändbaren Betrag im laufenden Monat nicht, so<br />
wird das Restguthaben in den nächsten Monat übertragen und bleibt unpfändbar.<br />
Beispiel: Ein alleinstehen<strong>der</strong> Schuldner erhält (wegen Lohnpfändung) den unpfändbaren<br />
Betrag auf sein Konto; am 20. des Monats geht eine Pfändungs- und<br />
Einziehungsverfügung ein; <strong>der</strong> Schuldner verbraucht von seinem Lohn im laufenden<br />
Monat lediglich 650 Euro; im kommenden Monat wird ihm wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> unpfändbare<br />
Betrag überwiesen; doch trotzdem jetzt ein Guthaben von rund 1.585<br />
Euro vorhanden ist, erhält <strong>der</strong> Pfändungsgläubiger kein Geld.<br />
Absatz 2 des § 850c ZPO berücksichtigt zusätzlich die Unterhaltspflichten des<br />
Schuldners (Kontoinhabers). Hierfür ist <strong>der</strong> Schuldner jedoch gehalten, dem Bankinstitut<br />
eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Dies kann eine Bescheinigung<br />
des Arbeitgebers, <strong>der</strong> Familienkasse o<strong>der</strong> des Sozialamtes sein. Liegen<br />
die Bescheinigungen vor, so hat die Bank die Beträge zu berücksichtigen. Liegen<br />
keine Bestätigungen vor, so hat die Vollstreckungsbehörde den pfändbaren Betrag<br />
zu bestimmen.<br />
Liegen Unterhaltsfor<strong>der</strong>ungen nach § 850d ZPO vor, sind nach § 850c Absatz 3<br />
die maßgeblichen Beträge durch die Vollstreckungsbehörde zu bestimmen.<br />
Auch bei P-Konten besteht nach § 850k Abs. 4 ZPO die Möglichkeit für den<br />
Schuldner einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages zu stellen. Dies<br />
kann dann <strong>der</strong> Fall sein, wenn <strong>der</strong> Schuldner Biträge für die Riester-Rente ansparen<br />
will, § 851c ZPO. Dem Antrag ist zu entsprechen, wenn <strong>der</strong> Schuldner entsprechende<br />
Unterlagen vorlegt.<br />
§ 850c ZPO Abs. 6 schränkt das Aufrechnungsrecht <strong>der</strong> Banken ein. So dürfen<br />
Sozialleistungen und Kin<strong>der</strong>geld, die auf einem P-Konto eingehen, nicht für Kon-<br />
11
Das P-Konto<br />
tokorrentabreden für die Dauer von 14 Tagen seit Eingang verrechnet werden.<br />
Dies gilt nicht für Gebühren und Aufwendungsersätze.<br />
Die Absätze sieben bis neun des § 850k ZPO regelt die Voraussetzungen für die<br />
Einrichtung eines P-Kontos. Es ist festzuhalten, dass eine Person nur ein P-<br />
Konto haben darf. Dies wird in <strong>der</strong> Weise überprüft, dass ein Institut das eingerichtete<br />
P-Konto <strong>der</strong> Schufa meldet. Dort fragen alle Institute an, ob für eine<br />
bestimmte Person ein P-Konto eingerichtet ist.<br />
In diesem Zusammenhang ist jedoch auch <strong>der</strong> § 833a ZPO zu beachten. Danach<br />
umfasst die Pfändung das Tagesguthaben und das Guthaben des folgenden<br />
Tages.<br />
Nach § 833a Abs. 2 ZPO kann die Vollstreckungsbehörde anordnen, dass die<br />
Pfändung des Kontos aufgehoben wird o<strong>der</strong> das Guthaben des Kontos für die<br />
Dauer von bis zu zwölf Monaten <strong>der</strong> Pfändung nicht unterworfen ist.<br />
Dies wird dann <strong>der</strong> Fall sein, wenn <strong>der</strong> Schuldner nachweist, dass in den letzten<br />
sechs Monaten überwiegend unpfändbare Beträge eingegangen sind und glaubhaft<br />
versichert, dass dies in den nächsten zwölf Monaten ebenso sein wird.<br />
Stimmt <strong>der</strong> Gläubiger dem Antrag auf Aufhebung zu und än<strong>der</strong>t sich vor Ablauf<br />
<strong>der</strong> zwölf Monate etwas, so kann er seine Zustimmung zur Pfändungsaufhebung<br />
wi<strong>der</strong>rufen.<br />
Bislang haben die Banken zwei Wochen nach Zustellung <strong>der</strong> Pfändungs- und Einziehungsverfügung<br />
das vorhandene Guthaben überwiesen. Diese Frist wurde nun<br />
in § 835 Abs. 3 ZPO auf vier Wochen verlängert. Der Gesetzgeber will Verwaltungsaufwand<br />
einsparen und dem Schuldner mehr Zeit lassen, die entsprechenden<br />
Anträge zu stellen.<br />
Handelt es sich nicht um laufende Einkünfte, son<strong>der</strong>n um Einkünfte für persönlich<br />
geleistete Dienste und sonstige Einkünfte (Mieten) so räumt § 835 Abs. 4 ZPO<br />
natürlichen Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, das gleiche Recht ein.<br />
Praktische Hinweise:<br />
§ 840 ZPO (Drittschuldnererklärung) wurde um die Punkte 4 und 5 ergänzt.<br />
....<br />
4. ob innerhalb <strong>der</strong> letzten zwölf Monaten im HInblick auf das Konto, dessen Guthaben<br />
gepfändet worden ist, eine Pfändung nach § 833a Abs. 2 ZPO aufgehoben<br />
o<strong>der</strong> die Unpfändbarkeit des Guthabens angeordnet worden ist und<br />
5. ob es sich bei dem Konto, den Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto<br />
im Sinne von § 850k Abs. 7 ZPO handelt.<br />
12
Das P-Konto<br />
Für selbständig Tätige ist nun eine Regelung für einen Pfändungsschutz in § 850i<br />
ZPO festgeschrieben worden. Dessen Einkünfte sind dann unpfändbar, wenn <strong>der</strong><br />
von dem Selbständigen gestellten Antrag genehmigt wurde. Somit können Selbständige<br />
und Unselbständige ähnlichen Guthabenschutz erreichen.<br />
Aufgrund des möglichen P-Kontos lehnen vereinzelte Banken heute schon die<br />
bisher übliche Aussetzung <strong>der</strong> Pfändung- und Einziehungsverfügung ab. Als Begründung<br />
wird angegeben, dass die Aussetzung gesetzlich nicht geregelt wäre.<br />
Dies dürfte aber nicht haltbar sein. In diesem Zusammenhang wird auf die Entscheidung<br />
des OLG Düsseldorf vom 15.6.1998 verwiesen.<br />
Des Weiteren ist zu beachten, dass auf einen P-Konto nur ein bestimmter Betrag<br />
geschützt ist und viele Pfändungsschuldner über größere Guthaben auf einem<br />
gepfändeten Konto verfügen.<br />
Wir heißen alle neuen Mitglie<strong>der</strong> im <strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong><br />
recht herzlich willkommen !<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V.<br />
Landesverband Baden-Württemberg<br />
Redaktion:<br />
WERNER MALLINGER<br />
Postfach 1228<br />
78612 Rottweil<br />
Telefon: 0741 / 1743999<br />
Telefax: 0741 / 1742576<br />
e-mail: kassenleiterbw@aol.com<br />
Bankverbindung: Sparkasse Bodensee BLZ 69050001 Konto 24280166<br />
13
Das P-Konto<br />
Für selbständig Tätige ist nun eine Regelung für einen Pfändungsschutz in § 850i<br />
ZPO festgeschrieben worden. Dessen Einkünfte sind dann unpfändbar, wenn <strong>der</strong><br />
von dem Selbständigen gestellten Antrag genehmigt wurde. Somit können Selbständige<br />
und Unselbständige ähnlichen Guthabenschutz erreichen.<br />
Aufgrund des möglichen P-Kontos lehnen vereinzelte Banken heute schon die<br />
bisher übliche Aussetzung <strong>der</strong> Pfändung- und Einziehungsverfügung ab. Als Begründung<br />
wird angegeben, dass die Aussetzung gesetzlich nicht geregelt wäre.<br />
Dies dürfte aber nicht haltbar sein. In diesem Zusammenhang wird auf die Entscheidung<br />
des OLG Düsseldorf vom 15.6.1998 verwiesen.<br />
Des Weiteren ist zu beachten, dass auf einen P-Konto nur ein bestimmter Betrag<br />
geschützt ist und viele Pfändungsschuldner über größere Guthaben auf einem<br />
gepfändeten Konto verfügen.<br />
Wir heißen alle neuen Mitglie<strong>der</strong> im <strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong><br />
recht herzlich willkommen !<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V.<br />
Landesverband Baden-Württemberg<br />
Redaktion:<br />
WERNER MALLINGER<br />
Postfach 1228<br />
78612 Rottweil<br />
Telefon: 0741 / 1743999<br />
Telefax: 0741 / 1742576<br />
e-mail: kassenleiterbw@aol.com<br />
Bankverbindung: Sparkasse Bodensee BLZ 69050001 Konto 24280166<br />
13
Seminarangebot Herbst 2010<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
<strong>der</strong> <strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V. lädt Sie hiermit zu den<br />
Herbstseminaren 2010 ein.<br />
Anmeldebedingungen<br />
Bestätigung<br />
Auf die Anmeldung erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn ein Seminar<br />
zum Anmeldezeitpunkt voll belegt ist o<strong>der</strong> nicht stattfinden kann.<br />
Teilnahmegebühren<br />
Mitglie<strong>der</strong>: Die Teilnahme an den Seminaren 201006, 201008 und 201009, ist<br />
für bis zu 2 Personen kostenlos. Für jede weitere Person werden 30 Euro berechnet.<br />
Für die zweitägigen Seminare 201004 und 201007 beträgt die Teilnahmegebühr<br />
pro Person 60 Euro. Für das Seminar 201005 beträgt die Teilnehmergebühr<br />
40 Euro.<br />
Nichtmitglie<strong>der</strong>: Die Teilnahmegebühren betragen für die Seminare 201006 ,<br />
201008 und 201009 pro Person 60 Euro. Für die zweitägigen Seminare 201004<br />
und 201007 beträgt die Teilnahmegebühr pro Person 120 Euro. Für das Seminar<br />
201005 beträgt die Teilnehmergebühr 80 Euro.<br />
Bei Nichtteilnahme an gebührenpflichtigen Seminaren ohne erklärten Rücktritt,<br />
o<strong>der</strong> Rücktritt später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, fallen 50 % <strong>der</strong><br />
Teilnahmegebühren als Aufwandsentschädigung an. Bei gebührenfreien Seminaren<br />
wird eine Kostenpauschale von 20 Euro in Rechnung gestellt.<br />
Rücktritt<br />
Ein Rücktritt muss schriftlich (kassenleiterbw@aol.com) o<strong>der</strong> telefonisch (0741<br />
/ 1743999) dem Landesgeschäftsführer mitgeteilt werden.<br />
Bei Seminaren mit Teilnehmergebühren erhalten die Dienststellen eine Gebührenrechnung.<br />
Ihre Anmeldung per Fax senden Sie bitte an die Faxnummer 0741 / 1742576<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Werner Mallinger<br />
Landesgeschäftsführer<br />
15
Seminarangebot Herbst 2010<br />
Verwaltungsvollstreckung - Einführungsseminar<br />
Seminar 201004<br />
29. und 30. September 2010 in 88628 Überlingen, in <strong>der</strong> Feuerwache,<br />
Schlachthausstraße 12<br />
o<strong>der</strong><br />
Seminar 201007<br />
13. und 14. Oktober 2010 in 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10<br />
Seminarbeginn: 9.00 Uhr<br />
Referentin: Karola Singer, Stadtkämmerei Stuttgart, Vorsitzende des<br />
VZV-Ausschusses<br />
Seminarinhalt<br />
Das zweitägige Seminar ist insbeson<strong>der</strong>e für Neueinsteiger auf diesem Gebiet<br />
(nach Abschluss <strong>der</strong> Ausbildung, aus einem an<strong>der</strong>en Fachbereich bzw. aus <strong>der</strong><br />
freien Wirtschaft) konzipiert und wird den Ablauf des Vollstreckungsverfahrens<br />
Schritt um Schritt erläutern.<br />
Tagesordnung<br />
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Was versteht man unter Verwaltungszwagsvollstreckung<br />
Hinweise zur Organisation <strong>der</strong> Vollstreckungsbehörde<br />
Erläuterungen <strong>der</strong> wichtigsten Rechtsgrundlagen (LVwVG, AO, ZPO, BGB, KAG usw.)<br />
Die Beteiligten am Verwaltungzwangsverfahren (die Behörden, Schuldner)<br />
Vollstreckung von Geldfor<strong>der</strong>ungen<br />
- Grundlagen für die Vollstreckung, - Vollstreckbarkeit einer Geldfor<strong>der</strong>ung, „Titel“<br />
- Der Verwaltungsakt und seine Wirkung<br />
- Rechtsbehelfe, Arten <strong>der</strong> Wirkung<br />
Vollstreckungsobjekte<br />
- Vermögen des Vollstreckungsschuldners<br />
- Ermittlungsmöglichkeiten (Eigenauskunft, EV ...)<br />
Nebenfor<strong>der</strong>ungen (Säumniszuschläge, Pfändungsgebühren usw.)<br />
Pfändungsmöglichkeiten in bewegliche Sachen (Amtshilfe)<br />
Pfändungsmöglichkeiten in For<strong>der</strong>ungen (Arbeitseinkommen, Bankgutaben, Bausparguthaben,<br />
Lebensversicherung usw.<br />
Pfändungen in an<strong>der</strong>e Vermögenswerte<br />
Die Teilnehmer werden gebeten ein Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz, sowie das<br />
8. Buch <strong>der</strong> ZPO und ggf. die AO mitzubringen.<br />
Seminarende: 16.30 Uhr<br />
16
Seminarangebot Herbst 2010<br />
Training - Telefoninkasso im kommunalen For<strong>der</strong>ungsmanagement<br />
Seminar 201005<br />
11. Oktober 2010 in 78050 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk Villingen,<br />
Josefsgasse 12, Matthäus-Hummel-Saal, Feuerwehrhaus<br />
Seminarbeginn: 9.00 Uhr<br />
Referent: Steffen Kowalski, Inkassotrainer<br />
Seminarinhalt<br />
Ein erfahrener Trainer zeigt den Teilnehmern an einem Tag, wie sie mit Hilfe<br />
von Einwandbehandlungstechniken, Gesprächstaktik und praktischen Leitfäden<br />
auch schwierige Gesprächssituationen meistern. Durch individuelles Telefontraining<br />
erlernen Sie sichere Methoden, die Ihre Schuldner zur Zahlung<br />
veranlassen.<br />
Ziel: Sie wissen, wie man mit Schuldnern am Telefon erfolgreich verhandelt<br />
und kennen die richtigen Gesprächstechniken im Konfliktfall. Sie beherrschen<br />
die drei wichtigsten Verhaltensregeln im telefonischen Mahnen.<br />
Tagesordnung<br />
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Die drei wichtigsten Verhaltensregeln im telefonischen Mahnverfahren<br />
Wie bereite ich ein wirkungsvolles Tefongespräch vor?<br />
Welche Hilfsquellen sind wichtig und welche Hilfsmittel müssen genutzt<br />
werden?<br />
Wie vermeide ich, dass ich „abgewimmelt“ werde?<br />
Der professionelle Umgang mit Schuldnereinwänden und -ausreden<br />
Die Wirkung <strong>der</strong> telefonischen „Visitenkarte“<br />
Die richtige Wortwahl und Ausdrucksweise im Mahngespräch<br />
Kommunikationstechnik am Telefon: Was sagt <strong>der</strong> Gesprächspartner und<br />
was meint er wirklich?<br />
Praktische Übungen anhand von Fallbeispielen mithilfe einer speziellen Telefontrainingsanlage.<br />
Die Teilehmerzahl ist auf 18 begrenzt!<br />
17
Seminarangebot Herbst 2010<br />
Grundbesitz als Vollstreckungsobjekt<br />
Seminar 201006<br />
12. Oktober 2010 in 69190 Walldorf, Haus <strong>der</strong> Feuerwehr, Schlossweg 11a<br />
Seminarbeginn: 9.00 Uhr<br />
Referentin: Karola Singer, Stadtkämmerei Stuttgart, Vorsitzende des<br />
VZV-Ausschusses<br />
Seminarinhalt<br />
Neben Bayern sind die Grundstückswerte in Baden-Württemberg doch sehr<br />
stabil. Warum soll eine Gemeinde Grundstücke zur Sicherung / Realisierung<br />
ihrer Ansprüche nicht nutzen.<br />
Das Seminar gibt praktische Tipps mit Formulierungsvorschlägen, durch Anträge<br />
an das Grundbuchamt ihre Ansprüche an den Grundstückseigentümer<br />
zunächst zu sichern und ggf. mit weiteren Anträgen an das Vollstreckungsgericht<br />
schließlich zu realisieren.<br />
Tagesordnung<br />
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Bitte bringen Sie das ZVG mit. Seminarende: 16.30 Uhr<br />
18<br />
Richtiges (Heraus-)Sehen eines Grundbuchs<br />
Voraussehungen um den Grundbesitz als Zwangsvollstreckungsobjekt nutzen<br />
zu können<br />
Prüfen, ob eine Sicherungshypothek sinnvoll ist<br />
Inhalt eines Antrages auf Eintragung einer Sicherungszwangshypothek<br />
Pfändungen von eingetragenen Rechten wie Erbteil, Rückübertragungsanspruch<br />
Prüfung ob Zwangsversteigerung sinnvoll ist (- Art <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung; - Kostenfrage)<br />
Erläuterungen zu § 10 ZVG und § 13 ZVG<br />
Geringstes Gebot<br />
Antrag mit Anlagen an das Vollstreckungsgericht<br />
Antrag auf Beitritt zu einem schon laufenden Verfahren<br />
Anmeldung von For<strong>der</strong>ungen zu einem schon laufenden Verfahren<br />
Nebenfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Zwangsversteigerung
Allgemeines Kassenrecht<br />
Seminar 201008<br />
Seminarangebot Herbst 2010<br />
19. Oktober 2010, in 78652 Deißlingen, Feuerwehrhaus, In Fürsten 2<br />
o<strong>der</strong><br />
Seminar 201009<br />
26. Oktober 2010, in 71277 Rutesheim, Feuerwehrsaal, Schillerstraße 10<br />
Seminarbeginn: 9.00 Uhr<br />
Referent: Karl Bentele, Kassenverwalter <strong>der</strong> Stadtkasse Ravensburg<br />
Tagesordnung<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
Fortentwicklung des Kassenrechts zur GemKVO-Doppik<br />
Anpassung <strong>der</strong> Gemeindekassenverordnung an die kommunale Doppik<br />
Inhalt und wesentliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> GemKVO-Doppik<br />
Künftige Stellung <strong>der</strong> Kasse im NKHR<br />
Festsetzung, Stundung, Nie<strong>der</strong>schlagung und Erlass von Haupt- und<br />
Nebenfor<strong>der</strong>ungen<br />
Zahlstellen und Handvorschüsse<br />
Voraussetzungen, Einrichtung und Geschäftsgang<br />
Verwaltung <strong>der</strong> Kassenmittel / Geldanlagen<br />
Was ist zu beachten ?<br />
Zinsentwicklung am Kapitalmarkt<br />
5.<br />
Erfahrungsaustausch: Kollegen fragen - Kollegen antworten<br />
Seminarende: 16.30 Uhr<br />
19
Aufnahmeantrag<br />
Hiermit wird gemäß § 3 Abs.1 <strong>der</strong> Satzung die Aufnahme in den <strong>Fachverband</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e. V. zum<br />
____________ beantragt.<br />
_________________________________________________<br />
Name des / <strong>der</strong> Antragstellers / Antragstellerin<br />
_________________________________________________<br />
Anschrift (PLZ, Ort, Postfach / Straße)<br />
_________________________________________________<br />
Name und Vorname <strong>der</strong> / des Kassenverwalterin/Kassenverwalter<br />
_________________________________________________<br />
Telefon-Nr. (mit Vorwahl) Geburtsdatum KV seit<br />
_________________________________________________<br />
email-Adresse<br />
___________________ __________________________<br />
Tag <strong>der</strong> Antragstellung Rechtsverbindliche Unterschrift<br />
Der Mitgliedsbeitrag beträgt <strong>der</strong>zeit 50 Euro.<br />
An den<br />
<strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V.<br />
Landesverband Baden-Württemberg<br />
Postfach 1228<br />
78612 Rottweil<br />
20
Spendenleitfaden<br />
Das Nachschlagewerk als Loseblattsammlung enthält für Kommunen<br />
und Vereine Anleitungen, Hinweise und Hilfen, Wissenswertes über die<br />
tägliche Bearbeitung und Behandlung von Spenden bei mittelbarer und<br />
unmittelbarer Spendenempfangsberechtigung. Mit <strong>der</strong> nun vorliegenden<br />
6. Ergänzung ist <strong>der</strong> Spendenleitfaden ein Muss für alle Spendensachbearbeiter.<br />
Bezugspreis: 43,00 EURO incl. Porto und Versand<br />
Bestellungen an: <strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V.<br />
Postfach 1228<br />
78612 Rottweil<br />
Tel. 0741 / 1743999<br />
Fax: 0741 / 1742576<br />
O<strong>der</strong> schreiben Sie Ihre Bestellung einfach an folgende mail-Adresse:<br />
kassenleiterbw@aol.com
<strong>Fachverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Kommunalkassenverwalter</strong> e.V.<br />
Landesverband Baden-Württemberg