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Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) - Swissgrid

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<strong>Kostendeckende</strong> <strong>Einspeisevergütung</strong> (<strong>KEV</strong>)<br />

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern soll nach geltendem Energiegesetz<br />

bis 2030 um mindestens 5400 GWh erhöht werden. Um dieses Ziel zu erreichen,<br />

hat die Schweiz das Förderinstrument «<strong>Kostendeckende</strong> <strong>Einspeisevergütung</strong><br />

(<strong>KEV</strong>)» geschaffen.<br />

Mit der <strong>KEV</strong> wird die Stromproduktion aus den folgenden<br />

erneuerbaren Energien gefördert: Sonnenenergie, Geothermie,<br />

Windenergie, Wasserkraft bis zu 10 MW, Biomasse<br />

und Abfälle aus Biomasse. Von der <strong>KEV</strong> profitieren<br />

können Neuanlagen, welche nach dem 1. Januar 2006<br />

in Betrieb genommen oder erheblich erweitert worden<br />

sind. Finanziert wird die <strong>KEV</strong> über einen Zuschlag auf<br />

den Strompreis. Damit trägt jeder Endverbraucher zur<br />

Förderung der erneuerbaren Energien bei. Der Zuschlag<br />

ist per Gesetz auf maximal 0.9 Rp./kWh begrenzt. Das<br />

bedeutet, dass heute nicht beliebig viele Produktionsanlagen<br />

gefördert werden können.<br />

Die Rolle von <strong>Swissgrid</strong><br />

<strong>Swissgrid</strong> führt im Auftrag des Bundes die Abwicklung<br />

der <strong>KEV</strong> durch. Sie erhebt einerseits in der ganzen<br />

Schweiz den <strong>KEV</strong>-Zuschlag auf den Stromverbrauch.<br />

Andererseits prüft und verwaltet <strong>Swissgrid</strong> sämtliche<br />

Anmeldungen zur <strong>KEV</strong>, berechnet die Vergütungen und<br />

erstellt die Bescheide für die Antragsteller. <strong>Swissgrid</strong><br />

darf allerdings nicht frei entscheiden, wer eine <strong>KEV</strong>-Förderung<br />

erhält und wer nicht. Die Kriterien für die Beurteilung<br />

der Förderwürdigkeit als auch die Reihenfolge<br />

für die Berücksichtigung der Anträge sind gesetzlich<br />

klar geregelt: Für die Reihenfolge massgebend ist das<br />

Anmeldedatum (Datum des Poststempels). Bei gleichem<br />

Datum hat eine grössere (d.h. leistungsfähigere) Anlage<br />

Vorrang. Das Bundesamt für Energie (BFE) überwacht<br />

die Arbeiten der <strong>Swissgrid</strong>, gibt die Vergütungssätze für<br />

die einzelnen Technologien vor und bewilligt Zubaukontingente<br />

für Photovoltaik-Anlagen.<br />

Aktuelle Vergütungssätze der <strong>KEV</strong> (Stand 10/2012)<br />

< 10<br />

< 50<br />

KWKW<br />

< 300<br />

< 1’000<br />

< 10’000<br />

< 10<br />

PV<br />

< 30<br />

< 100<br />

Photovoltaik < 1000<br />

> 1000<br />

Wind<br />

kW<br />

5<br />

8<br />

13<br />

12<br />

16<br />

13,5 23<br />

Rp./kWh<br />

0 10 20 30 40 50 60<br />

Das Anmeldeverfahren bei <strong>Swissgrid</strong> ist in drei<br />

Schritte gegliedert:<br />

1. Anmeldung<br />

2. Meldung des Projektfortschritts<br />

3. Meldung zur Inbetriebnahme<br />

Nach der Inbetriebnahme wechselt jede Anlage in<br />

die Bilanzgruppe für Erneuerbare Energien (BG-EE).<br />

Die Anlage wird unter Vertrag genommen und erhält<br />

anschliessend die Auszahlungen während der Vergütungsdauer<br />

von 20 Jahren (25 Jahre für Photovoltaik und<br />

Kleinwasserkraft) direkt von der BG-EE. Der Abnahmepreis<br />

für den produzierten Strom ist vertraglich garantiert<br />

und gilt für die gesamte Vergütungsdauer.<br />

Aktueller Stand der <strong>KEV</strong><br />

Bis Ende September 2012 sind insgesamt über 30000<br />

Anmeldungen zur <strong>KEV</strong> bei <strong>Swissgrid</strong> eingegangen. Seit<br />

April 2011 gehen monatlich durchschnittlich rund 1000<br />

neue Anmeldungen bei <strong>Swissgrid</strong> ein. 4578 Anlagen sind<br />

bereits in Betrieb und produzieren jährlich über 1270<br />

20<br />

21,5<br />

28<br />

30<br />

33,1 36,1<br />

24,8<br />

26,9<br />

23,1<br />

25,1<br />

21,6 23,5<br />

27,0<br />

29,4<br />

33,2<br />

31,5<br />

28,9<br />

35<br />

36,5<br />

42,8


GWh erneuerbaren Strom. Weitere 1790 Anlagen haben<br />

einen positiven Bescheid erhalten, sind also auch in die<br />

<strong>KEV</strong> aufgenommen worden. Diese haben die Zusage,<br />

dass sie die <strong>KEV</strong>-Vergütung ab dem Datum erhalten, an<br />

dem sie in Betrieb genommen werden. Diese Zusage<br />

erlischt allerdings, wenn die mit dem positiven Bescheid<br />

gesetzten Fristen für die Meldung des Projektfortschritts<br />

oder für die Inbetriebnahme nicht eingehalten werden<br />

können.<br />

Mit den gesamthaft ausgestellten positiven Bescheiden<br />

sind die maximal verfügbaren Fördermittel der <strong>KEV</strong><br />

längerfristig gebunden, so dass keine weiteren Anlagen<br />

in die <strong>KEV</strong> aufgenommen werden können. Die vielen<br />

weiteren Anmeldungen, aktuell über 22000, gelangen<br />

deshalb auf die Warteliste.<br />

Neue Anzahl <strong>KEV</strong>-Anmeldungen<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sept Okt Nov Dez<br />

Wie und wann wird die Warteliste<br />

abgebaut?<br />

Die jährlich verfügbare Fördersumme ist für die Anlagen<br />

in Betrieb und die Projekte mit positivem Bescheid vollständig<br />

gebunden. Da voraussichtlich nicht alle Anlagen<br />

mit positivem Bescheid auch realisiert werden, ist sogar<br />

gezielt eine Überbuchung von 140 Mio. CHF vorgenommen<br />

worden. Folglich muss als erster Schritt diese<br />

Überbuchung durch Rückzüge von nicht realisierbaren<br />

Anlagen abgebaut werden. Erst danach ist ein Teilabbau<br />

durch weitere Kontingente unter den aktuellen<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen überhaupt wieder<br />

möglich. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesrats<br />

(«Energiestrategie 2050») sieht einen Ausbau der <strong>KEV</strong><br />

vor: Die Deckelung für die Technologien Geothermie,<br />

Windenergie, Wasserkraft und Biomasse soll wegfallen.<br />

Die Förderung der Photovoltaik soll aber weiterhin durch<br />

jährliche Zubaukontingente gesteuert werden. Ausserdem<br />

sollen Photovoltaik-Anlagen bis 10 kW Leistung neu<br />

anstatt durch die <strong>KEV</strong> mit einer Direkt-Investitionshilfe<br />

und Net-Metering unterstützt werden. Aber auch wenn<br />

das Parlament einer solchen Gesetzesvorlage ohne<br />

Verzögerung zustimmen sollte, ist mit einer Rechtskraft<br />

eines solchen Gesetzes nicht vor 2016 zu rechnen. Bis<br />

auf Weiteres wird die Warteliste also bestehen bleiben.<br />

Wie entwickeln sich die Vergütungstarife<br />

für Photovoltaik?<br />

Per 1. Oktober 2012 hat das BFE die <strong>KEV</strong>-Vergütung<br />

für Strom aus Photovoltaik-Anlagen erneut um rund<br />

15% gesenkt, dies zusätzlich zu der bereits auf den<br />

1. März 2012 erfolgten Absenkung. Da die Kosten für PV<br />

Anlagen weiter sinken, werden die Tarife auch zukünftig<br />

unterjährig angepasst, d.h. abgesenkt.<br />

Diese Anpassung bedeutet konkret:<br />

Die Tarifanpassungen für Photovoltaik-Anlagen per<br />

1. Oktober 2012 gelten nur für Anlagen, die seit diesem<br />

Datum neu in Betrieb genommen werden. Anlagen, welche<br />

bereits durch die <strong>KEV</strong> vergütet werden oder vorher<br />

bereits einen positiven Bescheid erhalten haben, sind<br />

von dieser Anpassung nicht betroffen.<br />

Fazit und Ausblick<br />

Die <strong>KEV</strong> zeigt Wirkung. 20% des Produktionszieles sind<br />

bereits erreicht. Und mit über 30000 Anmeldungen ist<br />

ein bedeutendes Potenzial für die Produktion von erneuerbarem<br />

Strom erfasst. Aktuell fehlen die finanziellen<br />

Mittel, um alle Projekte sofort fördern zu können. Es<br />

sind aber parlamentarische Bemühungen im Gange, um<br />

der <strong>KEV</strong> mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Ergänzend<br />

dazu werden andere Ansätze zur Entlastung der <strong>KEV</strong> diskutiert<br />

(für weitere Informationen: www.bfe.admin.ch).<br />

Anmeldungen zur <strong>KEV</strong> sind nur online über die Webseite von <strong>Swissgrid</strong> möglich.<br />

http://www.swissgrid.ch/kev<br />

<strong>Swissgrid</strong> AG<br />

Dammstrasse 3<br />

Postfach 22<br />

CH-5070 Frick<br />

2009 2010 2011 2012<br />

Werkstrasse 12<br />

CH-5080 Laufenburg<br />

Paul Cérésole 24<br />

CH-1800 Vevey<br />

Telefon +41 848 014 014<br />

Fax +41 58 580 21 21<br />

info@swissgrid.ch<br />

www.swissgrid.ch<br />

FLY4000_d1205 Version 1.0 / April / November 2011 2012

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