Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) - Swissgrid
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) - Swissgrid
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<strong>Kostendeckende</strong> <strong>Einspeisevergütung</strong> (<strong>KEV</strong>)<br />
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern soll nach geltendem Energiegesetz<br />
bis 2030 um mindestens 5400 GWh erhöht werden. Um dieses Ziel zu erreichen,<br />
hat die Schweiz das Förderinstrument «<strong>Kostendeckende</strong> <strong>Einspeisevergütung</strong><br />
(<strong>KEV</strong>)» geschaffen.<br />
Mit der <strong>KEV</strong> wird die Stromproduktion aus den folgenden<br />
erneuerbaren Energien gefördert: Sonnenenergie, Geothermie,<br />
Windenergie, Wasserkraft bis zu 10 MW, Biomasse<br />
und Abfälle aus Biomasse. Von der <strong>KEV</strong> profitieren<br />
können Neuanlagen, welche nach dem 1. Januar 2006<br />
in Betrieb genommen oder erheblich erweitert worden<br />
sind. Finanziert wird die <strong>KEV</strong> über einen Zuschlag auf<br />
den Strompreis. Damit trägt jeder Endverbraucher zur<br />
Förderung der erneuerbaren Energien bei. Der Zuschlag<br />
ist per Gesetz auf maximal 0.9 Rp./kWh begrenzt. Das<br />
bedeutet, dass heute nicht beliebig viele Produktionsanlagen<br />
gefördert werden können.<br />
Die Rolle von <strong>Swissgrid</strong><br />
<strong>Swissgrid</strong> führt im Auftrag des Bundes die Abwicklung<br />
der <strong>KEV</strong> durch. Sie erhebt einerseits in der ganzen<br />
Schweiz den <strong>KEV</strong>-Zuschlag auf den Stromverbrauch.<br />
Andererseits prüft und verwaltet <strong>Swissgrid</strong> sämtliche<br />
Anmeldungen zur <strong>KEV</strong>, berechnet die Vergütungen und<br />
erstellt die Bescheide für die Antragsteller. <strong>Swissgrid</strong><br />
darf allerdings nicht frei entscheiden, wer eine <strong>KEV</strong>-Förderung<br />
erhält und wer nicht. Die Kriterien für die Beurteilung<br />
der Förderwürdigkeit als auch die Reihenfolge<br />
für die Berücksichtigung der Anträge sind gesetzlich<br />
klar geregelt: Für die Reihenfolge massgebend ist das<br />
Anmeldedatum (Datum des Poststempels). Bei gleichem<br />
Datum hat eine grössere (d.h. leistungsfähigere) Anlage<br />
Vorrang. Das Bundesamt für Energie (BFE) überwacht<br />
die Arbeiten der <strong>Swissgrid</strong>, gibt die Vergütungssätze für<br />
die einzelnen Technologien vor und bewilligt Zubaukontingente<br />
für Photovoltaik-Anlagen.<br />
Aktuelle Vergütungssätze der <strong>KEV</strong> (Stand 10/2012)<br />
< 10<br />
< 50<br />
KWKW<br />
< 300<br />
< 1’000<br />
< 10’000<br />
< 10<br />
PV<br />
< 30<br />
< 100<br />
Photovoltaik < 1000<br />
> 1000<br />
Wind<br />
kW<br />
5<br />
8<br />
13<br />
12<br />
16<br />
13,5 23<br />
Rp./kWh<br />
0 10 20 30 40 50 60<br />
Das Anmeldeverfahren bei <strong>Swissgrid</strong> ist in drei<br />
Schritte gegliedert:<br />
1. Anmeldung<br />
2. Meldung des Projektfortschritts<br />
3. Meldung zur Inbetriebnahme<br />
Nach der Inbetriebnahme wechselt jede Anlage in<br />
die Bilanzgruppe für Erneuerbare Energien (BG-EE).<br />
Die Anlage wird unter Vertrag genommen und erhält<br />
anschliessend die Auszahlungen während der Vergütungsdauer<br />
von 20 Jahren (25 Jahre für Photovoltaik und<br />
Kleinwasserkraft) direkt von der BG-EE. Der Abnahmepreis<br />
für den produzierten Strom ist vertraglich garantiert<br />
und gilt für die gesamte Vergütungsdauer.<br />
Aktueller Stand der <strong>KEV</strong><br />
Bis Ende September 2012 sind insgesamt über 30000<br />
Anmeldungen zur <strong>KEV</strong> bei <strong>Swissgrid</strong> eingegangen. Seit<br />
April 2011 gehen monatlich durchschnittlich rund 1000<br />
neue Anmeldungen bei <strong>Swissgrid</strong> ein. 4578 Anlagen sind<br />
bereits in Betrieb und produzieren jährlich über 1270<br />
20<br />
21,5<br />
28<br />
30<br />
33,1 36,1<br />
24,8<br />
26,9<br />
23,1<br />
25,1<br />
21,6 23,5<br />
27,0<br />
29,4<br />
33,2<br />
31,5<br />
28,9<br />
35<br />
36,5<br />
42,8
GWh erneuerbaren Strom. Weitere 1790 Anlagen haben<br />
einen positiven Bescheid erhalten, sind also auch in die<br />
<strong>KEV</strong> aufgenommen worden. Diese haben die Zusage,<br />
dass sie die <strong>KEV</strong>-Vergütung ab dem Datum erhalten, an<br />
dem sie in Betrieb genommen werden. Diese Zusage<br />
erlischt allerdings, wenn die mit dem positiven Bescheid<br />
gesetzten Fristen für die Meldung des Projektfortschritts<br />
oder für die Inbetriebnahme nicht eingehalten werden<br />
können.<br />
Mit den gesamthaft ausgestellten positiven Bescheiden<br />
sind die maximal verfügbaren Fördermittel der <strong>KEV</strong><br />
längerfristig gebunden, so dass keine weiteren Anlagen<br />
in die <strong>KEV</strong> aufgenommen werden können. Die vielen<br />
weiteren Anmeldungen, aktuell über 22000, gelangen<br />
deshalb auf die Warteliste.<br />
Neue Anzahl <strong>KEV</strong>-Anmeldungen<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sept Okt Nov Dez<br />
Wie und wann wird die Warteliste<br />
abgebaut?<br />
Die jährlich verfügbare Fördersumme ist für die Anlagen<br />
in Betrieb und die Projekte mit positivem Bescheid vollständig<br />
gebunden. Da voraussichtlich nicht alle Anlagen<br />
mit positivem Bescheid auch realisiert werden, ist sogar<br />
gezielt eine Überbuchung von 140 Mio. CHF vorgenommen<br />
worden. Folglich muss als erster Schritt diese<br />
Überbuchung durch Rückzüge von nicht realisierbaren<br />
Anlagen abgebaut werden. Erst danach ist ein Teilabbau<br />
durch weitere Kontingente unter den aktuellen<br />
gesetzlichen Rahmenbedingungen überhaupt wieder<br />
möglich. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesrats<br />
(«Energiestrategie 2050») sieht einen Ausbau der <strong>KEV</strong><br />
vor: Die Deckelung für die Technologien Geothermie,<br />
Windenergie, Wasserkraft und Biomasse soll wegfallen.<br />
Die Förderung der Photovoltaik soll aber weiterhin durch<br />
jährliche Zubaukontingente gesteuert werden. Ausserdem<br />
sollen Photovoltaik-Anlagen bis 10 kW Leistung neu<br />
anstatt durch die <strong>KEV</strong> mit einer Direkt-Investitionshilfe<br />
und Net-Metering unterstützt werden. Aber auch wenn<br />
das Parlament einer solchen Gesetzesvorlage ohne<br />
Verzögerung zustimmen sollte, ist mit einer Rechtskraft<br />
eines solchen Gesetzes nicht vor 2016 zu rechnen. Bis<br />
auf Weiteres wird die Warteliste also bestehen bleiben.<br />
Wie entwickeln sich die Vergütungstarife<br />
für Photovoltaik?<br />
Per 1. Oktober 2012 hat das BFE die <strong>KEV</strong>-Vergütung<br />
für Strom aus Photovoltaik-Anlagen erneut um rund<br />
15% gesenkt, dies zusätzlich zu der bereits auf den<br />
1. März 2012 erfolgten Absenkung. Da die Kosten für PV<br />
Anlagen weiter sinken, werden die Tarife auch zukünftig<br />
unterjährig angepasst, d.h. abgesenkt.<br />
Diese Anpassung bedeutet konkret:<br />
Die Tarifanpassungen für Photovoltaik-Anlagen per<br />
1. Oktober 2012 gelten nur für Anlagen, die seit diesem<br />
Datum neu in Betrieb genommen werden. Anlagen, welche<br />
bereits durch die <strong>KEV</strong> vergütet werden oder vorher<br />
bereits einen positiven Bescheid erhalten haben, sind<br />
von dieser Anpassung nicht betroffen.<br />
Fazit und Ausblick<br />
Die <strong>KEV</strong> zeigt Wirkung. 20% des Produktionszieles sind<br />
bereits erreicht. Und mit über 30000 Anmeldungen ist<br />
ein bedeutendes Potenzial für die Produktion von erneuerbarem<br />
Strom erfasst. Aktuell fehlen die finanziellen<br />
Mittel, um alle Projekte sofort fördern zu können. Es<br />
sind aber parlamentarische Bemühungen im Gange, um<br />
der <strong>KEV</strong> mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Ergänzend<br />
dazu werden andere Ansätze zur Entlastung der <strong>KEV</strong> diskutiert<br />
(für weitere Informationen: www.bfe.admin.ch).<br />
Anmeldungen zur <strong>KEV</strong> sind nur online über die Webseite von <strong>Swissgrid</strong> möglich.<br />
http://www.swissgrid.ch/kev<br />
<strong>Swissgrid</strong> AG<br />
Dammstrasse 3<br />
Postfach 22<br />
CH-5070 Frick<br />
2009 2010 2011 2012<br />
Werkstrasse 12<br />
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Paul Cérésole 24<br />
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Telefon +41 848 014 014<br />
Fax +41 58 580 21 21<br />
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www.swissgrid.ch<br />
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