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Rendaquint 2010 Rechnungsbericht 2010 - Samedan

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wie es auch bei gewissen Motorsportanlässen<br />

praktiziert wird.<br />

– Auf den 1. September <strong>2010</strong> setzte die<br />

Regierung die revidierten Wildschutzgebiete<br />

für die Dauer von fünf Jahren<br />

in Kraft. Die Gemeinden wurden zu<br />

jenen Wildschutzgebieten angehört,<br />

die auf ihrem Territorium liegen oder<br />

unmittelbar daran angrenzen. Es handelt<br />

sich dabei um das eidgenössische<br />

Jagdbanngebiet Bernina Albris, das<br />

Murmeltierasyl Muottas Muragl, das<br />

Niederjagdasyl San Gian, das Wasserflugwildasyl<br />

Isla Glischa sowie um die<br />

allgemeinen Wildschutzgebiete Spuonda<br />

Staz, Gravatscha und Corvatsch. Nach<br />

Rücksprache mit der Jägersektion Oberengadin<br />

wurde die Neufestlegung der<br />

entsprechenden Wildschutzgebiete ohne<br />

Änderungsbegehren unterstützt.<br />

– Der Skiclub Corvatsch Silvaplana beabsichtigte,<br />

die OL-Karte God da Staz zu<br />

überarbeiten und dabei den Perimeter<br />

der Karte um das Gebiet Plaun God zu<br />

erweitern. Obwohl der OL-Sport generell<br />

unterstützt wird, lehnte der Gemeindevorstand<br />

nach Absprache mit der Kommission<br />

Alpen und Weiden sowie der<br />

Event- und Tourismuskommission den<br />

beabsichtigten Einbezug des Waldgebietes<br />

Plaun God bereits im Jahr 2009 ab.<br />

Ein im <strong>2010</strong> eingereichtes Wiedererwägungsgesuch<br />

wurde zurückgewiesen. Sowohl<br />

die Argumente für die Nutzung von<br />

Plaun God als auch diejenigen dagegen<br />

waren aus Sicht des Gemeindevorstandes<br />

nachvollziehbar und anerkennungswürdig.<br />

In seiner Beurteilung gewichtete<br />

er aber die Schutzinteressen von Fauna<br />

und Flora und mögliche Nutzungskonflikte<br />

höher als das Bedürfnis nach einer<br />

Ausdehnung von Freizeitaktivitäten.<br />

Mitentscheidend für diese Haltung war<br />

die Tatsache, dass der Orientierungslauf<br />

auch ohne das Gebiet Plaun God weiterhin<br />

betrieben werden kann und dass<br />

sich für die OL-Sportler keinerlei Einschränkungen<br />

daraus ergeben.<br />

– Der Forstweg Celerina-Saluver wird im<br />

Winter als Talabfahrt des Skigebietes<br />

Marguns nach <strong>Samedan</strong> benutzt. Auf<br />

einem Abschnitt von 160 Metern wird<br />

das Schutzgebiet der Quellfassung Val<br />

Zuondra der Gemeinde Celerina tangiert.<br />

Damit die durchgehende maschinelle<br />

Pistenpräparierung gewährleistet<br />

werden kann, waren Schutzmassnahmen<br />

in diesem Bereich erforderlich.<br />

Nach über Jahre dauernden Verhandlungen<br />

zwischen den Gemeinden <strong>Samedan</strong><br />

und Celerina sowie dem kantonalen<br />

Amt für Natur und Umwelt<br />

Graubünden konnte im Jahr 2009 eine<br />

Einigung über die zweckmässigen und<br />

technisch realisierbaren Schutzmassnahmen<br />

gefunden werden. Die Ausführung<br />

konnte dann im Sommer/Herbst<br />

<strong>2010</strong> erfolgen. Somit ist seit der Wintersaison<br />

<strong>2010</strong>/2011 die maschinelle Pistenpräparierung<br />

endlich möglich, dies<br />

dank einer Versiegelung der Pistenfläche<br />

im Bereich der Quellfassung Val<br />

Zuondra mit einem Faserfilz aus Polyethylen.<br />

Um das erforderliche Verlegeprofil<br />

für die Dichtungsbahnen erstellen<br />

zu können und um diese dann später<br />

zu überdecken, wurden über 1‘000 m 3<br />

Material benötigt. Anstatt das Material<br />

aus dem Tal heraufzuführen, wurde<br />

eine Materialaufbereitung in der Nähe<br />

der Baustelle eingerichtet. Die Abdichtungsfläche<br />

betrug 1‘500 m 2 und ist im<br />

Schnitt zehn Meter breit und 150 Meter<br />

lang. Die Erd- und Abdichtungsarbeiten<br />

konnten trotz teilweise schlechten Wetters<br />

Ende August abgeschlossen werden.<br />

Im September wurde noch der Zaun als<br />

Abgrenzung zur Schutzzone erstellt. Damit<br />

die örtliche Flora sich wieder ansiedeln<br />

kann, wurde auf eine Begrünung<br />

verzichtet.<br />

– Die Tuor wurde 1288 erstmals urkundlich<br />

erwähnt und ist damit das älteste<br />

Gebäude von <strong>Samedan</strong>. Sie diente den<br />

Herren von <strong>Samedan</strong> als Wohnturm und<br />

wurde im 14. Jahrhundert zum Gerichtsgebäude<br />

und später zum Kreisgefängnis<br />

umfunktioniert. Am 8. Dezember 1980<br />

fiel sie in das Eigentum der politischen<br />

Gemeinde. Am 30. April 2009 stimmte<br />

die Gemeindeversammlung einem Kredit<br />

von CHF 880‘000 für die Sanierung<br />

und den Ausbau der Tuor zu. Dahinter<br />

lag die Absicht, den wertvollen Turm<br />

langfristig zu erhalten, seine Geschichte<br />

sichtbar zu machen und als Ausstellungsgebäude<br />

der Öffentlichkeit zugänglich<br />

zu machen.<br />

<strong>Rechnungsbericht</strong> <strong>Samedan</strong> <strong>2010</strong> | Gemeindeverwaltung | 1. Bericht an die Gemeindeversammlung<br />

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