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Inzucht und Exogamie

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26<br />

Verwandte auch eine Manipulation der Inzesthemmung, d.h. deren Überformung<br />

durch Inzestverbote, erforderlich macht.<br />

Die Korrelation der Ausdehnung des Inzestverbots mit der Präferenz für <strong>Inzucht</strong>beziehungen<br />

ist die Korrelation, die zwischen der Reduktion der Gattenwahl auf<br />

Verwandte <strong>und</strong> der Ausdehnung der Inzestverbote auf alle die Personen besteht,<br />

welche dieses Ziel der Gattenwahl unterlaufen, nämlich die Präferenz der Gattenwahl<br />

auf zweckentsprechende Partner. Das zeigt sich speziell bei der Differenzierung<br />

biologisch gleichverwandter Personen in erlaubte <strong>und</strong> verbotene Gatten (z.B.<br />

die Kreuzbase als erlaubte Gattin <strong>und</strong> die Parallelbase als verbotene Gattin).<br />

Präf. ?<br />

Ba 3.Gr.<br />

Ba 2.Gr.<br />

Ba 1.Gr.<br />

Gattenwahl in Afrika (295=100%)<br />

Das Inzestverbot erfüllt also im Gegensatz zur Annahme einer Institution der <strong>Inzucht</strong>sabwehr<br />

auch die Funktion einer Förderung regulärer Engzucht, d.h. einer<br />

Stabilisierung der <strong>Inzucht</strong>skoeffizienten der jeweiligen endogamen Kreise, welche<br />

durch die entsprechenden Heiratsregeln definiert werden. Die Inzestverbote<br />

stabilisieren vielmehr die Paarungsrichtung <strong>und</strong> damit die Erfüllung der <strong>Inzucht</strong>gebote,<br />

d.h. die Absichten ihrer Einrichtung, durch eine entsprechende Neuorientierung<br />

von Aversion <strong>und</strong> Zuneigung, d.h. durch eine entsprechende<br />

Selektion der Sexualobjekte (Paarungsrichtung).<br />

Damit stellt sich auch die Frage nach dem sozialen Sinn der Präferenz für <strong>Inzucht</strong>.<br />

Die Funktion der Heiratsregeln als einer Institution der genetischen Fixierung<br />

politischer Solidarität (Solidarität durch Heiratsverträge) findet in der genetischen<br />

Theorie der Solidarität von Hamilton 47 ihre biologische F<strong>und</strong>ierung, welche nämlich<br />

die Korrelation von Solidarität <strong>und</strong> genetischer Verwandtschaft rein auf<br />

biologischer Gr<strong>und</strong>lage nachzuweisen versucht. Aus dieser Sicht stellt sich aber<br />

auch das Problem ihrer zusätzlichen institutionellen Fixierung, da die <strong>Exogamie</strong>regeln<br />

eine Unterscheidung innerhalb einer Gruppe gleich verwandter Personen<br />

festlegen, deren Sinn zunächst genetisch nicht mehr zu begreifen ist (siehe<br />

die Präferenz für die Kreuzbase <strong>und</strong> das Verbot der Parallelbase).<br />

Die Inzestverbote reflektieren einerseits eine Auswahl unter Verwandten, deren<br />

genetische Äquivalenz eine genetische Motivation dieser Wahl ausschließt (denn<br />

47 Hamilton, The Genetical Theory of Social Behaviour, J.Theor. Biol.,7, 1964, S.1-25<br />

47<br />

0 20 40 60 80 100 120<br />

102= 34,5%, 86=29,1%, 60=20,3%, 248=84%<br />

nach G.P.Murdock, Ethnographic Atlas, Pittsburgh 1967<br />

60<br />

86<br />

102

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