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Allgemeine Geschäfts - boesch-buersten.ch

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Ges<strong>ch</strong>äfts</strong>- und Lieferbedingungen<br />

Bös<strong>ch</strong> MRS, AG Mess- und Reinigungssysteme, CH-9443 Widnau<br />

05.Januar 2011, CH-9443 Widnau<br />

<strong>Allgemeine</strong>s<br />

Für alle Re<strong>ch</strong>tsges<strong>ch</strong>äfte, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Bös<strong>ch</strong> gelten auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> die<br />

na<strong>ch</strong>folgenden allgemeinen <strong>Ges<strong>ch</strong>äfts</strong>- und Lieferbedingungen. Widerspre<strong>ch</strong>ende <strong>Ges<strong>ch</strong>äfts</strong>bedingungen<br />

von Vertragspartnern gelten als ni<strong>ch</strong>t vereinbart. Unsere <strong>Ges<strong>ch</strong>äfts</strong>bedingungen gehen in jedem Fall vor,<br />

soweit der Vertragspartner der Einbeziehung ni<strong>ch</strong>t unverzügli<strong>ch</strong> widerspri<strong>ch</strong>t. Individualvereinbarungen,<br />

insbesondere die Festlegung von Umfang, Art und Weise sowie sonstiger Bedingungen des<br />

Vertragsgegenstandes bzw. der ges<strong>ch</strong>uldeten Leistungen sowie Liefertermine und ähnli<strong>ch</strong>es bedürfen stets<br />

der s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en Bestätigung dur<strong>ch</strong> Bös<strong>ch</strong>, deren Inhalt im Streitfall massgebli<strong>ch</strong> ist.<br />

Preise<br />

Alle angegebenen Preise verstehen si<strong>ch</strong> rein netto Kasse, zuzügli<strong>ch</strong> der jeweiligen gesetzli<strong>ch</strong>en<br />

Mehrwertsteuer. Preisstellung erfolgt in S<strong>ch</strong>weizer Franken ab Werk 9443 Widnau. Kosten für Verpackung,<br />

Versand, Transport, sowie Steuern, Gebühren und Abgaben bei Auslandges<strong>ch</strong>äften gehen zu Lasten des<br />

Vertragspartners. Mindestauftragswert bei Inlandges<strong>ch</strong>äften: CHF 100.--. Bei Exportlieferungen CHF<br />

300.00. Bös<strong>ch</strong> behält si<strong>ch</strong> vor, Aufträge unter obigem Wert ni<strong>ch</strong>t auszuführen bzw. bei Ausführung eine<br />

Bearbeitungsgebühr zu bere<strong>ch</strong>nen. Reparaturen und Ersatzteillieferungen werden in der Regel au<strong>ch</strong> bei<br />

geringerem Wert dur<strong>ch</strong>geführt. Wenn in Auftragsbestätigungen Preiszus<strong>ch</strong>läge für Rohstoffe und<br />

Zukaufteile ausgewiesen sind, ist Bös<strong>ch</strong> bere<strong>ch</strong>tigt, Erhöhungen der Einkaufspreise an den<br />

Vertragspartner weiterzubere<strong>ch</strong>nen. Erfolgt eine Bestellung auf Abruf eines Rahmenauftrages, so gilt für<br />

die Teillieferungen der jeweils am Tage der Lieferung gültige Einzelpreis.<br />

Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug<br />

Für Firmenkunden innerhalb der S<strong>ch</strong>weiz ab Re<strong>ch</strong>nungsstellung/Lieferung 30 Tage netto, Andere<br />

Konditionen können s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e vereinbart werden. Auslandges<strong>ch</strong>äfte nur na<strong>ch</strong> Vorauskasse,<br />

Stammkunden 30 Tage netto mögli<strong>ch</strong>. Sämtli<strong>ch</strong>e Überweisungskosten gehen zu Lasten des<br />

Vertragspartners. Aufre<strong>ch</strong>nungen sind nur mit unstreitigen oder re<strong>ch</strong>tskräftigen Gegenforderungen mögli<strong>ch</strong>.<br />

Der Kunde befindet si<strong>ch</strong> im Zahlungsverzug, wenn er den vorstehend vereinbarten Zahlungstermin ni<strong>ch</strong>t<br />

einhält, wobei es auf die Wertstellung der Zahlung bei Bös<strong>ch</strong> ankommt. Beim Übers<strong>ch</strong>reiten der<br />

Zahlungsfrist sind wir bere<strong>ch</strong>tigt, ab der ersten Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr pro Mahnung<br />

zu bere<strong>ch</strong>nen und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzubehalten. Wir behalten uns vor,<br />

im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an den s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en<br />

Verband Creditreform weiterzugeben.<br />

Eigentumsvorbehalt<br />

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprü<strong>ch</strong>e von Bös<strong>ch</strong> aus der<br />

<strong>Ges<strong>ch</strong>äfts</strong>verbindung mit dem Vertragspartner unser Eigentum. Sie dürfen nur im gewöhnli<strong>ch</strong>en<br />

<strong>Ges<strong>ch</strong>äfts</strong>gang weiterverkauft werden, wobei die daraus dem Vertragspartner erwa<strong>ch</strong>sene Forderung<br />

hiermit zur Absi<strong>ch</strong>erung der Ansprü<strong>ch</strong>e von Bös<strong>ch</strong> an diese abgetreten wird, die die Abtretung hiermit<br />

annimmt. Dem entgegenstehende Verfügungen des Vertragspartners, insbesondere sonstige Abtretungen<br />

an Dritte, vor allem Globalzessionen an kreditgewährende Banken, sind untersagt bzw. entspre<strong>ch</strong>end<br />

aufzuheben, soweit die Si<strong>ch</strong>erungszessionen für Bös<strong>ch</strong> deren Forderungsbestand um mehr als 20 Prozent<br />

übersteigen, wird auf Wuns<strong>ch</strong> des Vertragspartners eine entspre<strong>ch</strong>ende Aufhebung bzw. Freigabe dur<strong>ch</strong><br />

Bös<strong>ch</strong> erfolgen.


Lieferung, Lieferzeit, Gefahrenübergang, Rahmenaufträge, Produktspezifikationen<br />

Die Lieferung bzw. Abholung der bestellten Waren erfolgt ab Lager Bös<strong>ch</strong> auf Gefahr und Kosten des<br />

Vertragspartners. Dies gilt au<strong>ch</strong>, wenn Lieferung und Installation dur<strong>ch</strong> Bös<strong>ch</strong> vereinbart ist.<br />

Teillieferungen sind mögli<strong>ch</strong>. Der Vertragspartner hat selbst für die Versi<strong>ch</strong>erung der Waren auf dem<br />

Transportweg zu sorgen. Die Haftung des Vertragspartners beginnt mit der Übergabe, an den<br />

Vertragspartners oder an den Spediteur. Transportversi<strong>ch</strong>erungen werden dur<strong>ch</strong> Bös<strong>ch</strong> in keinem Falle<br />

gedeckt. Lieferfristen und Termine sind stets unverbindli<strong>ch</strong>, soweit sie ni<strong>ch</strong>t s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> als verbindli<strong>ch</strong><br />

bestätigt sind. Bös<strong>ch</strong> ist grundsätzli<strong>ch</strong> eine Na<strong>ch</strong>frist von mindestens drei Monate einzuräumen. Die Frist<br />

gilt als gewährt, wenn die ges<strong>ch</strong>uldete Waren bei Bös<strong>ch</strong> zur Abholung bereit steht. Soweit die<br />

Ni<strong>ch</strong>teinhaltung der Frist auf kein Vers<strong>ch</strong>ulden von Bös<strong>ch</strong>, insbesondere auf höhere Gewalt, Streik,<br />

Aussperrung und ähnli<strong>ch</strong>es zurückzuführen ist, ist Bös<strong>ch</strong> eine angemessene Fristverlängerung zu<br />

gewähren, soweit die Lieferung ohne Vers<strong>ch</strong>ulden von Bös<strong>ch</strong> dadur<strong>ch</strong> unmögli<strong>ch</strong> oder unzumutbar wird,<br />

besteht keine Lieferverpfli<strong>ch</strong>tung mehr. Der Vertragspartner wird na<strong>ch</strong> Erkenntnis der Tragweite eines<br />

sol<strong>ch</strong>en Ereignisses unverzügli<strong>ch</strong> bena<strong>ch</strong>ri<strong>ch</strong>tigt. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis<br />

zu 15% bei Elektronikkomponenten, und bis zu 20 % bei Reinigungswerkzeugen sind bran<strong>ch</strong>enübli<strong>ch</strong> und<br />

gelten als vertragsgemäße Erfüllung. Bei Minderlieferung besteht kein Anspru<strong>ch</strong> auf Na<strong>ch</strong>lieferung der<br />

Fehlmenge. Die Laufzeit von Rahmenaufträgen beträgt ein Jahr sofern ni<strong>ch</strong>t anders angegeben. Mit dem<br />

Abs<strong>ch</strong>luss eines Rahmenauftrages verpfli<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> der Auftragnehmer die vereinbarte Rahmenmenge<br />

innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens abzunehmen. Steht bis zum Laufzeitende eine Restmenge offen,<br />

behalten wir uns vor, die Ware auszuliefern. Angaben zu Produktspezifikationen (RoHs, WEEE, ISO-<br />

Normen, etc.) sind<br />

Herstellerangaben, wir übernehmen dafür keine Gewähr.<br />

Haftung<br />

Eine Haftung von Bös<strong>ch</strong> und deren Erfüllungsgehilfen erfolgt grundsätzli<strong>ch</strong> nur bei Vorsatz oder grober<br />

Fahrlässigkeit. Der Haftungsumfang ist dabei auf den Wert des jeweils erteilten Auftrags an Bös<strong>ch</strong><br />

bes<strong>ch</strong>ränkt. Folges<strong>ch</strong>äden sind ausges<strong>ch</strong>lossen. Der Vertragspartner hat bei der Nutzung und dem Einsatz<br />

der von Bös<strong>ch</strong> gelieferten Geräte und Artikel selbst für die Einhaltung aller gesetzli<strong>ch</strong>er oder sonstiger<br />

Bestimmungen, insbesondere der S<strong>ch</strong>utzvors<strong>ch</strong>riften, Sorge zu tragen.<br />

Gewährleistung / Garantie<br />

Sofern ni<strong>ch</strong>t anderes erwähnt beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate. Für Zukaufteile,<br />

Handelswareprodukte und Ersatzteile von Reparaturen beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate. Die<br />

Gewährleistung bezieht si<strong>ch</strong> nur auf die von Bös<strong>ch</strong> gelieferten Geräte bzw. erba<strong>ch</strong>ten Leistungen.<br />

Ansprü<strong>ch</strong>e wie z.B. Kosten für Ausfall- bzw. Standzeiten sind ausges<strong>ch</strong>lossen. Die Gewährleistungsfrist<br />

beginnt mit dem Lieferdatum. Versandkosten für Geräte im Garantiefall sind in der Garantieleistung ni<strong>ch</strong>t<br />

einges<strong>ch</strong>lossen und müssen in jedem Falle vom Vertragspartner getragen werden. Dies gilt sowohl für den<br />

Versand zu Bös<strong>ch</strong> als au<strong>ch</strong> für den Rückversand zum Vertragspartner. Eine Haftung von Bös<strong>ch</strong> ist in<br />

jedem Fall ausges<strong>ch</strong>lossen, soweit der Mangel oder die Bes<strong>ch</strong>ädigung auf unsa<strong>ch</strong>gemässe Behandlung<br />

oder Montage dur<strong>ch</strong> Vertragspartner oder Dritte zurückzuführen ist. Der Vertragspartner muss Bös<strong>ch</strong><br />

Mängel an den gelieferten Gegenständen unverzügli<strong>ch</strong>, spätestens innert 8 Tagen, s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> mitteilen. Bei<br />

ni<strong>ch</strong>t erkennbaren Mängeln muss die Mitteilung unverzügli<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Erkennbarkeit Bös<strong>ch</strong> zugehen. Für<br />

Mängel, die vor einem Einbau oder einer Verarbeitung der gelieferten Produkte hätten festgestellt werden<br />

können, entfalten na<strong>ch</strong> Einbau oder der Verarbeitung sämtli<strong>ch</strong>e Gewährleistungsansprü<strong>ch</strong>e.<br />

Entspre<strong>ch</strong>endes gilt im übrigen, soweit der Mangel ni<strong>ch</strong>t, wie vorstehend, bes<strong>ch</strong>rieben, unverzügli<strong>ch</strong><br />

Bös<strong>ch</strong> mitgeteilt wird.<br />

Mängelrüge<br />

Eine Rücksendung von Produkten dur<strong>ch</strong> den Kunden bedarf der vorherigen s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en Zustimmung von<br />

Bös<strong>ch</strong> und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Bei Rücksendung muss das Produkt entweder in der<br />

Originalverpackung oder in einwandfreier Verpackung bei Bös<strong>ch</strong> ankommen, sowie unter Beilage einer<br />

detaillierten Fehler-/Mängelbes<strong>ch</strong>reibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Bei Rücksendung an Bös<strong>ch</strong><br />

ohne Fehlerbes<strong>ch</strong>reibung oder der vorherigen s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en Zustimmung kann Bös<strong>ch</strong> eine Fehlersu<strong>ch</strong>e auf


Kosten des Kunden (mind. CHF 120.-) dur<strong>ch</strong>führen. Kosten, die uns dur<strong>ch</strong> unbere<strong>ch</strong>tigte Mängelrügen<br />

entstehen, trägt der Käufer.<br />

Der Vertragspartner kann bei na<strong>ch</strong>gewiesener Mangelhaftigkeit der Leistung oder Fehlen zugesi<strong>ch</strong>erter<br />

Eigens<strong>ch</strong>aften erst von der ihm ansonsten zustehenden Re<strong>ch</strong>ten Gebrau<strong>ch</strong> ma<strong>ch</strong>en, soweit Bös<strong>ch</strong> das<br />

Re<strong>ch</strong>t zur Na<strong>ch</strong>besserung innerhalb angemessener Frist eingeräumt wurde und diese Gebrau<strong>ch</strong> ma<strong>ch</strong>en,<br />

soweit Bös<strong>ch</strong> zuvor das Re<strong>ch</strong>t zur Na<strong>ch</strong>besserung innerhalb angemessener Frist eingeräumt wurde und<br />

dieses endgültig, au<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> einem weiteren Versu<strong>ch</strong>, fehlges<strong>ch</strong>lagen ist. Dur<strong>ch</strong> Ersatzlieferung von Bös<strong>ch</strong><br />

wird das Re<strong>ch</strong>t zur Rückgängigma<strong>ch</strong>ung des <strong>Ges<strong>ch</strong>äfts</strong> aufgehoben. Bös<strong>ch</strong> kann bei<br />

Unverhältnismässigkeit der für eine geforderte Na<strong>ch</strong>besserung notwendigen Kosten jedo<strong>ch</strong> soglei<strong>ch</strong> die<br />

Rückabwicklung des <strong>Ges<strong>ch</strong>äfts</strong> verlangen. Zur Dur<strong>ch</strong>führung der Na<strong>ch</strong>besserung ist der Vertragspartner<br />

verpfli<strong>ch</strong>tet Bös<strong>ch</strong> die Ware zuzusenden. Die Kosten der Sendung trägt der Vertragspartner. Ersatzgeräte<br />

für die Dauer der Garantiereparatur sind kostenpfli<strong>ch</strong>tig, soweit ni<strong>ch</strong>t anders vereinbart. Bös<strong>ch</strong> ist ni<strong>ch</strong>t<br />

verpfli<strong>ch</strong>tet Ersatzgeräte für die Dauer von Reparaturen, oder Garantiereparaturen bereit zu stellen.<br />

S<strong>ch</strong>lussbestimmungen<br />

Geri<strong>ch</strong>tsstand und Erfüllungsort ist, soweit zulässig, der Sitz von Bös<strong>ch</strong>. Es gilt das Re<strong>ch</strong>t der<br />

s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Eidgenossens<strong>ch</strong>aft. Mündli<strong>ch</strong>e Nebenabreden bestehen ni<strong>ch</strong>t. Soweit einzelne oder<br />

mehrere Bedingungen ni<strong>ch</strong>tig oder unwirksam sein oder werden sollten, gelten die übrigen glei<strong>ch</strong>wohl.<br />

Anstelle der ni<strong>ch</strong>tigen oder unwirksamen Bedingung tritt diejenige, die die Parteien der Kenntnis der<br />

Ni<strong>ch</strong>tigkeit oder Unwirksamkeit vereinbart hatten, um den glei<strong>ch</strong>en wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Erfolg zu erzielen.<br />

Glei<strong>ch</strong>es gilt für Vertragslücken

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