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Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 23 ... - Glarus24.ch

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<strong>Aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Regierungsrates</strong> <strong>vom</strong> <strong>23</strong>. Okt. 2012<br />

Zusammenführung und Bereinigung von beschlossenen Gesetzesänderungen<br />

An der diesjährigen Landsgemeinde wurde mit <strong>den</strong> Vorlagen zur Umsetzung <strong>des</strong> neuen Kin<strong>des</strong>-<br />

und Erwachsenenschutzrechts und zur Änderung <strong>des</strong> Gesetzes über die öffentliche<br />

Sozialhilfe in drei Fällen die gleiche Bestimmung <strong>des</strong> Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch<br />

geändert. Deshalb beinhalteten die Vorlagen die Ermächtigung <strong>des</strong> <strong>Regierungsrates</strong>,<br />

die Änderungen zusammenzuführen, Widersprüche zu beseitigen und <strong>Aus</strong>lassungen zu korrigieren<br />

sowie <strong>den</strong> Wortlaut <strong>des</strong> Gesetzes verbindlich festzulegen. Im Memorial ist festgehalten,<br />

welche Wortlaute gelten wür<strong>den</strong>, falls die Landsgemeinde bei<strong>den</strong> Vorlagen zustimmen<br />

sollte (Memorial der Landsgemeinde 2012, S. 141 u. 142). Die bei Vornahme der Zusammenführung<br />

und Bereinigung erfolgte Überprüfung ergab einzig eine grammatikalische Korrektur<br />

bei einer Änderung, die nur eine der bei<strong>den</strong> Vorlagen betrifft. Die bereinigten Gesetzesartikel<br />

wer<strong>den</strong> im Amtsblatt publiziert.<br />

Systemangleichung der Tarife bei der Pflegefinanzierung<br />

Mit der Änderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes über die Krankenversicherung <strong>vom</strong> 13. Juni 2008<br />

wur<strong>den</strong> die Kantone verpflichtet, die bisher gelten<strong>den</strong> Tarife und Tarifverträge an die neu<br />

<strong>vom</strong> Bun<strong>des</strong>rat festgelegten Pflegeleistungsbeiträge der Krankenversicherung anzugleichen.<br />

Der Regierungsrat wartete mit dieser Angleichung zu, bis die Ergebnisse der <strong>Verhandlungen</strong><br />

der Tarifvertragsparteien über ein Angleichungsmodell auf nationaler Ebene vorlagen. In der<br />

Zwischenzeit konnte die nationale Steuergruppe über die Angleichung der bei<strong>den</strong> Pflegebedarfssysteme<br />

BESA und RAI/RUG eine Einigung soweit erzielen, dass der bun<strong>des</strong>gesetzliche<br />

Auftrag erfüllt wer<strong>den</strong> kann. Die Curaviva Glarus und die tarifsuisse ag haben sich im<br />

Juli 2012 im Sinne einer Interpretation <strong>des</strong> laufen<strong>den</strong> Tarifvertrags mit der Zuordnung der<br />

BESA Punkte und der MiGeL-Pauschalen zu <strong>den</strong> Beitragsstufen der neuen Pflegefinanzierung<br />

auf der Basis von Umrechnungstabellen einverstan<strong>den</strong> erklärt. Den Alters- und Pflegeheimen<br />

im Kanton Glarus steht es nach wie vor frei, nach welchem System sie die Pflegebedürftigkeit<br />

ihrer Bewohnerinnen und Bewohner erfassen. Bei der Rechnungsstellung sind sie<br />

jedoch per 1. Januar 2013 verpflichtet, die jeweilige Pflegestufe nach der neuen Pflegefinanzierung<br />

auszuweisen.<br />

Neuregelung der Ergänzungsleistungen für Heimbewohnerinnen und -bewohner<br />

Gemäss der Bun<strong>des</strong>gesetzgebung sind die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV so<br />

festzulegen, dass in der Regel keine Sozialhilfeabhängigkeit besteht. Bei <strong>den</strong> Ergänzungsleistungen<br />

an Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen ist die Abgrenzung<br />

zwischen <strong>den</strong> von <strong>den</strong> Krankenversicherungen mitgetragenen Pflegekosten und <strong>den</strong><br />

anderweitigen Leistungen bedeutsam. Zu <strong>den</strong> anderweitigen Leistungen gehören die Pension,<br />

die Betreuung und die nicht krankenversicherte Pflege. Gestützt auf eine in <strong>den</strong> glarnerischen<br />

Alters- und Pflegeheimen durchgeführte Arbeitszeitanalyse legt der Regierungsrat in<br />

der Vollziehungsverordnung zum kantonalen Ergänzungsleistungengesetz die maximalen<br />

Ergänzungsleistungsbeiträge an <strong>den</strong> Aufenthalt in Alters- und Pflegeheimen neu fest. Wie<br />

hoch die effektiven Beiträge sind, hängt von <strong>den</strong> durch die Heime auszuweisen<strong>den</strong> Kostenrechnungen<br />

ab. Die Neuregelung bewirkt namentlich eine Kostenverlagerung <strong>vom</strong> Bereich<br />

Pflege zu <strong>den</strong> Bereichen Betreuung und Pension. Durch die entsprechend erhöhten Ergänzungsleistungsbeiträge<br />

darf eine Entlastung der Gemein<strong>den</strong> in der Grössenordnung von 1<br />

Mio. Franken pro Jahr erwartet wer<strong>den</strong>. Dem Kanton, welcher die Ergänzungsleistungen


zusammen mit dem Bund finanziert, erwachsen voraussichtlich jährliche Mehrkosten in der<br />

Grössenordnung von 400‘000 Franken.<br />

Die geltende Regelung in der Vollziehungsverordnung zum kantonalen Ergänzungsleistungengesetz<br />

sieht vor, dass sich die für die Ergänzungsleistungen anerkannten Kosten der<br />

persönlichen <strong>Aus</strong>lagen von Heimbewohnerinnen und -bewohnern bei erhöhtem Pflegebedarf<br />

verringern. Diese Lösung befriedigt nicht: Die Überlegung, dass stärker pflegebedürftige<br />

Personen weniger persönliche <strong>Aus</strong>lagen haben, ist nur bedingt richtig, und für die Betroffenen<br />

ist die entsprechende Kürzung <strong>des</strong> Beitrages schwer nachvollziehbar. Dazu kommen die<br />

Schwierigkeiten der Rückforderung bei der regelmässig rückwirkend erfolgen<strong>den</strong> Festlegung<br />

eines erhöhten Pflegebedarfs. Neu gilt für alle Heimbewohnerinnen und -bewohner der bisherige<br />

höhere Maximalbeitrag von 5‘448 Franken pro Jahr. Diese Vereinheitlichung ist für<br />

<strong>den</strong> Kanton mit voraussichtlichen Mehrkosten von rund 140‘000 Franken verbun<strong>den</strong>.<br />

Beiträge zur Sportförderung<br />

Der Regierungsrat beschliesst 14 Beiträge sowie 4 Defizitgarantien aus dem Lotteriefonds<br />

an Sportanlagen und -geräte sowie Sportanlässe. Als grössere Beiträge seien erwähnt:<br />

- Sanierungen und Anschaffungen Sport- und Freizeitanlagen Buchholz, Glarus: 40‘000 Fr.<br />

- Kufen und Kleinmaterial für Bob <strong>des</strong> Glarner Bob-Teams Rohr: 10‘500 Fr.<br />

- Jahresbeitrag an neu gegründeten Dachverband sportglarnerland.ch: 5‘000 Fr.<br />

- Instandstellung Anlage Glarner Tennisclub: 4‘650 Fr.<br />

- Ersetzung der alten Snowbla<strong>des</strong> für die Schulsportlager: 4‘200 Fr.<br />

Personelles<br />

Der Regierungsrat gratuliert zu folgen<strong>den</strong> Dienstjubiläen:<br />

- Fritz Marti, Glarus, Abteilung Wald 40 Jahre;<br />

- Hans Heinrich Legler, Schwan<strong>den</strong>, Abteilung Tiefbau 30 Jahre;<br />

- Silvia Lampl, Glarus, Abteilung Verrechnungssteuer 25 Jahre;<br />

- Kurt Hess, Glarus, Glarnersach 25 Jahre;<br />

- Christof Schreyer, Näfels, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt 10 Jahre.<br />

Vom Rücktritt von Alexander Kubli, Schwan<strong>den</strong>, als Mitglied der Kantonalen Jagdkommission<br />

per Ende 2012 wird unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen.<br />

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