MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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Nutzen gehabt hätten. Mitgliedslän<strong>der</strong> hätten mitgeteilt, dass Verkehrsdaten in bis zu 86%<br />
aller Verfahren, die zur Anklage geführt hätten, abgefragt worden seien. Die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />
habe deshalb einen substanziellen Beitrag zur Sicherheit in Europa geleistet 157 .<br />
Tatsächlich sind die <strong>der</strong> Kommission vorliegenden und die Grundlage des Evaluationsberichts<br />
bildenden Informationen aus den Mitgliedslän<strong>der</strong>n nicht für eine systematische Evaluation<br />
geeignet (obwohl <strong>der</strong> Zeitraum zwischen 2006 und 2010 durchaus ausreichend gewesen<br />
wäre, eine Datenerhebung vorzubereiten, die jedenfalls einfache Beschreibungen <strong>der</strong> Nutzung<br />
auf Vorrat gespeicherter Verkehrsdaten zugelassen hätte). Der Hinweis darauf, dass auf<br />
Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in <strong>der</strong> Europäischen Union jährlich millionenfach abgefragt<br />
und genutzt werden, zeigt, dass in den Datensätzen nicht zwischen dem Zugriff auf<br />
Verkehrsdaten, dem Zugriff auf eine Kombination zwischen Verkehrs- und Bestandsdaten<br />
(im Falle dynamischer IP-Adressen) und dem einfachen Zugriff auf Bestandsdaten unterschieden<br />
wird. Denn ein millionenfacher Zugriff kann sich nur dann ergeben, wenn die (einfache)<br />
Bestandsdatenabfrage eingeschlossen wird. Ferner zeigt dies auch, dass nicht unterschieden<br />
wird zwischen einer regulären Verkehrsdatenabfrage und dem Zugriff von auf<br />
Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten. Der Hinweis auf die Nachfor<strong>der</strong>ung von Daten aus den<br />
Mitgliedsstaaten, die den Einfluss des Zugriffs auf gespeicherte Verkehrsdaten auf die Aufklärung<br />
von Straftaten belegen sollen, lässt erkennen, dass bis zu diesem Zeitpunkt (etwa 3<br />
Monate vor <strong>der</strong> geplanten Fertigstellung <strong>der</strong> Evaluation) gar nicht an diese Kernfrage gedacht<br />
worden war.<br />
3. Quantitative Analysen und Einzelfallbetrachtungen<br />
In den Auseinan<strong>der</strong>setzungen um die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> treffen zwei Diskurse aufeinan<strong>der</strong>,<br />
die einerseits auf die quantitativ bedeutsamen Folgen <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> in<br />
Form <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Aufklärungsquoten sowie in diesem Zusammenhang den Gebrauch<br />
von Vorratsdaten abheben, zum an<strong>der</strong>n um eine Perspektive, die an Einzelfällen orientiert<br />
(und den gesunden Menschenverstand bemühend) die Bedeutung von Verkehrsdatenabfragen<br />
für Ermittlungen hervorhebt und die Einzelfälle mit Begriffen wie „oft“ und<br />
„typisch“ zusammenführt, wobei offengelegt wird, dass quantitativ nutzbare Daten, die das<br />
„Typische“ o<strong>der</strong> „Häufige“ belegen könnten, nicht vorhanden sind (weil sie eben nicht erfasst<br />
werden o<strong>der</strong> nicht erfasst werden können).<br />
____________<br />
157 Cecilia Malmström, Member of the European Commission responsible for Home Affairs: Taking on the<br />
Data Retention Directive European Commission conference in Brussels, 3. Dezember 2010.