MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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datenspeicherung bei Ermittlungen in solchen Fällen zugesprochen, in denen elektronische<br />
Kommunikationsmittel bei Vorbereitung o<strong>der</strong> Durchführung einer Straftat eine Rolle gespielt<br />
haben. Dabei werden auch <strong>der</strong> sexuelle Missbrauch von Kin<strong>der</strong>n und Straftaten gegen das<br />
Leben genannt. Des Weiteren werden Delikte wie Erpressungen, Bedrohungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Nachstellung (Stalking), bandenmäßig begangene Delikte und/o<strong>der</strong> Taten, bei denen aufgrund<br />
kriminalistischer Erfahrungen im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen<br />
anzunehmen sei, dass mindestens zwei Täter im Rahmen <strong>der</strong> Tatvorbereitung und/o<strong>der</strong> Tatnachphase<br />
miteinan<strong>der</strong> kommuniziert hätten, angegeben. Auch in Fällen von Brandstiftungen,<br />
Raubdelikten sowie <strong>der</strong> Ausspähung von Daten seien in <strong>der</strong> Vergangenheit entscheidende<br />
Ermittlungsansätze durch die Erhebung von Telekommunikationsdaten gewonnen<br />
worden. Gravierende Auswirkungen werden für den Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> im<br />
Bereich solcher Straftaten festgestellt, die mittels Telekommunikation und insbeson<strong>der</strong>e über<br />
das Internet begangen werden, also bei <strong>der</strong> so genannten IuK-Kriminalität (wobei sich <strong>der</strong><br />
Begriff im Wesentlichen decken wird mit den Begriffen <strong>der</strong> Cyber- und Computerkriminalität).<br />
Hervorgehoben wird, dass bei <strong>der</strong> Verfolgung von Internetkriminalität die IP-Adresse<br />
des Täters regelmäßig den einzigen Ermittlungsansatz darstelle. Zur Ermittlung <strong>der</strong> einer dynamischen<br />
IP zuzuordnenden Bestandsdaten müssten die Netzbetreiber auf Verkehrsdaten,<br />
die sogenannten Log-Files, zurückgreifen. Nach dem Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />
würden diese Daten – mangels betrieblicher Speichererfor<strong>der</strong>nisse – nicht mehr o<strong>der</strong> nur<br />
noch wenige Tage gespeichert. Eine retrograde Ermittlung des Nutzers einer bestimmten IP<br />
sei daher regelmäßig nicht mehr möglich. Der Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> betreffe<br />
daher insbeson<strong>der</strong>e Verfahren wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kin<strong>der</strong>- und jugendpornographischer<br />
Schriften gemäß §§ 184b und 184c StGB. Erheblich beeinträchtigt würden<br />
auch Ermittlungen hinsichtlich mittels Telekommunikation begangener Bedrohungen o<strong>der</strong><br />
Beleidigungen. Der jeweilige Anrufer könne durch Verkehrsdatenabfragen oft nicht ermittelt<br />
werden, weil die Kennung eines eingehenden Anrufs von dem Netzbetreiber entwe<strong>der</strong> überhaupt<br />
nicht o<strong>der</strong> nur für wenige Tage gemäß § 96 Abs. 1 TKG gespeichert werde. Vergleichbare<br />
Probleme ergäben sich bei Ermittlungen wegen des Verdachts <strong>der</strong> Nachstellung (Stalking)<br />
mittels Telefonanrufen o<strong>der</strong> SMS gemäß § 238 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Die Angaben des<br />
Opfers zu den bisherigen Kontaktversuchen des Täters würden zum Nachweis <strong>der</strong> „Beharrlichkeit“<br />
<strong>der</strong> Nachstellung in <strong>der</strong> Regel nicht genügen. Aufgrund <strong>der</strong> entwe<strong>der</strong> nur sehr kurzen<br />
Speicherzeiträume hinsichtlich Kennungen eingehen<strong>der</strong> Anrufe und Anrufversuche bzw.<br />
<strong>der</strong> gänzlich unterbleibenden Speicherung dieser Daten werde ein belastbarer objektiver<br />
Nachweis <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit erfolgten beharrlichen Nachstellung oftmals nicht mehr<br />
möglich. Im Bereich <strong>der</strong> Verfolgung <strong>der</strong> organisierten Kriminalität habe <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />
insgesamt massive Auswirkungen; denn diese Art <strong>der</strong> Kriminalität lebe<br />
von <strong>der</strong> schnellen Kommunikation zur gemeinsamen Planung und arbeitsteiligen Begehung<br />
schwerer Straftaten. Durch die zum Teil nur kurzen Speicherfristen bestünde insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Gefahr, dass aus <strong>der</strong> Auswertung retrogra<strong>der</strong> Verkehrsdaten sich erschließende Zusammenhänge<br />
zwischen Einzeltaten, z. B. bei Serieneinbrüchen „reisen<strong>der</strong>“ Tätergruppierungen,