MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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Teil D: <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> von Telekommunikationsverkehrsdaten,<br />
Ermittlungseffizienz und Aufklärungsquoten<br />
1. Einleitung: Der Stellenwert von Verkehrsdaten (Vorratsdaten) für Aufklärungsquote<br />
und Aufklärungseffizienz<br />
In <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> von Telekommunikationsdaten wird vor<br />
allem auf ihre Bedeutung für die Aufklärung und Aufklärbarkeit von schweren Straftaten<br />
Bezug genommen. Die Aufklärung eines Falles gilt als beson<strong>der</strong>s relevanter Indikator für die<br />
Effizienz <strong>der</strong> Strafverfolgungsbehörden und das Ausmaß des Schutzes von zentralen Rechtsgütern<br />
durch das Strafrecht, wie eben die fehlende Aufklärung (und niedrige Aufklärungsquoten)<br />
als Sicherheitsprobleme indizierend gelten. Dabei wird in den Diskursen um die Relevanz<br />
von auf Vorrat gespeicherten Daten <strong>der</strong> Telekommunikation auch darauf hingewiesen,<br />
dass die Aufklärungsquote und ihre Interpretation sehr stark von dem jeweiligen Deliktstypus<br />
abhängig seien 143 . Ladendiebstähle o<strong>der</strong> die Beför<strong>der</strong>ungserschleichung führen zum Beispiel<br />
deshalb zu hohen Aufklärungsquoten, weil hier mit <strong>der</strong> Registrierung eines Delikts nach einer<br />
Anzeige durch die Verletzten (o<strong>der</strong> Kontrollpersonal) in aller Regel gleichzeitig eine tatverdächtige<br />
Person sichtbar wird. Auch in verschiedenen Fallgruppen <strong>der</strong> Transaktionskriminalität,<br />
in denen direkte Opfer nicht vorhanden sind (beispielsweise Betäubungsmitteldelikte)<br />
wird die Registrierung von Straftaten häufig mit <strong>der</strong> Ermittlung eines Tatverdächtigen zusammenfallen.<br />
Die Aufklärungsquote ist in solchen Deliktsbereichen davon abhängig, in welchen<br />
Formen die Polizei ermittelt und ermitteln darf (reaktiv/proaktiv) und welche Ressourcen<br />
für polizeiliche Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden. Hier geht es – wie bei<br />
Vorfelddelikten o<strong>der</strong> abstrakten Gefährdungsdelikten – um Sachverhalte, die bei einer nur<br />
reaktiven Strategie den Strafverfolgungsbehörden gar nicht bekannt würden. Die Aufklärungsquote<br />
als Indikator <strong>der</strong> Ermittlungseffizienz ist deshalb vor allem für solche Delikte von<br />
Bedeutung, bei denen die Anzeige eines Verletzten o<strong>der</strong> die Kenntnisnahme durch die Strafverfolgungsbehörden<br />
die Ermittlungen auslöst, nicht jedoch gleichzeitig zu <strong>der</strong> Benennung<br />
eines Tatverdächtigen führt.<br />
Verkehrsdaten und Bestandsdaten hinter dynamisch vergebenen IP-Adressen erlauben verschiedene<br />
Einsatzstrategien in <strong>der</strong> Aufklärung von Straftaten. Dabei geht es bei auf Vorrat<br />
gespeicherten Verkehrsdaten um retrospektive Abfragen, die in Form von Suchläufen zur<br />
Identifizierung <strong>der</strong> Anschlüsse bzw. Anschlussinhaber, von denen aus ein bestimmtes Kommunikationsgerät<br />
kontaktiert worden ist o<strong>der</strong> die von einem bestimmten Gerät (Anschluss<br />
kontaktiert wurden, führen können. Funkzellenabfragen sollen bestimmte o<strong>der</strong> alle (aktiven)<br />
Geräte/Anschlüsse in einem definierten Raum und für eine bestimmte Zeit ermitteln, um da-<br />
____________<br />
143 Vgl. bspw.: Aus einem Schriftwechsel des MDB Wolfgang Bosbach: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.<br />
de/Position_von_Wolfgang_Bosbach [Juni 2011].