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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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scheinlichkeit des Ausfalls allerdings höher als bei den drei Monate alten Daten (dort bleibt<br />

die unterbrochene Linie sehr deutlich unter <strong>der</strong> durchgehenden), hingegen traten speicherfristbedingte<br />

Datenverluste am häufigsten bei Daten mit einer Speicherzeit zwischen etwa 15<br />

und 60 Tagen auf. Dabei lassen die beiden Peaks die Zeitpunkte erkennen, bei denen das Risiko<br />

des Datenverlusts unter den damaligen Bedingungen am höchsten war: nach etwa 15 bis<br />

20 Tagen sowie nach 45-50 Tagen.<br />

Schaubild C-15: Dauer <strong>der</strong> Ermittlungsverfahren bis zum ersten Beschluss* / **<br />

Prozent <strong>der</strong> Verfahren<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

bis 1 Tag<br />

1-2 Tage<br />

2-3 Tage<br />

*) Quelle: Erste <strong>MPI</strong>-Studie.<br />

**) §§ 100g/h StPO a.F.<br />

3-4 Tage<br />

4-5 Tage<br />

5-6 Tage<br />

6-7 Tage<br />

7-14 Tage<br />

14-21 Tage<br />

21-31 Tage<br />

31-60 Tage<br />

60-90 Tage<br />

90-180 Tage<br />

180-365 Tage<br />

Dauer des Ermittlungsverfahrens bis zum ersten Beschluss<br />

über 1 Jahr<br />

Mit entscheidend für die Frage, ob und wie lange Verkehrsdaten für die Strafverfolgungsbehörden<br />

erreichbar sind, ist neben <strong>der</strong> Speicherdauer <strong>der</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> bzw. die Zeitdauer bis<br />

zur Abfrage. Es ist zugleich dasjenige Zeitintervall, das die Ermittlungsbehörden selbst steuern<br />

können. Daher wurde ergänzend die Dauer <strong>der</strong> Ermittlungsverfahren bis zum ersten Abfragebeschluss<br />

ermittelt (Schaubild C-15). Einen ersten Schwerpunkt machen dabei die sehr<br />

kurzfristig veranlassten Abfragen aus, die in den ersten beiden bzw. ersten drei Tagen veranlasst<br />

werden. Diese Fälle machen ca. 27 % <strong>der</strong> Verfahren aus. Die beiden weiteren Häufungen<br />

in <strong>der</strong> zweiten Woche bzw. im zweiten Monat entstehen durch das Zusammenfassen größerer<br />

Zeiträume. Tatsächlich werden erste Verbindungsdatenabfragen mit <strong>der</strong> Dauer des<br />

Ermittlungsverfahrens langsam immer seltener. Insgesamt werden 50 % <strong>der</strong> ersten Beschlüsse<br />

innerhalb von 14 Tagen erlassen. In 13 % <strong>der</strong> Verfahren erfolgte die erste Abfrage aber<br />

erst nach drei Monaten o<strong>der</strong> noch später, darunter in immerhin 1,5 % erst nach mehr als einem<br />

Jahr.

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