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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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gebnis keine negativen Auswirkungen auf das weitere Verfahren (0,6 %; siehe zum Ganzen<br />

Schaubild C-9). Auch hinsichtlich dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass sie sich explizit<br />

auf die Son<strong>der</strong>situation während <strong>der</strong> Erhebung beziehen. Viele Ermittlungsverfahren aus dem<br />

Bereich <strong>der</strong> IuK-Kriminalität waren zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>erhebungen mutmaßlich ruhend<br />

gestellt o<strong>der</strong> vorübergehend eingestellt, sodass ihr konkreter Ausgang nicht erfasst worden<br />

sein dürfte.<br />

Schaubild C-9: Auswirkungen erfolgloser Verkehrsdatenabfragen auf das weitere Verfahren<br />

in 2008/09*<br />

keine nachteiligen<br />

Auswirkungen<br />

Aufklärung<br />

erschwert<br />

Aufklärung vereitelt<br />

0,6%<br />

1,1%<br />

2,9%<br />

0,0% 0,5% 1,0% 1,5% 2,0% 2,5% 3,0% 3,5%<br />

*) 1.5.2008 bis 31.8.2009. Quelle: Bundesamt für Justiz. Prozentuierungen nach eigener Berechnung.<br />

Bemerkenswert erscheint, über den konkreten Anlass <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>erhebung hinaus, <strong>der</strong> Anteil<br />

<strong>der</strong> Verkehrsdatenabfragen, bei denen auch o<strong>der</strong> ausschließlich auf Vorratsdaten gem. § 113a<br />

TKG zugegriffen werden musste. Dies war mit 45,4 % nämlich nur in weniger als <strong>der</strong> Hälfte<br />

<strong>der</strong> Verfahren mit Verkehrsdatenabfrage bzw. bei 41.6 % <strong>der</strong> einzelnen Anordnungen <strong>der</strong><br />

Fall (Schaubild C-10). Das müsste im Umkehrschluss bedeuten, dass in den an<strong>der</strong>en Fällen<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage des §§ 96 sowie gegebenenfalls auch <strong>der</strong> §§ 97, 99, 100 u. 101 TKG gespeicherte<br />

Daten abgefragt worden sein dürften. Eine weitere Unsicherheit ergibt sich daraus,<br />

dass <strong>der</strong> exakte Anteil nicht zweifelsfrei bestimmbar ist, da die konkrete Datenart in 21,7 %<br />

<strong>der</strong> Fälle nicht exakt ermittelbar war. 123 Ungeachtet dieser Unsicherheiten wird aber deutlich,<br />

dass zu einem Zeitpunkt, zu dem die Vorratsdaten grundsätzlich, wenn auch für ein beschränktes<br />

Fallspektrum, weiterhin noch zur Verfügung standen, trotz des normtechnischen<br />

Vorrangs des § 113a TKG für Verkehrsdatenabfragen zu Zwecken <strong>der</strong> Strafverfolgung offensichtlich<br />

in so vielen Fällen auf an<strong>der</strong>weitig gespeicherte Daten zugegriffen wurde. Über eine<br />

Erklärung kann nur spekuliert werden. Zum einen ist an die verzögerte Umsetzungsfrist für<br />

Internetprovi<strong>der</strong> im Allgemeinen und kleine Anbieter im Beson<strong>der</strong>en zu denken. Zum an<strong>der</strong>en<br />

hatten mehrere Unternehmen auf dem Verwaltungsrechtsweg einstweilige Anordnungen<br />

zur vorläugfigen Suspendierung von <strong>der</strong> Verpflichtung gem. § 113a TKG erwirkt.<br />

____________<br />

123 N = 2.247.

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