MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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Schließlich wurde <strong>der</strong> Zusammenhang zwischen <strong>der</strong> Abfragepraxis und <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Inhaltsüberwachung<br />
<strong>der</strong> Telekommunikation analysiert. Dabei ergibt sich ein statistisch starker<br />
linearer Zusammenhang, <strong>der</strong> durch die enge Gruppierung entlang <strong>der</strong> gedachten Diagonale<br />
sehr schön sichtbar wird (r = .82). Lediglich Hessen und Baden-Württemberg fallen etwas<br />
heraus, wobei in Hessen im Verhältnis zu den Anordnungen nach §100a StPO relativ wenige<br />
Abfragen von Verkehrsdaten registriert werden (vgl. Schaubild C-6 bezogen auf Maßnahmen<br />
insgesamt sowie Schaubild C-7 im Verfahrensbezug).<br />
2. Son<strong>der</strong>erhebung 2008/09<br />
Etwas detailliertere Daten, die einige vorsichtige Aussagen zu möglichen Effekten erlauben,<br />
liegen jedoch zumindest für einen Teil des Zeitraumes vor, in dem die einstweilige Verfügung<br />
in Kraft war. Sie basieren auf einer Son<strong>der</strong>hebung, die vom Bundesamt für Justiz im<br />
Zuge des Verfahrens beim BVerfG in drei Wellen erhoben wurden und zusammen den 16-<br />
Monatszeitraum vom 1.5.2008 bis zum 31.8.2009 abdecken; erfasst werden alle bei den Landesjustizbehörden<br />
sowie beim Generalbundesanwalt geführten Ermittlungsverfahren. 121<br />
Da sich <strong>der</strong> Referenzzeitraum teilweise mit dem <strong>der</strong> 2008er-Statistik überschneidet, sind vergleichende<br />
Aussagen zu <strong>der</strong> Entwicklung in den absoluten Zahlen betreffend die Zahl <strong>der</strong><br />
einschlägigen Verfahren sowie <strong>der</strong> Maßnahmen insgesamt nicht möglich. Ein interner Vergleich<br />
<strong>der</strong> drei Wellen erscheint ebenfalls nur bedingt sinnvoll, da sie jeweils unterschiedlich<br />
lange Zeiträume abdecken. Eine gewisse Vergleichsbasis bietet zunächst die dritte Welle, die<br />
den Sechsmonatszeitraum vom 1.3. bis zum 31.8.2009 und damit exakt ein halbes Jahr abdeckt.<br />
Vergleicht man das Fallaufkommen in diesem halben Jahr mit dem vorausgegangenen<br />
Gesamtjahr 2008, deutet sich freilich ein dramatischer Einbruch an. Hier stehen <strong>der</strong> für 2008<br />
registrierten Anzahl von 8.316 Verfahren mit Verkehrsdatenabfrage ganze 607 für den erfassten<br />
Halbjahreszeitraum 2009 gegenüber. Ebenso verhält es sich bei den Anordnungen mit nur<br />
noch 1.090 gegenüber mehr als 13.900 in 2008. Hochgerechnet auf das ganze Jahr 2009<br />
ergäbe sich hieraus ein geschätzter Anteil von nur etwa einem Siebtel des Aufkommens aus<br />
dem Jahr davor.<br />
Basierend auf den Gesamtwerten für die drei Wellen wurde ergänzend <strong>der</strong> statistische Durchschnittswert<br />
für die Anzahl einschlägiger Verfahren bzw. Anordnungen insgesamt errechnet.<br />
Dieser kann als fiktiver monatlicher Wert für den jeweiligen Zeitraum interpretiert werden.<br />
Aus dem Vergleich <strong>der</strong> einzelnen Werte ergibt sich, dass <strong>der</strong> Rückgang sich offenbar in Stufen<br />
vollzogen hat (Schaubild C-8). Zunächst ist die Anzahl <strong>der</strong> Anordnungen im Frühjahr<br />
2008 auf durchschnittlich ca. 1.468 pro Monat zurückgegangen, ab dem Spätsommer dann<br />
nochmals deutlich auf 1.218. Dieser niedrigere Wert für den zweiten Erhebungszeitraum<br />
____________<br />
121 Siehe für die ausführlichen Werte, aufgeschlüsselt nach dem Fallaufkommen in den Bundeslän<strong>der</strong>n sowie<br />
beim Generalbundesanwalt, Tabellen 2 bis 4 in Anhang A. Einige Basiszahlen finden sich auch in <strong>der</strong> Antwort<br />
<strong>der</strong> Bundesregierung, BT-Drucks. 17/1482 vom 23.4.2010.