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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Schaubild C-3: Anlassstraftaten in 2008*<br />

10%<br />

90%<br />

*) Quelle: Bundesamt für Justiz. Prozentuierungen nach eigener Berechnung.<br />

48<br />

§ 100 g Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 1 StPO<br />

§ 100 g Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 2 StPO<br />

Die erwähnte Unsicherheit in <strong>der</strong> Aussagefähigkeit <strong>der</strong> 2008er-Statistik (Schaubild C-3) betrifft<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Klassifizierung <strong>der</strong> Anlassdelikte. Ausweislich <strong>der</strong> veröffentlichten<br />

Zahlen liegt <strong>der</strong> eindeutige Schwerpunkt bei den Delikten gem. § 100g Abs. 1 Nr. 1 StPO<br />

(TKÜ-Katalogdelikte gem. § 100a Abs. 2 StPO und an<strong>der</strong>e Straftaten von auch im Einzelfall<br />

erheblicher Bedeutung). Annähernd neun von zehn Abfragen hatten ein solches Delikt zum<br />

Gegenstand (89,8 %); nur eine von zehn bezog sich hingegen auf Delikte gem. § 100g Abs. 1<br />

Nr. 2 (mittels Telekommunikation begangene Straftaten; 10,2 %). Insoweit ist allerdings zu<br />

beachten, dass die Abfragemöglichkeit bei Anlassstraften gem. Nr. 2 mit Inkrafttreten <strong>der</strong><br />

einstweiligen Anordnung faktisch suspendiert war, sodass die 1.414 Abfragen mutmaßlich<br />

fast vollständig auf das erste Quartal 2008 entfallen dürften. Darüber, ob die Häufigkeit ohne<br />

die gerichtliche Einschränkung tatsächlich bis zu dreimal höher gelegen hätte, kann allenfalls<br />

spekuliert werden. Bei den im Rahmen <strong>der</strong> <strong>MPI</strong>-Studie 2008 analysierten Fällen machten die<br />

Beschlüsse betreffend die damals sog. mittels Endeinrichtung begangenen Straftaten gem.<br />

§ 100g Abs. 1 S. 1 StPO a.F. jedenfalls ca. 28 % aller Fälle aus. 117 Unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> deutlichen Zunahme von Straftaten aus dem Bereich <strong>der</strong> sog. IuK-Kriminalität im engeren<br />

118 und weiteren Sinne (Online-Kriminalität) dürfte <strong>der</strong>en Anteil inzwischen tatsächlich<br />

weit höher liegen als die statistisch für § 100g Abs. 1 Nr. 2 StPO ausgewiesenen Fälle; er<br />

dürfte auch höher liegen als die damals vom <strong>MPI</strong> ermittelten 28 %. Nach dem Wegfall <strong>der</strong><br />

gerichtlichen Suspendierung des Zugriffs in Fällen gemäß Nr. 2 dürfte sich die Verteilung<br />

aktuell sicherlich deutlich von <strong>der</strong> im Jahr 2008 erfassten unterscheiden. Dies legen auch die<br />

Interviewergebnisse nahe (siehe dazu ausführlich unten Teil F). Die Anzahl <strong>der</strong> auf die entsprechenden<br />

Delikte gem. § 100g Abs. 1 Nr. 2 ausgerichteten Abfragen für 2008 macht jedenfalls<br />

gerade einmal 3,7 % <strong>der</strong> in 2008 gezählten IuK-Fälle im engeren Sinne 119 aus.<br />

____________<br />

117 Albrecht/Grafe/Kilchling 2008, S. 133.<br />

118 So hat die Zahl <strong>der</strong> vom BKA registrierten IuK-Delikte im engeren Sinne von 2008 auf 2009 um 32,6 %<br />

auf 50.254 Fälle zugenommen; vgl. Bundeskriminalamt, Bundeslagebild IuK-Kriminalität 2009, S. 5.<br />

119 N = 37.900; Quelle wie Fn. 118.

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