46 zugrunde. 113 Der Schwerpunkt <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Anfragen bezieht sich mit einem Anteil von zusammen ca. 70 % in <strong>der</strong> Hauptsache auf Daten aus den letzten drei Monaten, wobei ein Monat mit mehr als einem Drittel nach wie vor <strong>der</strong> am häufigsten abgefragte Zeitraum ist. An zweiter Stelle folgt mit knapp unter einem Viertel <strong>der</strong> Dreimonatszeitraum. Ähnliche Schwerpunkte haben sich auch in <strong>der</strong> <strong>MPI</strong>-Studie 2008 herauskristallisiert, wenn auch in noch deutlicherem Ausmaß. Insoweit wird im Hinblick auf die Abfragepraxis unter den Bedingungen <strong>der</strong> – im Vergleich zu damals längeren – <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> eine leichte Verschiebung hin zu älteren Daten erkennbar, die vor Inkrafttreten des Telekommunikationsüberwachungsneuregelungsgesetzes 2007 114 bei den TK-Unternehmen nicht erreichbar gewesen wären. So betrafen 2008 immerhin 17,5 % <strong>der</strong> Abfragen Daten im Alter von mehr als drei bis zu sechs Monaten, 7,4 % sogar noch ältere. Dabei kann im Hinblick auf die älteren Daten ein Schwerpunkt bei solchen Abfragen identifiziert werden, die das nach den (damaligen) rechtlichen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> erreichbare Maximum von sechs Monaten auch tatsächlich ausschöpfen wollten (10,5 %). Schaubild C-2: Alter <strong>der</strong> abgefragten Daten in 2008* 4000 2000 0 34,4 % bis zu einem Monat 12,2 % bis zu zwei Monate 23,5 % bis zu drei Monate 4,4 % 2,6 % bis zu vier Monate bis zu fünf Monate 10,5 % bis zu sechs Monate 2,5 % bis zu sieben Monate *) Quelle: Bundesamt für Justiz. Prozentuierungen nach eigener Berechnung. 4,9 % mehr als sieben Monate 5,0 % nur künftig anfallende Verkehrsdaten Die Verteilung <strong>der</strong> Abfragezeiträume zeigt auch starke regionale Unterschiede. Diese werden aus Tabelle C-1 ersichtlich. Dort wird auch <strong>der</strong> Mittelwert <strong>der</strong> Abfragezeiträume ausgewiesen. Danach fragten die Behörden in Schleswig-Holstein deutlich häufiger länger zurückliegende Daten ab (Durchschnittswert 4,2 Monate) als insbeson<strong>der</strong>e in Berlin und Sachsen- Anhalt (jeweils 2,1 Monate). Über dem Durchschnittswert von 2,8 liegen auch Baden- Würt- ____________ 113 Albrecht/Grafe/Kilchling 2008, S. 190ff. 114 Siehe dazu oben Teil B.
47 temberg, Bayern, Hessen, Nie<strong>der</strong>sachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Beson<strong>der</strong>s augenfällig werden die unterschiedlichen Werte bei den Abfragezeiträumen bis zu einem und bis zu drei Monaten. 115 Tabelle C-1: Anteile <strong>der</strong> Abfragen nach <strong>der</strong> zurückliegenden Zeit* Bundesland 1 Monat 2 Monate 3 Monate 4 Monate 5 Monate 6 Monate 7 Monate > 7 Monate Durchschnitt Monate BB 0,44 0,12 0,2 0,06 0,02 0,09 0,03 0 2,5 BE 0,19 0,17 0,42 0,05 0,01 0,03 0,01 0,01 2,7 BW 0,35 0,1 0,23 0,06 0,02 0,09 0,04 0,05 3,0 BY 0,41 0,12 0,12 0,04 0,03 0,14 0,02 0,07 3,0 HB 0,54 0,16 0,16 0,04 0,02 0,02 0,01 0,04 2,1 HE 0,24 0,06 0,3 0,02 0,01 0,06 0,01 0,05 3,0 HH 0,33 0,31 0,12 0,04 0,04 0,11 0,01 0,02 2,6 MV 0,44 0,1 0,11 0,06 0,02 0,01 0,05 0,01 2,3 NI 0,23 0,1 0,33 0,04 0,02 0,06 0,01 0,09 3,2 NW 0,31 0,09 0,33 0,03 0,02 0,12 0,03 0,03 3,0 RP 0,49 0,1 0,17 0,02 0,02 0,15 0 0,01 2,5 SH 0,24 0,04 0,24 0,02 0,02 0,16 0,02 0,2 4,2 SL 0,32 0,14 0,38 0,08 0 0,07 0 0 2,5 SN 0,35 0,14 0,13 0,05 0,04 0,17 0,04 0,04 3,2 ST 0,48 0,21 0,19 0,02 0,02 0,05 0,01 0 2,1 TH 0,3 0,12 0,15 0,04 0,1 0,18 0,02 0,02 3,3 *) Quelle: Bundesamt für Justiz. Prozentuierungen nach eigener Berechnung. Anteile x 100 = Prozent. Differenz zu 100 % durch fehlende Anteile für ausschließlich zukunftsgerichtete Abfragen. Durchschnittswert aller Bundeslän<strong>der</strong>: 2,8 Monate. Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> veröffentlichten Zahlen für 2008 ist allerdings zu berücksichtigen, dass in das erste Viertel des Erhebungszeitraumes dieser ersten justiziellen Jahresstatistik zur Verkehrsdatenerhebung bereits die erste einstweilige Anordnung des BVerfG zur eingeschränkten Nutzbarkeit von Vorratsdaten 116 fällt, sodass die Zahlen einer generalisierenden Interpretation nur sehr eingeschränkt zugänglich sind. Zu beachten ist ferner, dass geson<strong>der</strong>te Zahlen für die Zeiträume vor bzw. nach dem Stichtag <strong>der</strong> Anordnung ebenfalls nicht vorliegen, sodass sich unmittelbare Effekte auf die Zugriffshäufigkeit nach dem 11.3.08 nicht nachzeichnen lassen. ____________ 115 Für weitere Detailauswertungen zu den Abfragezeiträumen basierend auf den Daten <strong>der</strong> <strong>MPI</strong>-Studie 2008 siehe auch unten 4. 116 Beschluss vom 11.3.2008 – 1 BvR 256/08. Siehe dazu oben Teile A und B.
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Schutzlücken durch Wegfall der Vor
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Vorbemerkungen III Bei dem vorliege
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Inhaltsverzeichnis V Teil A: Einlei
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VII Teil E: Der Evaluationsbericht
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IX 4.1.1. Zugriffsmöglichkeiten au
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XI Verzeichnis der Tabellen und Sch
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XIII Schaubild D-17: Kinderpornogra
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