MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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– Das Quick-Freeze-Verfahren ist, über Art. 29 <strong>der</strong> Konvention, (mit geringen Abweichungen)<br />
95 auch in internationalen Fällen einsetzbar. Auf diese Weise sollen die üblicherweise<br />
langwierigen formalen Verfahren im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens abgesichert<br />
werden, so dass trotz möglicherweise längerer Wartezeit die benötigten Daten<br />
weiterhin verfügbar bleiben.<br />
Die wichtigste Einschränkung des Quick-Freeze-Verfahrens an dieser Stelle betrifft das Vorhandensein<br />
<strong>der</strong> Daten. Das bedeutet, dass nur diejenigen Daten, die bei einem Anbieter auch<br />
tatsächlich anfallen und üblicherweise gespeichert werden – und im Zeitpunkt des Eingangs<br />
<strong>der</strong> Anordnung beim Provi<strong>der</strong> noch vorhanden sind –, eingefroren werden können. Ein Anbieter<br />
ist nicht verpflichtet, Daten speziell für das Quick-Freeze-Verfahren zu erfassen. 96<br />
Auch Daten, die üblicherweise nur wenige Minuten (z.B. zum Aufbau einer Verbindung) bei<br />
einem Anbieter gespeichert und sonst anschließend wie<strong>der</strong> gelöscht werden, können mit Hilfe<br />
des Quick-Freeze-Verfahrens – zumindest theoretisch 97 – eingefroren werden. 98<br />
– Im zweiten Schritt wird <strong>der</strong> Anbieter die in <strong>der</strong> Anordnung genannten Daten „einfrieren“.<br />
Dies bedeutet, dass sie aus dem regulären Löschrhythmus herausgenommen werden. Die<br />
anordnende Behörde hat anschließend Zeit, alle notwendigen Dokumente zu sammeln und<br />
Beschlüsse einzuholen, ohne befürchten zu müssen, dass im Anschluss daran Daten nicht<br />
mehr vorhanden sind.<br />
Die Konvention sieht einen maximalen Speicherzeitraum von 90 Tagen im Anschluss an<br />
die Anordnung vor, <strong>der</strong> jedoch verlängert werden kann, wenn diese Möglichkeit in einem<br />
Land vorgesehen ist.<br />
– Im dritten Schritt wendet sich die anordnende Behörde an die im jeweiligen Land zuständige<br />
Stelle, z.B. einen Richter. Dieser kann die eigentliche Herausgabe <strong>der</strong> Daten vom An-<br />
____________<br />
95 Beim Verfahren nach Art. 29 kann sich die ersuchende Behörde, insb. aus Gründen <strong>der</strong> nationalen Souveränität,<br />
nicht unmittelbar an das speichernde Unternehmen wenden, son<strong>der</strong>n muss Kontakt mit <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Vertragspartei<br />
aufnehmen. Diese bewirkt dann nach innerstaatlichem Recht die umgehende Sicherung <strong>der</strong> Daten,<br />
die dann bis zur erfolgreichen Durchführung des Rechtshilfeabkommens zur Verfügung stehen.<br />
96 Vgl. Convention on Cybercrime, Explanatory Report, Abs. 150: “The measures described in the articles [16<br />
& 17] operate only where computer data already exists and is currently being stored.” (Hervorhebungen durch<br />
d. Verf.).<br />
97 Eine entscheidende Einschränkung in diesem Zusammenhang betrifft das Eintreffen <strong>der</strong> Anordnung beim<br />
Provi<strong>der</strong>. Erst ab diesem Zeitpunkt müssen – bereits (und noch) existierende – Daten eingefroren werden. In<br />
Fällen, in denen Daten nur wenige Minuten verfügbar sind, kommt eine „preservation or<strong>der</strong>“ nur in Betracht,<br />
wenn die genauen Rahmenbedingungen bereits vorher feststehen. Grundsätzlich wäre in diesem Fall auch an<br />
eine zukunftsbezogene Verkehrsdatenerhebung nach § 100g StPO zu denken. Diese ist jedoch auf die in §§ 96,<br />
113a TKG genannten Daten beschränkt, während sich eine „preservation or<strong>der</strong>“ – zumindest grundsätzlich –<br />
auch auf davon abweichende Daten beziehen kann.<br />
98 Convention on Cybercrime, Explanatory Report, Abs. 153 weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf<br />
hin, dass die Vorschrift nicht so verstanden werden könne, dass ein Anbieter verpflichtet sei, neue technische<br />
Verfahren zu implementieren, um etwa auf eine Anfrage so schnell reagieren zu können, dass auch flüchtige<br />
Daten sofort eingefroren werden können.