02.04.2013 Aufrufe

MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

39<br />

Sinn und Zweck des Quick-Freeze-Verfahrens ist es, vorhandene Verkehrsdaten 91 vor ihrer<br />

regulären Löschung zu bewahren, so dass ein Zugriff darauf auch zu einem späteren Zeitpunkt<br />

noch möglich ist. Im gegenwärtigen Zustand ohne <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> könnte ein<br />

Quick-Freeze-Verfahren Bedeutung erlangen, da bestimmte Daten zwar bei den Anbietern<br />

anfallen, z.B. im Rahmen eines Verbindungsaufbaus, unmittelbar im Anschluss aber wie<strong>der</strong><br />

gelöscht werden, da sie für Zwecke <strong>der</strong> Entgeltermittlung und -abrechnung nicht mehr gebraucht<br />

werden. Das Quick-Freeze-Verfahren sieht in diesem Fall ein mehrstufiges Verfahren<br />

vor.<br />

– Als ersten Schritt kann jede „zuständige Behörde“ 92 bei einem Anbieter die umgehende<br />

Sicherung bestimmter dort gespeicherter Computerdaten anordnen. In welcher Form die<br />

Anordnung erfolgen muss, ist in <strong>der</strong> Konvention nicht vorgegeben. Im einfachsten Falle<br />

kann ein telefonischer Anruf ausreichen. 93 An dieser Stelle zeigen sich bereits die größten<br />

Unterschiede zur <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>:<br />

– Während die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> unterschiedslos Daten aller Bürger betrifft, richtet<br />

sich das Quick-Freeze-Verfahren ausschließlich auf Daten eines bestimmten Verdachtsfalles,<br />

z.B. einer konkreten IP-Adresse o<strong>der</strong> eines bestimmten Anschlusses.<br />

– Die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> ist ausschließlich retrograd angelegt, betrifft also das<br />

Vorrätighalten bestimmter Daten. Das Quick-Freeze-Verfahren hingegen betrifft aktuelle<br />

Daten, bei denen sichergestellt werden soll, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt noch<br />

unbeschadet verfügbar sind.<br />

– Die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> ist auf einen bestimmten Katalog von Daten beschränkt.<br />

Das Quick-Freeze-Verfahren hingegen kann sich – zumindest grundsätzlich – auf beliebige<br />

Verkehrs- und Nutzungsdaten o<strong>der</strong> sogar auf Bestands- und Inhaltsdaten 94 richten.<br />

Es ist damit wesentlich flexibler einsetzbar als die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>.<br />

____________<br />

91 Da die Unterscheidung von Verkehrs- und Nutzungsdaten eine deutsche Beson<strong>der</strong>heit ist, bezieht sich das<br />

Quick Freeze Verfahren grundsätzlich auf beide Datenarten. Dies kommt auch im Konventionstext „bestimmter<br />

Computerdaten einschließlich Verkehrsdaten“ (Hervorhebung durch d. Verf.) zum Ausdruck.<br />

92 Da es sich bei <strong>der</strong> Cybercrime Konvention um ein internationales Instrument handelt, werden zuständige<br />

Behörden erst auf nationaler Ebene festgelegt.<br />

93 Da durch die Anordnung alleine noch keine Daten herausgegeben werden, besteht keine Notwendigkeit,<br />

bereits zu diesem Zeitpunkt größere Anfor<strong>der</strong>ungen an die Form <strong>der</strong> Anordnung zu stellen. Denkbar ist daher,<br />

dass eine Anordnung telefonisch erteilt wird und, z.B. zu Beweissicherungszwecken, eine schriftliche Bestätigung<br />

einige Stunden o<strong>der</strong> wenige Tage später auf dem Post- o<strong>der</strong> Faxweg übermittelt wird.<br />

94 Convention on Cybercrime, Explanatory Report, Abs. 159 spricht allgemein von “data, which already exists<br />

in a stored form.” Diese Daten sollen durch die Quick Freeze Anordnung davor bewahrt werden, dass sie modifiziert,<br />

verschlechtert o<strong>der</strong> gelöscht werden, so dass Ermittlungsbehörden zu einem späteren Zeitpunkt noch<br />

darauf zugreifen können. Vgl. auch Abs. 161, <strong>der</strong> sogar auf Geschäfts-, Gesundheits und sonstige personenbezogene<br />

Daten verweist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!