MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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Die unterschiedlichen Interviewsettings werfen die Frage nach möglichen Methodeneffekten<br />
auf. 23 Solche Effekte sind bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse stets zu beachten. Sie werden<br />
vorliegend jedoch durch mehrere Aspekte abgemil<strong>der</strong>t. Die Befragten selbst waren durchweg<br />
keine Laien, son<strong>der</strong>n durchweg Experten, die ausschließlich zu berufsbezogenen Fragen Stellung<br />
genommen haben. Darüber hinaus handelte es sich nicht um Spontaninterviews. Sämtliche<br />
Befragten hatten den Interviewleitfaden vorab erhalten und waren auf den Gesprächsinhalt<br />
vorbereitet. Die Interviews waren zudem terminlich vorher abgesprochen und fanden im<br />
Arbeitsumfeld statt (am Arbeitsplatz bzw. in den bekannten Behördengebäuden des BKA).<br />
Deutliche Unterschiede traten lediglich in <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Gespräche zu Tage: während die<br />
Gruppengespräche in <strong>der</strong> Regel eineinhalb Stunden in Anspruch nahmen, dauerten die telefonischen<br />
Einzelinterviews im Durchschnitt etwa 20 Minuten. Dieser Unterschied relativiert<br />
sich freilich dadurch, dass bei den Gruppengesprächen regelmäßig vier o<strong>der</strong> fünf Gesprächspartner<br />
zugegen waren; damit gleicht sich die individuelle Redezeit weitgehend an.<br />
Soweit befragungsspezifische Effekte dennoch aufgetreten sein können, sind sie im Kontext<br />
<strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung als weitgehend unbedenklich zu bewerten. Denn es sollten<br />
keine personen- o<strong>der</strong> gruppenspezifischen Merkmale o<strong>der</strong> Auffassungsunterschiede ermittelt<br />
werden. Ziel <strong>der</strong> explorativen Interviews war vielmehr das kumulative Zusammentragen<br />
möglichst vieler relevanter Fakten. In <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Gesprächsinhalte wird auf eine<br />
quantitative Gewichtung einzelner Aspekte denn auch weitgehend 24 verzichtet (siehe Teil F).<br />
3.2.3. Kontrastgruppen – Län<strong>der</strong> ohne Vorratsspeicherung<br />
Zur Abrundung des Bildes wurde ferner die Situation in einigen Län<strong>der</strong>n analysiert, die <strong>der</strong>zeit<br />
(noch) keine expliziten Bestimmungen zur <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> haben. Aus Zeitgründen<br />
war auch insoweit eine Beschränkung auf einige ausgewählte Jurisdiktionen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Ausgewählt wurden als erste Gruppe Belgien, Österreich und Schweden. Belgien hat die EU-<br />
Richtlinie 2006/24/EG bislang noch nicht umgesetzt, in Österreich und Schweden galt dies<br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Interviews ebenfalls. Für beide Län<strong>der</strong> werden auch die aktuellen gesetzgeberischen<br />
Entwicklungen dargestellt. Siehe für weitere Einzelheiten unten Teil G, Pkt. 4.1.,<br />
4.3. und 4.5. Die zweite Gruppe setzt sich sodann aus Bulgarien und Rumänien zusammen.<br />
Die Situation in diesen Län<strong>der</strong>n ist <strong>der</strong>jenigen in Deutschland insofern vergleichbar, als auch<br />
dort die (ersten) Gesetze zur Einführung <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> durch gerichtliche Intervention<br />
teilweise o<strong>der</strong> ganz verworfen wurden. Im Falle Bulgariens geschah dies durch das<br />
Oberste Verwaltungsgericht unter Hinweis auf einige eher technische Details (unten Teil G,<br />
Pkt. 4.2.). Viel weitreichen<strong>der</strong> sind die Folgen in Rumänien, wo <strong>der</strong> dortige Verfassungsgerichtshof,<br />
in <strong>der</strong> Sache wesentlich weitergehend als das BVerfG, einen Verstoß nicht nur ge-<br />
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23 Vgl. zu <strong>der</strong> Problematik von Intervieweffekten näher Diekmann, A.: Empirische Sozialforschung. Reinbek<br />
2007.<br />
24 Eine Ausnahme hiervon bildet u.a. die Auswertung <strong>der</strong> Eingangsfrage zu <strong>der</strong> allgemeinen Situationseinschätzung<br />
(siehe unten Tabelle D-1)