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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Vorbemerkungen<br />

III<br />

Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um die zweite, erweitere Version einer<br />

Untersuchung, die zunächst zwischen Mai 2010 und August 2010 durchgeführt<br />

worden ist. Der Bericht enthält eine Bestandsaufnahme <strong>der</strong> Situation im Bereich <strong>der</strong><br />

Verkehrsdatenabfrage seit dem Urteil des BVerfG vom 2.3.2010 zur <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>.<br />

Der Schwerpunkt liegt dabei auf <strong>der</strong> Ermittlung praktischer Probleme<br />

auf dem Gebiet <strong>der</strong> Strafverfolgung und <strong>der</strong> Gefahrenabwehr infolge des – zumindest<br />

partiellen – Wegfalls auswertungsfähiger Verkehrsdaten. Wichtigste Erkenntnisquelle<br />

waren qualitative Interviews mit den an <strong>der</strong> Vorbereitung, Durchführung und Auswertung<br />

von Verkehrsdatenabfragen beteiligten Praktikern. Die Untersuchung enthält sich<br />

rechtlicher Bewertungen <strong>der</strong> geschil<strong>der</strong>ten Vorgänge, insbeson<strong>der</strong>e auch im Hinblick<br />

auf die Ideen und Vorschläge <strong>der</strong> zahlreichen Interviewpersonen für eine mögliche<br />

gesetzliche Neugestaltung des Bereichs <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>.<br />

Der unterschiedliche Umfang <strong>der</strong> Interview-Kapitel in Teil F ist nicht das Produkt<br />

ungleicher Gewichtung <strong>der</strong> verschiedenen Gesprächsrunden. Die Unterschiede sind<br />

vielmehr als Abbild des jeweiligen Ertrags <strong>der</strong> Gespräche zu interpretieren. Sie<br />

spiegeln damit insbeson<strong>der</strong>e auch die operative Nähe <strong>der</strong> Ermittler wi<strong>der</strong>, die ganz<br />

unmittelbar mit den Konsequenzen aus dem Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />

konfrontiert sind. Entsprechend ausführlich und detailreich fielen ihre Schil<strong>der</strong>ungen<br />

aus. Keines dieser Gespräche dauerte weniger als eineinhalb Stunden, mehrere hingegen<br />

zwei bis zweieinhalb Stunden. Weniger Informationsgehalt lieferten hingegen,<br />

dies war im Hinblick auf die schon in den vorbereitenden Gesprächen geäußerten<br />

Bedenken nicht unerwartet, die Beiträge <strong>der</strong> befragten Richter.<br />

Ergänzt wurde <strong>der</strong> Bericht 2011 neben weiteren Interviews und Materialien <strong>der</strong><br />

Bundesnetzagentur zur aktuellen Speicherpraxis <strong>der</strong> Telekommunikations-Anbieter<br />

insbeson<strong>der</strong>e durch Untersuchungen zur Entwicklung <strong>der</strong> Gesetzgebung in Österreich<br />

und Schweden, eine Bewertung des Evaluationsberichtes <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

zur <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> in <strong>der</strong> EU sowie eine Analyse <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> auf <strong>der</strong> aggregierten Ebene <strong>der</strong> Aufklärungsquoten.<br />

In einzelnen Punkten weicht das <strong>Gutachten</strong> von <strong>der</strong> ursprünglichen Forschungskonzeption<br />

ab. Dies betrifft namentlich das Vorhaben, über die Landesjustizverwaltungen<br />

belastbare statistische Angaben zu <strong>der</strong> quantitativen Entwicklung <strong>der</strong> Abfragen und zu<br />

Einstellungen wegen nichtbeauskunfteter Verkehrsdatenabfragen zu erhalten. Dies<br />

war in dem engen Zeitrahmen und wegen des damit verbundenen organisatorischen<br />

Aufwandes nicht zu realisieren (siehe hierzu auch Teil A, Pkt. 3.2.1.). Belastbare<br />

Zahlen lassen sich nur in einer Echtzeiterhebung durchführen, die mit erheblichem

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