MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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Vorbemerkungen<br />
III<br />
Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um die zweite, erweitere Version einer<br />
Untersuchung, die zunächst zwischen Mai 2010 und August 2010 durchgeführt<br />
worden ist. Der Bericht enthält eine Bestandsaufnahme <strong>der</strong> Situation im Bereich <strong>der</strong><br />
Verkehrsdatenabfrage seit dem Urteil des BVerfG vom 2.3.2010 zur <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>.<br />
Der Schwerpunkt liegt dabei auf <strong>der</strong> Ermittlung praktischer Probleme<br />
auf dem Gebiet <strong>der</strong> Strafverfolgung und <strong>der</strong> Gefahrenabwehr infolge des – zumindest<br />
partiellen – Wegfalls auswertungsfähiger Verkehrsdaten. Wichtigste Erkenntnisquelle<br />
waren qualitative Interviews mit den an <strong>der</strong> Vorbereitung, Durchführung und Auswertung<br />
von Verkehrsdatenabfragen beteiligten Praktikern. Die Untersuchung enthält sich<br />
rechtlicher Bewertungen <strong>der</strong> geschil<strong>der</strong>ten Vorgänge, insbeson<strong>der</strong>e auch im Hinblick<br />
auf die Ideen und Vorschläge <strong>der</strong> zahlreichen Interviewpersonen für eine mögliche<br />
gesetzliche Neugestaltung des Bereichs <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>.<br />
Der unterschiedliche Umfang <strong>der</strong> Interview-Kapitel in Teil F ist nicht das Produkt<br />
ungleicher Gewichtung <strong>der</strong> verschiedenen Gesprächsrunden. Die Unterschiede sind<br />
vielmehr als Abbild des jeweiligen Ertrags <strong>der</strong> Gespräche zu interpretieren. Sie<br />
spiegeln damit insbeson<strong>der</strong>e auch die operative Nähe <strong>der</strong> Ermittler wi<strong>der</strong>, die ganz<br />
unmittelbar mit den Konsequenzen aus dem Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />
konfrontiert sind. Entsprechend ausführlich und detailreich fielen ihre Schil<strong>der</strong>ungen<br />
aus. Keines dieser Gespräche dauerte weniger als eineinhalb Stunden, mehrere hingegen<br />
zwei bis zweieinhalb Stunden. Weniger Informationsgehalt lieferten hingegen,<br />
dies war im Hinblick auf die schon in den vorbereitenden Gesprächen geäußerten<br />
Bedenken nicht unerwartet, die Beiträge <strong>der</strong> befragten Richter.<br />
Ergänzt wurde <strong>der</strong> Bericht 2011 neben weiteren Interviews und Materialien <strong>der</strong><br />
Bundesnetzagentur zur aktuellen Speicherpraxis <strong>der</strong> Telekommunikations-Anbieter<br />
insbeson<strong>der</strong>e durch Untersuchungen zur Entwicklung <strong>der</strong> Gesetzgebung in Österreich<br />
und Schweden, eine Bewertung des Evaluationsberichtes <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />
zur <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> in <strong>der</strong> EU sowie eine Analyse <strong>der</strong> Auswirkungen<br />
<strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> auf <strong>der</strong> aggregierten Ebene <strong>der</strong> Aufklärungsquoten.<br />
In einzelnen Punkten weicht das <strong>Gutachten</strong> von <strong>der</strong> ursprünglichen Forschungskonzeption<br />
ab. Dies betrifft namentlich das Vorhaben, über die Landesjustizverwaltungen<br />
belastbare statistische Angaben zu <strong>der</strong> quantitativen Entwicklung <strong>der</strong> Abfragen und zu<br />
Einstellungen wegen nichtbeauskunfteter Verkehrsdatenabfragen zu erhalten. Dies<br />
war in dem engen Zeitrahmen und wegen des damit verbundenen organisatorischen<br />
Aufwandes nicht zu realisieren (siehe hierzu auch Teil A, Pkt. 3.2.1.). Belastbare<br />
Zahlen lassen sich nur in einer Echtzeiterhebung durchführen, die mit erheblichem