MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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9<br />
Schlussfolgerungen zu ziehen. Die ursprünglich geplante ergänzende Befragung von<br />
Personen auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Generalstaatsanwaltschaften erwies sich als unpraktikabel,<br />
da keine ausreichende Zahl von Interviewpersonen mit hinreichenden Detailkenntnissen<br />
zu <strong>der</strong> aktuellen Situation benannt werden konnten. Insgesamt wurden<br />
auf dieser Ebene 26 Personen befragt. In die Analyse einbezogen wurden auch die<br />
Stellungnahmen sämtlicher Behördenleiter <strong>der</strong> Staatsanwaltschaften im OLG-Bezirk<br />
Karlsruhe, die die dortige Generalstaatsanwaltschaft zur Unterstützung <strong>der</strong> vorliegenden<br />
Untersuchung angefor<strong>der</strong>t hatte. Siehe zu den Ergebnissen ausführlich Teil F, Pkt.<br />
2.<br />
Eine systematische Einbeziehung von Richtern wurde in diesem speziellen Kontext<br />
für weitgehend entbehrlich erachtet. Die untersuchungsgegenständlichen Fragestellungen<br />
sind im Wesentlichen ermittlungstechnischer und kriminaltaktischer Natur und<br />
liegen außerhalb <strong>der</strong> Entscheidungsroutine <strong>der</strong> Richter, die vorwiegend auf die rechtliche<br />
Prüfung <strong>der</strong> Beschlussvoraussetzungen ausgerichtet ist. Um ihren rechtlichen<br />
Blickwinkel gleichwohl in die Bewertung einfließen zu lassen, wurden ergänzend einige<br />
wenige Richter mit Ermittlungsrichtererfahrung als kleine Kontrollgruppe befragt.<br />
Die Auswahl beschränkte sich aus forschungsökonomischen Gründen auf die<br />
beiden OLG-Bezirke in Baden-Württemberg und ist unter keinem Aspekt repräsentativ.<br />
Insgesamt konnte mit 5 Personen gesprochen werden. Vgl. hierzu Teil F, Pkt. 3.<br />
Polizei: Eine einheitliche, <strong>der</strong> justiziellen Organisation vergleichbare Struktur existiert<br />
im Polizeibereich nicht. Aus Zeit- und Kapazitätsgründen konnten nicht alle Polizeibehörden<br />
in den Län<strong>der</strong>n systematisch einbezogen werden. Die Auswahl orientierte<br />
sich daher vor allem an <strong>der</strong> operativen Nähe zur Verkehrsdatenabfrage. Um weiter<br />
verschiedene Delikts- und Aufgabenbereiche (Allgemeinkriminalität, IuK-Kriminalität,<br />
organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität sowie die jeweiligen Son<strong>der</strong>zuständigkeiten<br />
des Bundeskriminalamtes und <strong>der</strong> Bundespolizei) zu berücksichtigen,<br />
wurden pro Bundesland jeweils zwischen drei und fünf Experten befragt. Hinzu kamen<br />
das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei. Um die Gespräche zeit- und<br />
mengenmäßig bewältigen zu können, wurden sie mit organisatorischer Unterstützung<br />
des Bundeskriminalamtes gebündelt. Die Gespräche mit den Vertretern aus jedem<br />
Land sowie <strong>der</strong> beiden Bundesbehörden wurden jeweils zusammen geführt, und zwar<br />
je eine Woche in den Räumlichkeiten des BKA in Wiesbaden (Baden-Württemberg,<br />
Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen sowie<br />
das Bundeskriminalamt selbst) und in Berlin (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein<br />
sowie die Bundespolizei). Gegenstand <strong>der</strong> Gespräche waren beide Einsatzbereiche<br />
<strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage – Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Dort,<br />
wo die Landespolizeigesetze einen präventiven Einsatz <strong>der</strong> Maßnahme nicht erlauben,<br />
beschränkten sich die Gespräche selbstredend auf die repressive Variante (Berlin,<br />
Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt). Insgesamt nahmen 77 Personen<br />
an den Interviews teil. Eine Übersicht über die jeweiligen Funktionen bzw. Ar-