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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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sind. Dies betrifft vor allem die Dauer <strong>der</strong> Speicherung, die Reichweite (im Hinblick auf die<br />

mittels auf Vorrat gespeicherter Verkehrsdaten verfolgbarer Straftaten und <strong>der</strong> Art und Weise<br />

<strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> verfolgbaren Straftaten) sowie die sonstigen Bedingungen, unter denen<br />

Verkehrsdaten abgerufen werden können.<br />

45. Jedoch äußern sich vor allem die nie<strong>der</strong>ländische und die englische Regierung sehr vorsichtig<br />

über das Potenzial <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> entlang <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Richtlinie<br />

2006/24/EG. Denn es ist nach diesen Stellungnahmen abzusehen, dass die weitere Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Kommunikationstechnologie die jetzige Ausrichtung <strong>der</strong> Richtlinie überholen und<br />

neue Bedürfnisse für den Zugriff auf Kommunikations(verkehrs)daten auslösen wird.<br />

7. Der Evaluationsbericht <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

46. Der Evaluationsbericht <strong>der</strong> Europäischen Kommission geht davon aus, dass die Vorratsspeicherung<br />

von Telekommunikationsdaten signifikant zur Sicherheit in Europa beigetragen<br />

habe.<br />

47. Die Evaluation <strong>der</strong> Europäischen Kommission konnte sich allerdings wegen <strong>der</strong> fehlenden<br />

Differenzierung zwischen auf Vorrat gespeicherten und an<strong>der</strong>en Verkehrsdaten von<br />

vornherein nicht auf eine Bewertung <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> beziehen. Der Bericht enthält<br />

nur solche Daten, die allein die Praxis allgemeiner Verkehrsdatenabfragen beschreiben.<br />

48. Die Beschreibung <strong>der</strong> Nutzung von Verkehrsdaten bezieht sich auf Daten aus etwa einem<br />

Drittel <strong>der</strong> Mitgliedslän<strong>der</strong>. Ganz überwiegend können die Mitgliedslän<strong>der</strong> nicht einmal über<br />

einfache Strukturen <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage Auskunft geben.<br />

49. Die Statistiken zur Verkehrdatenabfrage lassen nicht unterscheiden zwischen Bestandsdaten<br />

und Verkehrsdaten im engeren Sinn. Ferner werden verschiedene Abfragearten nicht differenziert.<br />

50. Die Beschreibung <strong>der</strong> Nutzung von Verkehrs- und Bestandsdaten unterscheidet nicht<br />

nach <strong>der</strong> Deliktsart o<strong>der</strong> -schwere. Die Evaluation enthält keine Aussage darüber, ob und<br />

inwieweit Vorratsdaten o<strong>der</strong> allgemeine Verkehrsdaten <strong>der</strong> Telekommunikation für Ermittlungen<br />

im Bereich schwerer Kriminalität Bedeutung haben.<br />

51. Die von den Mitgliedslän<strong>der</strong>n übermittelten Statistiken lassen in keinem Fall eine Aussage<br />

darüber zu, ob und in welchem Ausmaß (allgemeine) Verkehrsdaten in strafrechtlichen<br />

Ermittlungsverfahren zur Aufklärung von Straftaten beigetragen haben (o<strong>der</strong> nicht).<br />

52. Die über die wenig aussagekräftigen Statistiken hinausgehenden Informationen und Fallberichte<br />

sind weitgehend nicht nachvollziehbar und deshalb als Grundlage für eine Evaluation<br />

nicht geeignet.<br />

53. Die von <strong>der</strong> Europäischen Kommission vorgelegte Evaluation <strong>der</strong> Richtlinie 2006/24/EG<br />

lässt aus den genannten Gründen jedenfalls nicht erwarten, dass das mit <strong>der</strong> Richtlinie ver-

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