MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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tematische Sammlung und Speicherung von Verkehrsdaten bzw. <strong>der</strong>en Fehlen mit sichtbaren<br />
Unterschieden in <strong>der</strong> Sicherheitslage verbunden wären.<br />
14. Auch nach <strong>der</strong> Beiziehung an<strong>der</strong>er Informationsquellen ergeben sich keine belastbaren<br />
Hinweise darauf, dass die Schutzmöglichkeiten durch den Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />
reduziert worden wären.<br />
14.1. Enkeltrick<br />
Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Untersuchung von Ermittlungen zu „Enkeltrickbetrügereien“<br />
ist deutlich geworden, dass <strong>der</strong> strafrechtliche Schutz (und Schutzlücken)<br />
nicht allein durch den Rückgriff auf Vorratsdaten bedingt sein kann. Dies wird unterstrichen<br />
durch nach <strong>der</strong> Entscheidung des BVerfG erfolgte erfolgreiche Ermittlungen<br />
in Deutschland (die durch Polizeiberichte ferner beson<strong>der</strong>s hervorgehoben<br />
werden) sowie durch den Vergleich <strong>der</strong> Entwicklungen des „Enkeltrickphänomens“<br />
in Deutschland, Österreich und in <strong>der</strong> Schweiz, in denen sehr unterschiedliche<br />
Möglichkeiten des Rückgriffs auf Verkehrsdaten gegeben sind. Im Übrigen repräsentiert<br />
<strong>der</strong> „Enkelbetrug“ etwa 0,2 aller registrierten Betrugsfälle und etwas<br />
weniger als 0,2% <strong>der</strong> für Betrug registrierten Schäden. Damit handelt es sich um<br />
ein Randphänomen des Betrugs, dem im Übrigen erst in den letzten Jahren durch<br />
(offensichtlich relativ erfolgreiche) Anpassungen <strong>der</strong> Ermittlungsstrategien (Zentralisierung)<br />
begegnet wird und dessen beson<strong>der</strong>e kriminalpolitische Relevanz eben<br />
in <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Schutzbedürftigkeit alter Menschen gesehen wird.<br />
14.2. Tötungsdelikte<br />
Für Kapitaldelikte sind Verän<strong>der</strong>ungen in den Aufklärungsraten wegen fehlen<strong>der</strong><br />
Vorratsdaten nicht sichtbar geworden. Die geson<strong>der</strong>te Überprüfung <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
BKA-Fallsammlung enthaltenen Tötungsdelikte ergibt keinen Hinweis darauf, dass<br />
bei schwerster Kriminalität durch die Entscheidung des BVerfG die Aufklärung<br />
überhaupt behin<strong>der</strong>t worden wäre. Die als Beispiele für wegen Fehlens von Verkehrsdaten<br />
mitgeteilten, nicht o<strong>der</strong> nur schwer zu ermittelnden Fälle sind überwiegend<br />
aufgeklärt worden und ferner bereits abgeurteilt (ohne dass Anhaltspunkte für<br />
die Notwendigkeit des Zugriffs auf gespeicherte Verkehrsdaten sichtbar geworden<br />
wären). Ferner ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass in den bislang nicht<br />
aufgeklärten Tötungsdelikten auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den Ermittlungen<br />
hätten weiter führen können.<br />
14.3. Kin<strong>der</strong>pornografie<br />
Ermittlungen wegen <strong>der</strong> Verbreitung und des Besitzes von Kin<strong>der</strong>pornografie wird<br />
vor allem wegen des dahinter stehenden sexuellen Missbrauchs beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />
zugeordnet. Die Aufklärung von Fällen sexuellen Missbrauchs anlässlich von<br />
Ermittlungen wegen Kin<strong>der</strong>pornografie ist aber allenfalls Zufallsprodukt. Es ergeben<br />
sich ferner keine Anhaltspunkte dafür, dass kommerzielle Webseiten in die