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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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tematische Sammlung und Speicherung von Verkehrsdaten bzw. <strong>der</strong>en Fehlen mit sichtbaren<br />

Unterschieden in <strong>der</strong> Sicherheitslage verbunden wären.<br />

14. Auch nach <strong>der</strong> Beiziehung an<strong>der</strong>er Informationsquellen ergeben sich keine belastbaren<br />

Hinweise darauf, dass die Schutzmöglichkeiten durch den Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />

reduziert worden wären.<br />

14.1. Enkeltrick<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Untersuchung von Ermittlungen zu „Enkeltrickbetrügereien“<br />

ist deutlich geworden, dass <strong>der</strong> strafrechtliche Schutz (und Schutzlücken)<br />

nicht allein durch den Rückgriff auf Vorratsdaten bedingt sein kann. Dies wird unterstrichen<br />

durch nach <strong>der</strong> Entscheidung des BVerfG erfolgte erfolgreiche Ermittlungen<br />

in Deutschland (die durch Polizeiberichte ferner beson<strong>der</strong>s hervorgehoben<br />

werden) sowie durch den Vergleich <strong>der</strong> Entwicklungen des „Enkeltrickphänomens“<br />

in Deutschland, Österreich und in <strong>der</strong> Schweiz, in denen sehr unterschiedliche<br />

Möglichkeiten des Rückgriffs auf Verkehrsdaten gegeben sind. Im Übrigen repräsentiert<br />

<strong>der</strong> „Enkelbetrug“ etwa 0,2 aller registrierten Betrugsfälle und etwas<br />

weniger als 0,2% <strong>der</strong> für Betrug registrierten Schäden. Damit handelt es sich um<br />

ein Randphänomen des Betrugs, dem im Übrigen erst in den letzten Jahren durch<br />

(offensichtlich relativ erfolgreiche) Anpassungen <strong>der</strong> Ermittlungsstrategien (Zentralisierung)<br />

begegnet wird und dessen beson<strong>der</strong>e kriminalpolitische Relevanz eben<br />

in <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Schutzbedürftigkeit alter Menschen gesehen wird.<br />

14.2. Tötungsdelikte<br />

Für Kapitaldelikte sind Verän<strong>der</strong>ungen in den Aufklärungsraten wegen fehlen<strong>der</strong><br />

Vorratsdaten nicht sichtbar geworden. Die geson<strong>der</strong>te Überprüfung <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

BKA-Fallsammlung enthaltenen Tötungsdelikte ergibt keinen Hinweis darauf, dass<br />

bei schwerster Kriminalität durch die Entscheidung des BVerfG die Aufklärung<br />

überhaupt behin<strong>der</strong>t worden wäre. Die als Beispiele für wegen Fehlens von Verkehrsdaten<br />

mitgeteilten, nicht o<strong>der</strong> nur schwer zu ermittelnden Fälle sind überwiegend<br />

aufgeklärt worden und ferner bereits abgeurteilt (ohne dass Anhaltspunkte für<br />

die Notwendigkeit des Zugriffs auf gespeicherte Verkehrsdaten sichtbar geworden<br />

wären). Ferner ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass in den bislang nicht<br />

aufgeklärten Tötungsdelikten auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den Ermittlungen<br />

hätten weiter führen können.<br />

14.3. Kin<strong>der</strong>pornografie<br />

Ermittlungen wegen <strong>der</strong> Verbreitung und des Besitzes von Kin<strong>der</strong>pornografie wird<br />

vor allem wegen des dahinter stehenden sexuellen Missbrauchs beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

zugeordnet. Die Aufklärung von Fällen sexuellen Missbrauchs anlässlich von<br />

Ermittlungen wegen Kin<strong>der</strong>pornografie ist aber allenfalls Zufallsprodukt. Es ergeben<br />

sich ferner keine Anhaltspunkte dafür, dass kommerzielle Webseiten in die

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