MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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6. Die Diskussion ist deshalb bestimmt durch den Verweis auf Einzelfälle und eine beson<strong>der</strong>e<br />
Betonung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Schutzbedürftigkeit von jungen und alten Menschen, die in den<br />
unübersehbaren Verweisen auf das Leid sexuell missbrauchter Kin<strong>der</strong> und in nachdrücklichen<br />
Hinweisen auf die außerordentliche Nie<strong>der</strong>tracht einer gezielten Ausbeutung <strong>der</strong><br />
Schwächen alter Menschen zum Ausdruck kommt.<br />
7. Die auf Einzelfälle gegründete Argumentation weist den Einzelfall als „typisch“ aus, ohne<br />
dass dies aber empirisch belegt o<strong>der</strong> belegbar wäre.<br />
8. Hinzu tritt <strong>der</strong> Verweis auf die von islamistischen Terroristen ausgehenden beson<strong>der</strong>en<br />
Gefahren. Gerade hier liegen im Übrigen keinerlei Hinweise dafür vor, dass auf Vorrat gespeicherte<br />
Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhin<strong>der</strong>ung eines Terrorsanschlags geführt<br />
hätten. Verkehrsdaten waren vielleicht dazu geeignet, Ermittlungen nach Terroranschlägen<br />
in Teilen zu beför<strong>der</strong>n; sie haben aber allenfalls zu <strong>der</strong> Frage geführt, warum bereits<br />
vorliegende und bekannte digitale Spuren <strong>der</strong> Telekommunikation nicht für eine Verhin<strong>der</strong>ung<br />
von Anschlägen haben eingesetzt werden können.<br />
2. Aufklärungsquoten: Trends in ausgewählten Deliktsbereichen<br />
9. Die Untersuchung <strong>der</strong> deliktsspezifischen Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis<br />
2010 zeigt, dass sich <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> nicht als Ursache für Bewegungen<br />
in <strong>der</strong> Aufklärungsquote abbilden lässt. Dies erklärt sich schon aus <strong>der</strong> großen Zahl<br />
polizeilich registrierter Fälle, <strong>der</strong> gegenüber die Abfrage von Verkehrsdaten nicht ins Gewicht<br />
fallen kann.<br />
10. Die deliktsspezifischen Aufklärungsquoten in den Bereichen <strong>der</strong> Computerkriminalität<br />
sowie <strong>der</strong> so genannten Internetkriminalität geben ebenfalls keine Hinweise dafür her, dass<br />
durch die Phase <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Tendenz <strong>der</strong> Aufklärungsraten<br />
eingetreten wären.<br />
11. Betrachtet man insbeson<strong>der</strong>e das Jahr 2008, in dem Vorratsdaten grundsätzlich zur Verfügung<br />
standen, so kann für keinen <strong>der</strong> hier untersuchten Deliktsbereiche eine mit <strong>der</strong> Abfrage<br />
zusammenhängende Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Aufklärungsquote im Hinblick auf das Vorjahr o<strong>der</strong><br />
den Folgejahren 2009/2010 beobachtet werden.<br />
12. Im Vergleich <strong>der</strong> Aufklärungsquoten, die in Deutschland und in <strong>der</strong> Schweiz im Jahr<br />
2009 erzielt worden sind, lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in <strong>der</strong> Schweiz<br />
seit etwa 10 Jahren praktizierte <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> zu einer systematisch höheren Aufklärung<br />
geführt hätte.<br />
13. Punktuelle Vergleiche zwischen Deutschland, Österreich und <strong>der</strong> Schweiz, also Län<strong>der</strong>,<br />
die gerade seit 2008 unterschiedliche rechtliche Grundlagen im Hinblick auf die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />
aufweisen (jedenfalls zeitweise), führen nicht zu dem Schluss, dass die sys-