MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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vorgesehen zum 1.7.2011 in Kraft treten. Mit Beschluss vom 16.3.2011 hat <strong>der</strong> schwedische<br />
Reichstag das Inkrafttreten um (zunächst) ein Jahr aufgeschoben. 441 Der Beschluss, getragen<br />
von <strong>der</strong> Umweltpartei, <strong>der</strong> Linkspartei und den sog. Schwedendemokraten, zeigt erneut, dass<br />
das Land ungeachtet des politischen Drucks von Seiten <strong>der</strong> EU nach wie vor weit von einem<br />
innenpolitischen Minimalkonsens in <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> entfernt ist.<br />
4.5.1. Zugriffsmöglichkeiten auf Verkehrsdaten nach <strong>der</strong> gegenwärtigen Rechtslage<br />
Die gegenwärtige Rechtslage in Schweden 442 ist von <strong>der</strong> Ausgangssituation her <strong>der</strong> aktuellen<br />
Situation in Deutschland vergleichbar. Mangels explizit geregelter Speicherpflicht können die<br />
Strafverfolgungsbehörden und die Polizei unter bestimmten Umständen auf Verkehrsdaten<br />
zugreifen, über die die Netzbetreiber im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen verfügen;<br />
dies betrifft namentlich Daten, die zu Abrechnungszwecken gespeichert sind. Einzelheiten<br />
dazu werden im schwedischen Datenschutzgesetz (PUL) 443 , dem Telekommunikationsgesetz<br />
(LEK) 444 sowie dem Prozessgesetzbuch (RB) 445 geregelt, die sich inhaltlich teilweise überschneiden.<br />
Nach dem RB ist eine Verkehrsdatenabfrage nur dann zulässig, wenn die Maßnahme <strong>der</strong> Verfolgung<br />
und Aufklärung einer Straftat dient. Möglich ist <strong>der</strong> Zugriff auf retrograde wie auf<br />
Echtzeitdaten. Seit dem 1. Oktober 2004 darf eine Verkehrsdatenabfrage bei je<strong>der</strong> Anlasstatdurchgeführt<br />
werden, für die eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe angedroht<br />
ist. Darüber hinaus ist die Abfrage generell zulässig bei einigen enumerativ aufgezählten Katalogtaten,<br />
u.a. Datenbeeinträchtigung 446 und Kin<strong>der</strong>pornographie 447 . 448 Die Maßnahme<br />
muss stets verhältnismäßig sein. Bei allen übrigen Straftaten, die unter dem Sechsmonatsminimum<br />
bleiben, dürfen lediglich Bestandsdaten abgefragt werden. Eine Verkehrsdatenabfrage<br />
ist dann unzulässig.<br />
Nach dem LEK ist eine Verkehrsdatenabfrage auch zur Erfüllung präventiv-polizeilicher<br />
Aufgaben zulässig. Verkehrsdatenabfragen nach dem LEK bedürfen – an<strong>der</strong>s als jene nach<br />
dem RB – keiner richterlichen Anordnung und können von <strong>der</strong> Polizei eigenständig durchgeführt<br />
werden.<br />
____________<br />
441 Reichstagsbeschluss 2010/11:JuU14.<br />
442 Siehe auch das Reformgutachten des schwedischen Verkehrsdatenausschusses: Lagring av trafikuppgifter<br />
för brottsbekämpning, SOU 2007:76.<br />
443 Personuppgifslag (PUL), 1998:204.<br />
444 Lag om elektronisk kommunikation (LEK), 2003:389.<br />
445 Rättegångsbalk (RB), 1942:740.<br />
446 4. Kapitel § 9c des Kriminalgesetzbuches (Brottsbalken – BrB).<br />
447 16. Kapitel § 10a BrB.<br />
448 27. Kapitel § 19 RB.