MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
198<br />
Anordnung berechtigten Gerichte erheblich erweitert, sodass nun fast alle Regional- und<br />
Bezirksgerichte eine Verkehrsdatenabfrage anordnen können.<br />
Welche Daten konkret gespeichert werden müssen, ist in dem neuen Art. 250a EMG nicht<br />
mehr so detailliert geregelt, wie dies in Art. 5 VO40 <strong>der</strong> Fall gewesen war. Vielmehr werden<br />
hier nur sechs Oberpunkte gebildet, <strong>der</strong>en genauer Inhalt nicht näher spezifiziert wird. So<br />
müssen nun all diejenigen Daten gespeichert werden, die notwendig sind<br />
- zur Verfolgung und Identifizierung des Ursprungs einer Verbindung<br />
- für die Identifikation einer Verbindungsrichtung<br />
- zur Bestimmung von Datum, Uhrzeit und Dauer einer Verbindung<br />
- zur Bestimmung <strong>der</strong> Verbindungsart<br />
- zur Identifikation des Endgerätes sowie<br />
- zur Bestimmung <strong>der</strong> genutzten Funkzelle.<br />
Eine inhaltliche Än<strong>der</strong>ung gegenüber <strong>der</strong> alten Norm in Art. 3 VO40 war damit aber wohl<br />
nicht bezwewckt worden.<br />
Die Speicherdauer beträgt nach wie vor zwölf Monate. Neu ist hingegen die gesetzlich<br />
festgelegte Beauskunftungsfrist von 72 Stunden. Allerdings wurde nach Inkrafttreten des<br />
neuen Gesetzes eine Weisung des Innenministers erlassen, nach welcher die anfrageberechtigten<br />
Beamten die Beauskunftungsfrist selbst festlegen dürfen. 397 Auf diese Weise soll<br />
sichergestellt werde, dass dringende Fälle vor weniger dringenden Fällen bearbeitet werden.<br />
Die Kommunikation zwischen den berechtigten Stellen, dem zuständigen Gericht und den<br />
Telekommunikationsunternehmen hat nach dem neuen Gesetz auf elektronischem Weg zu<br />
erfolgen. Dadurch sollen die Beauskunftung beschleunigt und die Effektivität <strong>der</strong> Strafverfolgung<br />
gesteigert werden. Werden die erlangten Daten von den berechtigten Behörden<br />
nicht zur Strafverfolgung genutzt, müssen sie nach sechs Monaten vernichtet werden.<br />
Desweiteren wurden detaillierte Regelungen zum Datenschutz, zur Errichtung von Kontrollstellen<br />
398 , sowie zur Information von Bürgern bei unrechtmäßigen Zugriffen geschaffen.<br />
Im April 2010 wurde in Art. 171a bulg. Strafgesetzbuch ein neuer Straftatbestand<br />
geschaffen 399 , welcher den rechtswidrigen Zugriff auf o<strong>der</strong> die rechtswidrige Verwendung<br />
von Verkehrsdaten, die nach dem EMG gespeichert und verarbeitet werden, unter Strafe<br />
stellt. Diese kann sich auf bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belaufen, sofern die Tat zu<br />
eigennützigen Zwecken begangen wird, liegt die Höchststrafe sogar bei fünf Jahren<br />
Freiheitsstrafe.<br />
____________<br />
397 www.crc.bg/files/_bg/Zapoved_po_ZES_MVR_PravnaRamka.pdf [Juni 2011] (vgl. Art. 21 Punkt 11 des<br />
Gesetzes des Innenministeriums und Art. 250e Abs. 2 EMG).<br />
398 Siehe: www.cpdp.bg/index.php und www.cpdp.bg/en/index.php [Juni 2011].<br />
399 Staatsblatt Nr. 26 vom 06.04.2010.