MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
193<br />
Hinblick auf Verfolgung und Ahndung strafrechtlicher Verstöße […] Verkehrs- und Identifizierungsdaten<br />
von Endnutzern aufzeichnen und aufbewahren“. Ein entsprechendes königliches<br />
Dekret ist bislang allerdings nicht ergangen, sodass <strong>der</strong>zeit keine Daten speziell zu<br />
Strafverfolgungszwecken gespeichert werden. Über Art. 126 § 1 belg. TKG wäre es jedoch<br />
möglich, die Vorgaben <strong>der</strong> RL 2006/24/EG in das belg. TKG zu implementieren.<br />
Die Verarbeitung von Standortdaten richtet sich nach Art. 123 belg. TKG. Sie dürfen nur<br />
anonymisiert verarbeitet werden, es sei denn, die Verarbeitung erfolgt im Zusammenhang mit<br />
<strong>der</strong> Bereitstellung eines Dienstes und <strong>der</strong> Teilnehmer hat in diese Form <strong>der</strong> Verarbeitung eingewilligt.<br />
Ausnahmen sind gem. Art. 123 § 5 belg. TKG bei <strong>der</strong> Bearbeitung von Notrufen<br />
möglich.<br />
Explizit verboten sind die vorsätzliche Kenntnisnahme von Inhalten, die vorsätzliche Identifizierung<br />
<strong>der</strong> Gesprächspartner sowie jede Form <strong>der</strong> Verwendung von vorsätzlich o<strong>der</strong> nicht<br />
vorsätzlich erlangten Daten, Art. 124 belg. TKG. Das rechtswidrige Abhören von Telefongesprächen<br />
sowie die rechtswidrige Verwendung von Inhaltdaten durch Beamte werden in Art.<br />
259bis belg. Strafgesetzbuch (SGB) unter Strafe gestellt; für Nichtbeamte enthält Art. 314bis<br />
belg. SGB einen entsprechenden Straftatbestand. Art. 259bis Abs. 5 belg. SGB hält weitreichende<br />
Son<strong>der</strong>regelungen für Geheimdienste bereit. Desweiteren normiert Art. 125 belg.<br />
TKG diverse Ausnahmen für die in Art. 124 belg. TKG, Art. 259bis und Art. 314bis belg.<br />
SGB nie<strong>der</strong>gelegten Grundsätze. Beson<strong>der</strong>s hervorzuheben ist Art. 125 § 1 Nr. 1 belg. TKG,<br />
welcher Art. 124 belg. TKG, Art. 259bis und Art. 314bis belg. SGB für nicht einschlägig<br />
erklärt, sofern „das Gesetz die erwähnten Handlungen erlaubt o<strong>der</strong> auferlegt“. Auch diese<br />
Norm eröffnet eine Möglichkeit zur Umsetzung <strong>der</strong> RL 2006/24/EG in das belg. TKG.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> zulässigen Speicherdauer besteht in Belgien <strong>der</strong>zeit keine genaue Regelung.<br />
Gemäß Art 126 § 2 belg. TKG ist für <strong>der</strong>en Erlass <strong>der</strong> König zuständig 388 ; das entsprechende<br />
königliche Dekret wurde bislang aber noch nicht angenommen. Die tatsächlichen Speicherfristen<br />
<strong>der</strong> einzelnen Telekommunikationsanbieter variieren daher aktuell sehr stark und ergeben<br />
sich nur aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>der</strong> Unternehmen. So speichert<br />
beispielsweise Belgacom Verkehrsdaten bis zu 12 Monate; Kundendaten hingegen werden<br />
von Belgacom bis zu 10 Jahre nachdem <strong>der</strong> Kunde seine Vertragsbeziehungen zu dem Unternehmen<br />
beendet hat, gespeichert. Base speichert beide Datenarten einheitlich bis zu zwei<br />
Jahre nach Beendigung <strong>der</strong> Vertragsbeziehung. Mobistar legt keine maximale Speicherdauer<br />
fest, son<strong>der</strong>n behält sich vor, sämtliche Daten so lange zu speichern, wie dies notwendig ist.<br />
____________<br />
388 Art. 126 § 2 belg. TKG lautet wie folgt: „Aufzubewahrende Daten und Dauer dieser Aufbewahrung, die<br />
bei öffentlich zugänglichen Telefondiensten zwischen zwölf und sechsunddreißig Monaten liegen muss, werden<br />
vom König nach Stellungnahme des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens und des Instituts durch einen<br />
im Ministerrat beratenen Erlass festgelegt.“