MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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Neubildung einer Regierung auf <strong>der</strong> nationalen Ebene nicht verwirklicht werden (zu <strong>der</strong> Situation<br />
in Belgien auch gleich unten Pkt. 4.1.).<br />
Insgesamt gesehen war somit bislang im Prozess <strong>der</strong> Implementierung <strong>der</strong> Europäischen<br />
Richtlinie ein Trend zur Vereinheitlichung <strong>der</strong> durch sicherheitspolitische Erwägungen begründeten<br />
Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Telekommunikation (wie durch die Richtlinie beabsichtigt)<br />
nicht angelegt. Unsicherheit und Unterschiede werden deutlich, wenn die Zielsetzung<br />
<strong>der</strong> Schaffung gleicher Rahmenbedingungen für den Wettbewerb <strong>der</strong> Telekommunikationsunternehmen<br />
in das Blickfeld rückt. Dies wird gerade in <strong>der</strong> Behandlung von mit <strong>der</strong> Implementierung<br />
<strong>der</strong> Vorratsspeicherung entstehenden Kosten sichtbar. Die englische Regelung<br />
von 2007 sieht in § 10 vor, dass das Innenministerium Kosten, die aus <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />
Vorratsspeicherung folgen, ersetzen kann. Die Übernahme <strong>der</strong> Kosten steht jedoch unter <strong>der</strong><br />
Bedingung <strong>der</strong> Mitteilung <strong>der</strong> Kosten durch die Betreiberfirma und <strong>der</strong> Verständigung zwischen<br />
Unternehmen und Regierung über die Höhe <strong>der</strong> Aufwendungen. In Frankreich werden<br />
gestaffelte Tarife eingeführt (Art. R. 213-1 Décret n° 2006-358 du 24 mars 2006), in die auch<br />
die mit <strong>der</strong> Implementierung <strong>der</strong> Vorratsspeicherung verbundenen Kosten aufgenommen<br />
werden sollten. Damit hat die französische Gesetzgebung auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts<br />
reagiert, das im Jahr 2000 grundsätzlich festgestellt hat, dass <strong>der</strong> Staat die<br />
durch öffentliche Interessen begründete Verpflichtung zur Schaffung von Abhörkapazitäten<br />
in Telekommunikationsunternehmen nicht entschädigungslos setzen darf. 382 Der österreichische<br />
Entwurf stellt darauf ab, dass Mehrkosten nicht absehbar seien und enthält sich einer<br />
Regelung. 383 Das spanische Gesetz sieht vor, dass alle Kosten für Anpassungsmaßnahmen<br />
auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> Telekommunikationsunternehmen zu <strong>der</strong>en Lasten gehen 384 .<br />
4. Län<strong>der</strong>berichte zu ausgesuchten Rechtsordnungen<br />
4.1. Belgien<br />
Belgien gehört zu den Län<strong>der</strong>n, welche die Richtlinie 2006/24/EG bislang nicht umgesetzt<br />
haben. Gründe hierfür sind einerseits <strong>der</strong> innenpolitische Dissens über die Umsetzung <strong>der</strong><br />
Richtlinie per se, an<strong>der</strong>erseits aber auch die insgesamt angespannte innenpolitische Situation,<br />
welche seit Juni 2007 in diversen Regierungskrisen und schließlich <strong>der</strong> Einsetzung einer<br />
kommissarischen Regierung im Frühling 2010 ihren Nie<strong>der</strong>schlag gefunden hat.<br />
Zwar wurden bereits diverse, zum Teil sehr weitgehende Umsetzungsvorschläge und Entwürfe<br />
für ein entsprechendes Än<strong>der</strong>ungsgesetz vorgelegt, diese sind in <strong>der</strong> Bevölkerung und bei<br />
____________<br />
382 Entscheidung Nr. 2000-441, DC vom 28. Dezember 2000.<br />
383 61/ME XXIII. GP - Ministerialentwurf – Materialien, S. 1.<br />
384 Boletin Oficial de Las Cortes Generales, VIII LEGISLATURA, Serie A: PROYECTOS DE LEY 11 de<br />
junio de 2007 Núm. 128-9, S. 67.