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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Teil A: Einleitung<br />

1. Einführung<br />

1<br />

Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit <strong>der</strong> Frage, welche Auswirkungen das Fehlen<br />

von auf Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten <strong>der</strong> Telekommunikation für Strafverfolgung und<br />

Gefahrenabwehr hat. Anlass ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März<br />

2010, in <strong>der</strong> die durch die deutsche Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2006/24 (Gesetz zur Neuregelung<br />

<strong>der</strong> Telekommunikationsüberwachung und an<strong>der</strong>er verdeckter Ermittlungsmaßnahmen<br />

sowie zur Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2006/24/EG (BT-Drs. 16/545) modifizierten bzw. eingeführten<br />

§§113a, 113b TKG sowie §100g StPO, soweit er sich auf §113a TKG bezieht, wegen<br />

Verstoßes gegen Art. 10 GG für nichtig erklärt wurden und die sofortige Löschung <strong>der</strong> bis<br />

dahin auf dieser gesetzlichen Grundlage gespeicherten Verkehrsdaten angeordnet wurde 1 .<br />

Die Untersuchung greift die Frage <strong>der</strong> Auswirkungen fehlen<strong>der</strong> Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten<br />

für Zwecke <strong>der</strong> Strafverfolgung und <strong>der</strong> Gefahrenabwehr aus verschiedenen<br />

Perspektiven auf. Dabei werden vorhandene empirische Studien, darunter auch<br />

die Evaluation zu <strong>der</strong> Richtlinie 2006/24/EG 2 , auf Hinweise zu beson<strong>der</strong>en Nutzen gespeicherter<br />

Telekommunikationsdaten sowie beson<strong>der</strong>en Problemen, soweit solche Daten nicht<br />

zur Verfügung stehen, überprüft. In einem weiteren Schritt werden die Debatten und Erfahrungen<br />

in solchen Län<strong>der</strong>n betrachtet, in denen die Richtlinie bislang nicht umgesetzt bzw.<br />

die Transformation noch nicht in Kraft ist (insbeson<strong>der</strong>e Österreich und Schweden), bzw. in<br />

(außereuropäischen) Regionen, in denen bislang eine Politik <strong>der</strong> Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten<br />

nicht implementiert worden ist (Nordamerika – USA, Kanada –,<br />

Australien, Neuseeland).<br />

Den Kern <strong>der</strong> Untersuchung bilden Interviews mit Ermittlungs- und Polizeibeamten aus allen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n sowie den Bundesbehörden, die verschiedene Ebenen <strong>der</strong> Hierarchie, unterschiedliche<br />

Zuständigkeiten und Erfahrungen (Drogen, Wirtschaftskriminalität, politische<br />

Kriminalität und Terrorismus etc.), Praxisbereiche (Technik etc.) und Ausrichtungen (Gefahrenabwehr,<br />

Strafverfolgung) repräsentieren.<br />

2. Abwägungen zwischen Persönlichkeitsschutz, Sicherheit und Strafverfolgungseffizienz:<br />

verfassungsrechtliche Praxis<br />

Die Verkehrsdatenspeicherung hat europaweit rechtspolitische und verfassungsrechtliche<br />

Kontroversen ausgelöst, geführt durch Nichtregierungsorganisationen, Datenschutzbeauftragte<br />

und Sicherheits- bzw. Polizeibehörden sowie Innen- und Justizministerien und ausgetragen<br />

____________<br />

1 BVerfG, 1 BvR 256/08, vom 2.3.2010.<br />

2 Europäische Kommission: Bewertungsbericht zur Richtlinie 2006/24/EG über die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>,<br />

KOM(2011) 225 endgültig vom 18.4.2011.

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