MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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186<br />
eine richterliche Anordnung voraus. In Australien wird <strong>der</strong>zeit aber eine <strong>der</strong> Richtlinie<br />
2006/24 vergleichbare Gesetzgebung erörtert 354 . Die australische Bundesanwaltschaft hat im<br />
Jahr 2008 anlässlich einer nationalen Konferenz über Telekommunikation mitgeteilt, dass in<br />
Überlegungen eingetreten werde, wie eine <strong>der</strong> Richtlinie 2006/24 entsprechende <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />
von Telekommunikationsverkehrsdaten in Australien umgesetzt werden könne<br />
355 . Jedoch gehen entsprechende Überlegungen wohl weiter zurück. Berichtet wird, dass<br />
die Bundesanwaltschaft seit mehr als 10 Jahren mit Telekommunikationsunternehmen Gespräche<br />
darüber führt, wie ein <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>sregime umgesetzt werden könne 356 .<br />
Im Vor<strong>der</strong>grund steht die Befürchtung, dass die Entwicklung <strong>der</strong> Telekommunikation zu einer<br />
Reduzierung <strong>der</strong> von Unternehmen gespeicherten und damit auch für Gefahrenabwehr<br />
o<strong>der</strong> Strafverfolgung zugänglichen Verkehrsdaten führen werde 357 . Ein Antrag auf Zugang<br />
zu den Dokumenten, die aus den bisherigen Konsultationen mit Telekommunikationsunternehmen<br />
resultierten, wurde zunächst negativ beschieden und schließlich mit einem weitgehend<br />
zensierten Dokument beantwortet, aus dem sich wenig inhaltliche Informationen ergeben<br />
358 .<br />
3. Entwicklungen in Europa<br />
In England/Wales wird <strong>der</strong> Zugang zu Telekommunikationsdaten (einschließlich Bestands-<br />
und Verkehrsdaten) in Teil I, Kapitel 2 des Gesetzes zur Regelung von Ermittlungsbefugnissen<br />
geregelt (RIPA, Regulation of Investigatory Powers Act 2000) 359 . Der Zugang wird erlaubt<br />
für Polizeibehörden, Zoll, Geheimdienste und die Finanzbehörden. RIPA bezieht sich<br />
auf drei Arten von Telekommunikationsdaten: Verkehrsdaten, Nutzungsdaten und Nutzerdaten.<br />
Ein Code of Practice legt die Bedingungen fest, unter denen Angehörige <strong>der</strong> genannten<br />
__________<br />
353 Webb, M.G.F.: New Zealand. In: Global Legal Group (Hrsg.): Telecommunication Laws and Regulations<br />
2010. www.ICLG.co.uk, S. 190-195 [Juli 2010].<br />
354 www.ZDNet.com.au [16. Juni 2010].<br />
355 http://www.ag.gov.au/www/agd/agd.nsf/Page/AbouttheDepartment_Speeches_2008_NationalTelecommun<br />
icationsConferenceBrisbane-<br />
14August2008?open&query=about%20the%20department%20speeches%20telecommunications%20conference<br />
[Juni 2011].<br />
356 www.securecomputing.net.au/News/217843,feds-launch-online-privacy-inquiry.aspx [Juni 2011].<br />
357 Attorney-General‟s Department: Carrier-Carriage Service Provi<strong>der</strong> Data Set. Consultation Paper. Version<br />
1.0.<br />
358 Vgl. Attorney-General‟s Department: Carrier-Carriage Service Provi<strong>der</strong> Data Set. Consultation Paper.<br />
Version 1.0; abrufbar unter www.images.smh.com.au/file/2010/07/23/1710367/Secret-<br />
Document.PDF?rand=1279847709475 [Juli 2010].<br />
359 Walker, C., Akdeniz, Y.: Anti-Terrorism Laws and Data Retention: War is Over? Northern Ireland Legal<br />
Quarterly 54(2003), S. 159-182.