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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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186<br />

eine richterliche Anordnung voraus. In Australien wird <strong>der</strong>zeit aber eine <strong>der</strong> Richtlinie<br />

2006/24 vergleichbare Gesetzgebung erörtert 354 . Die australische Bundesanwaltschaft hat im<br />

Jahr 2008 anlässlich einer nationalen Konferenz über Telekommunikation mitgeteilt, dass in<br />

Überlegungen eingetreten werde, wie eine <strong>der</strong> Richtlinie 2006/24 entsprechende <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />

von Telekommunikationsverkehrsdaten in Australien umgesetzt werden könne<br />

355 . Jedoch gehen entsprechende Überlegungen wohl weiter zurück. Berichtet wird, dass<br />

die Bundesanwaltschaft seit mehr als 10 Jahren mit Telekommunikationsunternehmen Gespräche<br />

darüber führt, wie ein <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>sregime umgesetzt werden könne 356 .<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund steht die Befürchtung, dass die Entwicklung <strong>der</strong> Telekommunikation zu einer<br />

Reduzierung <strong>der</strong> von Unternehmen gespeicherten und damit auch für Gefahrenabwehr<br />

o<strong>der</strong> Strafverfolgung zugänglichen Verkehrsdaten führen werde 357 . Ein Antrag auf Zugang<br />

zu den Dokumenten, die aus den bisherigen Konsultationen mit Telekommunikationsunternehmen<br />

resultierten, wurde zunächst negativ beschieden und schließlich mit einem weitgehend<br />

zensierten Dokument beantwortet, aus dem sich wenig inhaltliche Informationen ergeben<br />

358 .<br />

3. Entwicklungen in Europa<br />

In England/Wales wird <strong>der</strong> Zugang zu Telekommunikationsdaten (einschließlich Bestands-<br />

und Verkehrsdaten) in Teil I, Kapitel 2 des Gesetzes zur Regelung von Ermittlungsbefugnissen<br />

geregelt (RIPA, Regulation of Investigatory Powers Act 2000) 359 . Der Zugang wird erlaubt<br />

für Polizeibehörden, Zoll, Geheimdienste und die Finanzbehörden. RIPA bezieht sich<br />

auf drei Arten von Telekommunikationsdaten: Verkehrsdaten, Nutzungsdaten und Nutzerdaten.<br />

Ein Code of Practice legt die Bedingungen fest, unter denen Angehörige <strong>der</strong> genannten<br />

__________<br />

353 Webb, M.G.F.: New Zealand. In: Global Legal Group (Hrsg.): Telecommunication Laws and Regulations<br />

2010. www.ICLG.co.uk, S. 190-195 [Juli 2010].<br />

354 www.ZDNet.com.au [16. Juni 2010].<br />

355 http://www.ag.gov.au/www/agd/agd.nsf/Page/AbouttheDepartment_Speeches_2008_NationalTelecommun<br />

icationsConferenceBrisbane-<br />

14August2008?open&query=about%20the%20department%20speeches%20telecommunications%20conference<br />

[Juni 2011].<br />

356 www.securecomputing.net.au/News/217843,feds-launch-online-privacy-inquiry.aspx [Juni 2011].<br />

357 Attorney-General‟s Department: Carrier-Carriage Service Provi<strong>der</strong> Data Set. Consultation Paper. Version<br />

1.0.<br />

358 Vgl. Attorney-General‟s Department: Carrier-Carriage Service Provi<strong>der</strong> Data Set. Consultation Paper.<br />

Version 1.0; abrufbar unter www.images.smh.com.au/file/2010/07/23/1710367/Secret-<br />

Document.PDF?rand=1279847709475 [Juli 2010].<br />

359 Walker, C., Akdeniz, Y.: Anti-Terrorism Laws and Data Retention: War is Over? Northern Ireland Legal<br />

Quarterly 54(2003), S. 159-182.

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