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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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182<br />

2. Die Entwicklung in den Common Law Staaten USA, Kanada, Australien und Neuseeland<br />

Der Common Law Bereich, und hier die USA, Kanada Australien und Neuseeland, hat sich<br />

bislang darauf beschränkt, anlassbezogene Regeln des Zugriffs auf Verkehrsdaten einzuführen<br />

bzw. den Zugriff auf Bestands- und Verkehrsdaten im Rahmen <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong><br />

Telekommunikation selbst zu nutzen 333 .<br />

In den USA hatten die Anschläge vom 11. September 2001 in Gestalt des Patriot Act 2001<br />

zwar zu weitreichenden Erweiterungen <strong>der</strong> Exekutivbefugnisse auch in <strong>der</strong> Telekommunikationsüberwachung<br />

geführt 334 . Jedoch sind die Verpflichtung zur Erfassung von Bestandsdaten<br />

und die Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten zu diesem Zeitpunkt nicht ins Auge gefasst<br />

worden 335 ; die anlassbezogenen Zugriffe auf Verkehrsdaten sind auf 90 Tage begrenzt,<br />

bei einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit um 90 Tage.<br />

In den USA wird dabei ein Verfahren praktiziert, das auch in Europa zuweilen als Alternative<br />

zur <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> vorgeschlagen wird. Es handelt sich um das so genannte „Quick<br />

Freeze“ o<strong>der</strong> „Data Freeze-Verfahren“ 336 . Darunter versteht man ein (auch im Übereinkommen<br />

des Europarats über Computerkriminalität enthaltenes) Verfahren (vgl. hierzu im Einzelnen<br />

2.3.2.2.), in dem die Daten einer verdächtigen Person ab dem Zeitpunkt einer polizeilichen<br />

Anordnung gegen ein Telekommunikationsunternehmen (o<strong>der</strong> Internetserviceprovi<strong>der</strong>)<br />

gespeichert und damit „eingefroren“ werden 337 . Hier geht es im Kern um eine allgemeine<br />

Verkehrsdatenabfrage, mit <strong>der</strong> ab dem Zeitpunkt einer Anordnung auf noch vorhandene und<br />

entstehende Telekommunikationsverbindungen zugegriffen wird. Insoweit werden durch ein<br />

solches Verfahren allerdings gerade solche Daten nicht erfasst, auf die die Vorratsspeicherung<br />

abzielt, nämlich Daten, die aus betrieblichen Zwecken heraus nicht gespeichert werden<br />

____________<br />

333 Die größere Zurückhaltung deckt sich im Übrigen mit Umfrageergebnissen, nach denen die nordamerikanische<br />

Bevölkerung stärker als diejenige kontinentaleuropäischer Län<strong>der</strong> am Schutz persönlicher Daten interessiert<br />

ist, vgl. hierzu The Surveillance Project: Global Privacy of Data, International Survey. Queens University<br />

Belfast 2006, S. 11.<br />

334 Ringland, K.: The European Union‟s Data Retention Directive and the United States‟s Data Preservation<br />

Laws: Finding the Better Model, 5 Shidler J. L. Com. & Tech. 13 (2009),<br />

http://digital.law.washington.edu/dspace-law/bitstream/handle/1773.1/427/vol5_no3_art13.pdf?sequence=1<br />

[Juni 2011].<br />

335 Crump, C.: Data Retention: Privacy, Anonymity, and Accountability Online. Stanford Law Review 56<br />

(2003), S. 191-229.<br />

336 Stenographischer Bericht des BT, 19. Sitzung in <strong>der</strong> 16. Wahlperiode, 16.2.2006, S. 1419; Dix, A.: Informations-<br />

und Kommunikationskriminalität. Kriminalistik 2004, S. 81-85, S. 82.<br />

337 Büllingen, F.: Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten im internationalen Vergleich, DuD<br />

2005, S. 349-353, S. 350; Sierck, G., Schöning, F., Pöhl, M.: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages,<br />

<strong>Gutachten</strong> zur „Zulässigkeit <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> nach europäischem und deutschem Recht“.<br />

Berlin 2006, S. 14.

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