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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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180<br />

Zuletzt setzten sich die Unternehmensvertreter auch mit verfahrenstechnischen Fragen auseinan<strong>der</strong>.<br />

Ähnlich wie von Ermittlerseite wird auch hier ausgeführt, dass es hilfreich wäre,<br />

wenn das Verfahren verpflichtend definiert und vereinheitlicht würde. Über die bisherige<br />

Umsetzungsrichtlinie 329 hinaus müssten sämtliche Anfrage- und Antwortformate verbindlich<br />

definiert und <strong>der</strong> elektronische Austausch genereller Standard für alle Abfragearten werden.<br />

Wie bei vielen an<strong>der</strong>en Gelegenheiten auch, wird von den Anbietern die Entschädigungsproblematik<br />

angesprochen. Die Unternehmen, so eine dezidierte Meinungsäußerung, bräuchten<br />

keine <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>; deshalb sollten alle anfallenden Kosten – Anschaffung,<br />

Instandhaltung und Beauskunftung – auf kostendeckendem Niveau erstattet werden. Der Vertreter<br />

eines Universalanbieters beziffert die Investitionskosten für die nun wie<strong>der</strong> außer Funktion<br />

gesetzte <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> für sein Unternehmen auf € 12 Mio. Ein an<strong>der</strong>er verweist<br />

auf die Kosten für die zusätzlichen Kosten für die Vernichtung. Dieser Aufwand sei<br />

ausschließlich fremden, nämlich staatlichen Interessen geschuldet.<br />

Uneinheitlich sind schließlich die Ansichten zu dem optimalen Speicherort für Verkehrsdaten.<br />

Einige halten mit Verweis auf Aspekte des Datenschutzes eine zentrale Speicherung für<br />

vorzugswürdig, an<strong>der</strong>e sehen gerade den Datenschutz besser über die gegenwärtige dezentrale<br />

Speicherung bei den Unternehmen gewährleistet. Hier wird allerdings auch die Befürchtung<br />

laut, dass zusätzliche Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen ein weiterer kostentreiben<strong>der</strong> Faktor<br />

seien. Zwei Unternehmensvertreter verweisen auch mit Nachdruck darauf, dass es sich um<br />

die Daten <strong>der</strong> eigenen Kunden handele; diese Verantwortung wolle man nicht abgeben.<br />

____________<br />

329 Anm.: Gesprächspartner nimmt mutmaßlich auf die TKÜV Bezug.

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