MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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auch insoweit <strong>der</strong> eine Anbieter Verkehrsdaten zum Nachweis darüber speichert, dass und<br />
wie das limitierte Guthaben aufgebraucht wurde, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e hingegen nicht.<br />
Diese tarifbezogenen Detailinformationen haben ermittelnde Beamte selbstredend meist<br />
nicht. Die uneinheitliche Speicherpraxis im Falle von Flatrates und Prepaid-Karten macht die<br />
Erfolgsaussichten von Verkehrsdatenabfragen ex ante noch ein Stückweit unkalkulierbarer.<br />
Immerhin bleibt aber auch in diesem Bereich eine gewisse Chance, insbeson<strong>der</strong>e wenn man<br />
an die hohe Anzahl bei SMS- und MMS-Aufkommen 327 berücksichtigt.<br />
4.3. Mögliche Substitute für die Verkehrsdatenabfrage<br />
Auf die Frage, ob und bei welchen an<strong>der</strong>en Abfragearten ein erhöhtes Volumen beobachtet<br />
wird, werden im Wesentlichen drei Punkte benannt. Neben <strong>der</strong> schon erwähnten Telekommunikationsüberwachung<br />
gem. § 100a StPO stellen zwei Unternehmen auch eine Zunahme<br />
speziell bei <strong>der</strong> Auslandskopfüberwachung gem. § 4 TKÜV fest. Mehrfach wird schließlich<br />
auf eine Zunahme <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfragen auf präventiv-polizeilicher Rechtsgrundlage<br />
verwiesen, auch wenn diese Abfragen insgesamt selten seien. Ein Interviewpartner meint<br />
allerdings, hier beson<strong>der</strong>s in Nie<strong>der</strong>sachsen ein entsprechendes 'Umschwenken' beobachten<br />
zu können. Entsprechende Anfragen aus Nie<strong>der</strong>sachsen würden allerdings nicht beauskunftet,<br />
da das dortige Polizeigesetz explizit auf §§ 113a/b TKG verweise. 328 Alle Befragten konzedieren<br />
im Übrigen, dass retrograde Daten durch keine <strong>der</strong>zeit mögliche an<strong>der</strong>e Maßnahme<br />
ersetzt werden könnten.<br />
Unterschiedlich sind die Meinungen zur <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Quick-Freeze-Technik als mögliche<br />
Alternative. Während <strong>der</strong> Repräsentant eines großen Anbieters auf gute Erfahrungen,<br />
die einige Län<strong>der</strong> mit einer solchen Speicheroption gemacht hätten, verweist, sprechen sich<br />
zwei an<strong>der</strong>e sehr dezidiert gegen die Einführung aus. Zur Begründung wird auf die potenzielle<br />
Missbrauchsgefahr verwiesen. Anwälte könnten das Instrument z.B. zur Vorbereitung von<br />
Abmahnungen, v.a. im Bereich <strong>der</strong> Urheberrechtsverletzungen, missbrauchen. Sollte ein<br />
Quick-Freeze-Verfahren o.ä. eingeführt werden, sei eine Antragsflut zu befürchten, die den<br />
Betrieb <strong>der</strong> TK-Unternehmen lahmlegen würde.<br />
4.4. Prüf- und Beauskunftungspraxis<br />
Angesprochen auf die generelle Beauskunftungspraxis betonen die Gesprächspartner übereinstimmend,<br />
dass die Anbieter den Ermittlungsbehörden nach wie vor alle abgefragten Daten<br />
lieferten, sofern entsprechende Datenbestände vorhanden seien. In Umsetzung des Urteils des<br />
BVerfG vom 2.3.2010 seien die Daten, die auf <strong>der</strong> Grundlage von § 113a TKG gespeichert<br />
waren, gelöscht und die entsprechenden Speicherprogramme ausgesetzt worden. Darüber<br />
____________<br />
327 Diese machen in Deutschland ein Vielfaches im Vergleich zur Sprachkommunikation aus. 2009 wurden<br />
hierzulande 34 Mrd. SMS-Nachrichten versandt. Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2009, S. 92.<br />
328 Eine solche Verweisung kann § 33a nds. SOG allerdings nicht entnommen werden.