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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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4.1. Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Abfragepraxis<br />

175<br />

Diese Unterschiede zeigen sich exemplarisch bei <strong>der</strong> Frage nach etwaigen Verän<strong>der</strong>ungen in<br />

<strong>der</strong> Abfragepraxis. Während ein großer Universalanbieter keine Unterschiede feststellen<br />

konnte, haben zwei weitere eine Zunahme im Anfragevolumen wahrgenommen, die bei<br />

gleichbleiben<strong>der</strong> Anzahl von Verkehrsdatenabfragen mit einem Anstieg bei <strong>der</strong> TKÜ erklärt<br />

wurde. Das vierte Großunternehmen berichtete hingegen von gegenteiligen Erfahrungen.<br />

Dort habe man bei Anfragen betreffend Festnetzdaten einen massiven Rückgang beobachtet,<br />

bezüglich ausgehen<strong>der</strong> Anrufe um ca. 70 %, bezüglich eingehen<strong>der</strong> um nahezu 100 %. Der<br />

Rückgang wird im Mobilfunkbereich auf ca. 10 % geschätzt, für das Internet auf etwa 50 %.<br />

Diese Unterschiede können speziell bei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfragen zumindest<br />

teilweise mit einer unterschiedlichen Speicherpolitik <strong>der</strong> Unternehmen nach dem Wegfall<br />

<strong>der</strong> §§ 113a/b TKG erklärt werden. Wie sich aus den Gesprächen mit den Ermittlern ergeben<br />

hat, werden unternehmensspezifische restriktive Speicher- und Beauskunftungspraktiken,<br />

insbeson<strong>der</strong>e wenn sie von Unternehmensseite offensiv kommuniziert werden,<br />

wahrgenommen und in künftigen Anfragesituation auch entsprechend antizipiert. Nicht begründbar<br />

sind damit allerdings die unterschiedlichen Beobachtungen zu <strong>der</strong> Zunahme im<br />

§ 100a-Bereich; hier meint das zweite Unternehmen, eine solche speziell nur in Bayern beobachten<br />

zu können.<br />

Bei den kleineren Anbietern speziell im Festnetz- und Internetbereich ist die Wahrnehmung<br />

ebenfalls unterschiedlich. Während das eine Unternehmen aus heutiger Sicht das Abfragevolumen<br />

mit dem aus <strong>der</strong> Zeit vor <strong>der</strong> einstweiligen Verfügung vergleicht und nur für dieses<br />

Interimszeitraum (März 2008 bis Februar 2010) einen Rückgang beobachtet hat, stellte das<br />

an<strong>der</strong>e einen Rückgang fest. Dieser wird, ähnlich wie bei dem schon erwähnten Universalanbieter,<br />

mit Lerneffekten aus <strong>der</strong> zunächst großen Zahl eigener Negativauskünfte nach dem<br />

2.3.2010 erklärt.<br />

4.2. Aktuelle Speicherpraxis<br />

Die Speicherpraxis <strong>der</strong> Unternehmen ist sehr vielfältig und ergibt unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Vielfalt unterschiedlicher Tarifmodelle ein sehr unübersichtliches Gesamtbild. Eine Übersichtstabelle<br />

einer nie<strong>der</strong>sächsischen Polizeidienststelle ist unter Pkt. 1.4.1. reproduziert. Uneinheitlich<br />

ist ferner die Praxis bei den Anonymisierungen nach Kundenwunsch gem. § 96<br />

Abs. 4 TKG. Zum Teil werden die drei Endziffern bereits nach 3 bis 7 Tagen ge-x-t, zum Teil<br />

erst später. Wird ein Einzelverbindungsnachweis gewünscht, sind die Daten bei zwei <strong>der</strong> großen<br />

Anbieter bis zu 80 bzw. 90 Tage verfügbar, während dies bei dem dritten bis zu 182 Tage<br />

<strong>der</strong> Fall ist. 7 Tage ist auch bei den beiden internetzentrierten Unternehmen ein entscheidendes<br />

Datum; so lange werden dort IP-Adressen gespeichert. Einer <strong>der</strong> Universalanbieter handhabt<br />

IP-Adressen wie auch IMEI- und IMSI-Kennungen entsprechend, während <strong>der</strong> zweite<br />

IP-Adressen über Festnetz 30 Tage speichert, über Mobilfunk hingegen nur bis zum Verbindungsende.<br />

Bei dem dritten werden IP-Daten, IP-Zuordnungen und E-Mail-Verbindungsdaten<br />

gar nicht mehr gespeichert. Auch die von zahlreichen Ermittlern für den Bereich des

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