MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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Ein beson<strong>der</strong>es Anliegen <strong>der</strong> Ermittler ist <strong>der</strong> gesamte Bereich <strong>der</strong> Internetkriminalität. Ohne<br />
den Zugriff auf retrograde Daten fehle in diesem Bereich jeglicher Ermittlungsansatz. Die<br />
Spuren, die die Täter im Internet hinterlassen, seien oft <strong>der</strong> einzige Ansatz zur Aufklärung<br />
solcher Straftaten. Aus diesem Grund wird nachdrücklich gefor<strong>der</strong>t, dass bezogen auf den<br />
Bereich <strong>der</strong> Internetkommunikation technische Nachbesserungen gegenüber <strong>der</strong> alten Regelung<br />
vorgenommen werden. Eine Lücke sei hier insbeson<strong>der</strong>e das bei <strong>der</strong> mobilen Internetnutzung<br />
an öffentlichen Anschlüssen praktizierte IP-Sharing. Hier sei eine Regelung zur<br />
Speicherung <strong>der</strong> Ports unentbehrlich. Ferner sei dringend erfor<strong>der</strong>lich, dass die dynamische<br />
IP-Adresse in Verbindung mit <strong>der</strong> Anschlusskennung als Bestandsdatum qualifiziert und diese<br />
Daten von <strong>der</strong> Speicherungspflicht erfasst werden.<br />
1.6.2. Zugriffsvoraussetzungen<br />
Eindeutige Regelungen werden auch hinsichtlich <strong>der</strong> Zugriffsbefugnisse gewünscht. Es müsse<br />
klar geregelt werden, wer in welchen Fällen zur Abfrage <strong>der</strong> gespeicherten Daten berechtigt<br />
ist.<br />
Im Hinblick auf die materiellen Zugriffsvoraussetzungen halten die Ermittler einen abgeschlossenen<br />
Deliktskatalog nicht für sinnvoll. Aufgrund <strong>der</strong> Schwere des Grundrechtseingriffs<br />
sei es grundsätzlich zwar wünschenswert einen Katalog, <strong>der</strong> jenem des § 100a StPO<br />
ähnlich sein könnte, aufzustellen und dadurch den Zugriff auf die gespeicherten Daten grundsätzlich<br />
auf Fälle <strong>der</strong> schweren Kriminalität zu beschränken. An<strong>der</strong>erseits dürfe die Schaffung<br />
eines Deliktskataloges nicht dazu führen, dass einzelne Phänomenbereiche vollständig<br />
wegfallen und Straftaten, die typischerweise mittels Telekommunikationsendgeräten begangen<br />
werden, nicht mehr verhin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> verfolgt werden können. Diese Straftaten seien zwar<br />
häufig <strong>der</strong> leichten bis mittleren Kriminalität zuzuordnen, könnten ohne den Zugriff auf retrograde<br />
Verkehrsdaten aber nicht mehr aufgeklärt werden. In vielen Fällen ergebe sich überhaupt<br />
erst gerade aus <strong>der</strong> Analyse retrograden Verkehrsdaten die eigentliche Schwere einer<br />
Straftat. Oft lasse sich nur anhand <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit stattgefundenen Kommunikation<br />
nachweisen, dass bspw. kein einfacher Diebstahl, son<strong>der</strong>n ein Bandendiebstahl vorliegt o<strong>der</strong><br />
dass es sich bei einer Person nicht um einen Einzeltäter handelt, son<strong>der</strong>n sein Handeln <strong>der</strong><br />
organisierten Kriminalität zuzuordnen ist. Ein abgeschlossener Katalog berge die Gefahr,<br />
dass die Schwere einer Straftat nicht nach außen erkennbar sei, die Straftat daher nicht von<br />
dem Katalog erfasst und daher nur die 'Spitze des Eisberges' abgebrochen werde, während<br />
das darunterliegende Tätergeflecht nicht ermittelt und gefasst werden könne. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> sozialschädlichen Massendelikte dürfe dabei nicht außer Acht gelassen werden.<br />
Ein Deliktskatalog als Ersatz für die gegenwärtige Generalklausel des § 100g Abs. 1<br />
Nr. 2 StPO würde zudem im Wi<strong>der</strong>spruch zu <strong>der</strong> Notwendigkeit stehen, diesen Bereich entwicklungsoffen<br />
zu definieren. Aus <strong>der</strong> raschen technologischen Entwicklung im Bereich <strong>der</strong><br />
elektronischen Medien ergäben sich fast zwangsläufig fortlaufend neue Deliktsformen.<br />
Zur Lösung dieses Problems wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Denkbar<br />
wäre zunächst, für die Abfrage <strong>der</strong> gespeicherten Daten zwei Kriterien nebeneinan<strong>der</strong>