MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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dass diese Information in <strong>der</strong> Regel nicht beson<strong>der</strong>s aussagekräftig sei, da es vom Zufall abhängen<br />
könne, wo die Karte aktiviert wird. Im Einzelfall, insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn es ansonsten<br />
keinerlei an<strong>der</strong>e Ansatzpunkte gebe, könne das Datum weiterhelfen. Einige an<strong>der</strong>e<br />
Ermittler verweisen auf einen nützlichen Indizwert, <strong>der</strong> etwa in Fällen des Enkeltrickbetruges<br />
in <strong>der</strong> Vergangenheit bereits zu weiterführenden Erkenntnissen geführt habe. So komme es<br />
vor, dass ein Täter aus dem Ausland einreise, eine SIM-Karte kaufe und sie aktiviere. Sowohl<br />
das Datum wie auch <strong>der</strong> Ort <strong>der</strong> Aktivierung seien dann bedeutsam, um den Ablauf <strong>der</strong> Tat<br />
insgesamt nachvollziehen zu können. In an<strong>der</strong>en Fällen könne eine vermehrte Aktivierung<br />
neuer Prepaid-Karten durch einen bestimmten Verdächtigen ein Indiz dafür sein, dass <strong>der</strong><br />
Eintritt in das konkrete Vorbereitungsstadium begonnen habe. In dem aktuellen, bundesweit<br />
bekannt gewordenen Berliner Pokerraub-Fall sei eine <strong>der</strong> beteiligten Personen kurz vor dem<br />
Tatzeitpunkt von einer Vertragsnutzung plötzlich zu <strong>der</strong> Verwendung von Prepaid-Karten<br />
übergegangen. Ferner helfe die Information, in Fällen in denen Tätern eine Vielzahl von verschiedenen<br />
Prepaid-Karten nutzen, eine Übersicht zu bekommen, welche Karten aktiviert<br />
wurden. Im Einzelfall könne es schließlich auch ein entlastendes Indiz sein, wenn ein Verdächtigter<br />
zu einem betreffenden Zeitpunkt die Karte zwar in seinem Besitz, aber noch nicht<br />
aktiviert hatte.<br />
Abschließend verweist ein Gesprächspartner auf eine technische Konstellation, die speziell in<br />
Grenzregionen auftreten kann. So könne sich ein Handy beispielsweise in <strong>der</strong> Bodensee-<br />
Region in Österreich o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schweiz einwählen. Dann könnten Verkehrsdaten nur über den<br />
Rechtshilfeweg beantragt werden. Dies sei überhaupt nur bei rechthilfefähigen Delikten möglich.<br />
Im Erfolgsfalle könne es mehrere Wochen dauern, bis Daten aus dem Ausland geliefert<br />
würden.<br />
1.3. Mögliche Substitute für die Verkehrsdatenabfrage<br />
Die Beurteilung <strong>der</strong> möglichen – das heißt aus Ermittlersicht vor allem: praktikablen und<br />
zielführenden, konkrete Erfolge versprechenden – Substitute ist zunächst danach zu differenzieren,<br />
welche Datenarten ausfallen.<br />
1.3.1. Retrograde Daten<br />
Einhellig bekunden die Ermittler, dass retrograde Telekommunikations-Daten, die nach ihrer<br />
Löschung verloren sind, durch an<strong>der</strong>e Daten in aller Regel nicht ersetzt werden könnten.<br />
Auch mit an<strong>der</strong>en Mitteln seien Informationen mit vergleichbarem Indiz- bzw. Beweiswert<br />
meist nicht erreichbar. Ein in <strong>der</strong> Vergangenheit stattgefundenes Gespräch könne auf an<strong>der</strong>e<br />
Weise we<strong>der</strong> recherchiert noch verwertbar belegt werden.<br />
Etwas an<strong>der</strong>s könnte sich die Situation im Einzelfall im Hinblick auf Standortdaten darstellen.<br />
Bei bekannten Tatorten könnten die Spuren mit den üblichen klassischen Ermittlungsmethoden<br />
aufgenommen und ausgewertet werden. Gerade bei <strong>der</strong> Tatortarbeit falle allerdings<br />
immer wie<strong>der</strong> auf, dass bei professionellen und organisierten Tätergruppen immer weniger<br />
Spuren hinterließen; dies gelte für Form- und an<strong>der</strong>e klassische Spuren ebenso wie für DNA-