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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Fällen müssten grundsätzlich die gleichen Daten ermittelt werden. Im Hinblick auf die telekommunikationstechnischen<br />

Konsequenzen ergäben sich hingegen deutliche Unterschiede.<br />

Bei dem Zugang zum Internet über Mobilfunk träten, häufig auch kumuliert, die schon beschriebenen<br />

Probleme aus <strong>der</strong> Nutzung von Flatrates und dem zunehmendem Aufkommen<br />

von IP-Pools auf. Die rechtliche Speicherverpflichtung habe bislang nur die IP-Adresse erfasst.<br />

Bei Mehrfachnutzung einer IP im UMTS-Netz sei hingegen die Port-Nummer das entscheidende<br />

technische Datum. Ohne Speicherung des Ports könne eine ermittelte IP-Adresse<br />

nicht mehr eindeutig einem konkreten Nutzer zugeordnet werden. Der Endnutzer sei dann<br />

nicht mehr identifizierbar. Diese Situation könne im Übrigen nicht nur bei <strong>der</strong> mobilen Internet-Nutzung<br />

auftreten, son<strong>der</strong>n auch bei <strong>der</strong> Handy-Nutzung. Handele es sich um duale Handys,<br />

sei es meist vom Zufall abhängig, ob sich das Gerät an einem bestimmten Standort über<br />

das Festnetz, GPRS, o<strong>der</strong> UMTS-Hotspots einwähle. Eine ähnliche Problematik stelle sich<br />

bei SIM-Boxen, die gerne zur Spurenverwischung genutzt würden.<br />

Diskutiert wurde dann <strong>der</strong> mögliche kriminalistische Wert von Verbindungsdaten, die auf<br />

Wunsch des Kunden anonymisiert werden (indem die drei letzten Ziffern durch ein X ersetzt<br />

werden). Hier zeigte sich ein differenziertes Meinungsbild. Während einige Gesprächspartner<br />

mit Hinweis auf den fehlelenden Beweiswert solche Daten als vollkommen wertlos bezeichnen,<br />

erkennen an<strong>der</strong>e zumindest einen gewissen Indizwert, <strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e im Zuge längerfristig<br />

angelegter Strukturermittlungen durchaus, wenn auch eingeschränkt, nützlich sein<br />

könnte. So könnten auf ihrer Basis beispielsweise Informationen über das Land und die Stadt<br />

des Gesprächsteilnehmers gewonnen werden. Darüber hinaus könnten sie in Fällen, in denen<br />

eine Nummer im Voraus bekannt sei, ungeachtet <strong>der</strong> drei ge-x-ten Endziffern, Anhaltspunkt<br />

für eine übereinstimmende Identität sein. Unbrauchbar seien sie freilich, wenn es um die<br />

konkrete Zuordnung von Nummern gehe.<br />

Prinzipiell stellen die Interviewpartner, ungeachtet des gestiegenen Flatrateanteils, eine Zunahme<br />

dieser Konstellation fest. Im Übrigen existierten auch hier anbieterabhängige Unterschiede.<br />

Zum Teil würden die gespeicherten Nummern sofort anonymisiert, einige an<strong>der</strong>e<br />

Unternehmen würden die XXX nach 7 Tagen einsetzen, während an<strong>der</strong>e wie<strong>der</strong>um zumindest<br />

bis zum nächsten Abrechnungsdatum die vollständigen Nummern vorhalten und in dieser<br />

Form auch herausgeben würden. Zweifel wurden vereinzelt dahingehend zum Ausdruck<br />

gebracht, ob die entsprechenden Daten selbst nicht zumindest bei einigen Unternehmen in<br />

Gänze vorhanden wären und erst zur Herausgabe an die Behörden gezielt anonymisiert würden.<br />

Nicht ganz einheitlich ist das Meinungsbild zu den Konsequenzen aus dem Wegfall <strong>der</strong> Speicherpflicht<br />

für Ort und Zeit <strong>der</strong> Aktivierung von SIM-Karten. Diese in § 113a Abs. 2 Nr. 4a<br />

TKG explizit geregelten Merkmale sind, abgesehen von den eingehenden Verbindungen, das<br />

einzige Datum, das nicht unter § 96 subsumierbar ist. 315 Einige Gesprächspartner führen aus,<br />

____________<br />

315 Siehe dazu Teil B, insbes. Tabelle B-1.

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