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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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1.1. Allgemeine Folgeneinschätzung<br />

135<br />

Zu Beginn <strong>der</strong> Expertengespräche wurden alle Gesprächspartner um eine generelle Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen des Wegfalls <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> aus ihrer jeweiligen Arbeitsperspektive<br />

gebeten. Die Frage war den Teilnehmern vorab zusammen mit dem Interviewleitfaden<br />

zugestellt worden, um eine angemessene Überlegungs- und Vorbereitungszeit<br />

sicherzustellen. Es handelt sich insoweit also um keine spontanen Äußerungen. Vorgegeben<br />

wurden leicht nachvollziehbare Antwortkategorien. Diese folgen methodologisch freilich<br />

keiner streng skalierten Kategorisierung, wofür die Problemstellung insgesamt zu komplex<br />

erschien. Die ermittelten Antworten zeigen daher ein grobes Meinungsbild auf, eignen sich<br />

aber nicht für weitergehende statistische Auswertungen.<br />

Wie aus den Voten in Tabelle F-1 erkennbar wird, äußerten sich die Vertreter <strong>der</strong> Polizeibehörden,<br />

die ja die einsatznächste Ebene im Hinblick auf die Maßnahmen repräsentiert, im<br />

Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Befragten am eindeutigsten. Dies zeigt sich an beiden Enden: während<br />

die Zahl <strong>der</strong>jenigen, die die Erfahrungen in dem Zeitraum seit dem 2.3.2010 für zu kurz<br />

halten, um die Situation eindeutig einschätzen zu können, sehr niedrig ist, fällt auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Seite auch das Votum am eindeutigsten aus. Damit heben sie sich erkennbar von den Justizvertretern<br />

ab. Sowohl auf <strong>der</strong> Richter- als auch auf <strong>der</strong> Staatsanwaltschaftsebene werden<br />

die Auswirkungen vorsichtiger (relativ halten doppelt so viele Staatsanwälte den Zeitpunkt<br />

für ein abschließendes Votum für zu früh) als auch in <strong>der</strong> Bewertung differenzierter beurteilt.<br />

Tabelle F-1: Generelle Einschätzung: „Wie beurteilen Sie die praktischen Auswirkungen des<br />

Wegfalls <strong>der</strong> Vorratsdaten gem. §§ 113a und 113b TKG für Ihre Arbeit?“*<br />

sehr<br />

hoch<br />

hoch<br />

eher<br />

gering<br />

sehr<br />

gering<br />

keinerlei<br />

Auswirkungen<br />

noch nicht<br />

abschätzbar<br />

k.A. Gesamt<br />

Polizei** 56 10 1 0 0 5 5 77<br />

StA*** 13 9 5 0 0 4 0 31<br />

Richter 1 2 1 0 0 1 0 5<br />

Gesamt 70 21 7 0 0 10 5 113<br />

*) Mehrfachnennungen bei Polizei und StA. Dies war etwa <strong>der</strong> Fall, wenn eine Person unterschiedliche Arbeits-<br />

o<strong>der</strong> Deliktsbereiche repräsentierte.<br />

**) inkl. Bundespolizei und BKA.<br />

***) inkl. Bundesanwaltschaft.<br />

Gefragt nach den Gründen für das so dezidierte (und nahezu einhellige) Votum wurde zuallererst<br />

auf diejenigen Delikts- bzw. Einsatzbereiche <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage verwiesen, in<br />

denen <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Vorratsdaten am deutlichsten zu spüren ist. Hierzu zählt insbeson<strong>der</strong>e<br />

die IuK-Kriminalität (im engeren, teilweise auch im weiteren Sinne). Die Vertreter aus<br />

Schleswig-Holstein vermelden hier für ihr Bundesland einen Anteil von mehr als 90 % <strong>der</strong><br />

Fälle, in denen die Anfragemöglichkeit aufgrund <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Speichersituation bei den<br />

Anbietern weggebrochen sei; in einigen an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n erscheint <strong>der</strong> Anteil niedri-

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