MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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1.1. Allgemeine Folgeneinschätzung<br />
135<br />
Zu Beginn <strong>der</strong> Expertengespräche wurden alle Gesprächspartner um eine generelle Einschätzung<br />
<strong>der</strong> Auswirkungen des Wegfalls <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> aus ihrer jeweiligen Arbeitsperspektive<br />
gebeten. Die Frage war den Teilnehmern vorab zusammen mit dem Interviewleitfaden<br />
zugestellt worden, um eine angemessene Überlegungs- und Vorbereitungszeit<br />
sicherzustellen. Es handelt sich insoweit also um keine spontanen Äußerungen. Vorgegeben<br />
wurden leicht nachvollziehbare Antwortkategorien. Diese folgen methodologisch freilich<br />
keiner streng skalierten Kategorisierung, wofür die Problemstellung insgesamt zu komplex<br />
erschien. Die ermittelten Antworten zeigen daher ein grobes Meinungsbild auf, eignen sich<br />
aber nicht für weitergehende statistische Auswertungen.<br />
Wie aus den Voten in Tabelle F-1 erkennbar wird, äußerten sich die Vertreter <strong>der</strong> Polizeibehörden,<br />
die ja die einsatznächste Ebene im Hinblick auf die Maßnahmen repräsentiert, im<br />
Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Befragten am eindeutigsten. Dies zeigt sich an beiden Enden: während<br />
die Zahl <strong>der</strong>jenigen, die die Erfahrungen in dem Zeitraum seit dem 2.3.2010 für zu kurz<br />
halten, um die Situation eindeutig einschätzen zu können, sehr niedrig ist, fällt auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Seite auch das Votum am eindeutigsten aus. Damit heben sie sich erkennbar von den Justizvertretern<br />
ab. Sowohl auf <strong>der</strong> Richter- als auch auf <strong>der</strong> Staatsanwaltschaftsebene werden<br />
die Auswirkungen vorsichtiger (relativ halten doppelt so viele Staatsanwälte den Zeitpunkt<br />
für ein abschließendes Votum für zu früh) als auch in <strong>der</strong> Bewertung differenzierter beurteilt.<br />
Tabelle F-1: Generelle Einschätzung: „Wie beurteilen Sie die praktischen Auswirkungen des<br />
Wegfalls <strong>der</strong> Vorratsdaten gem. §§ 113a und 113b TKG für Ihre Arbeit?“*<br />
sehr<br />
hoch<br />
hoch<br />
eher<br />
gering<br />
sehr<br />
gering<br />
keinerlei<br />
Auswirkungen<br />
noch nicht<br />
abschätzbar<br />
k.A. Gesamt<br />
Polizei** 56 10 1 0 0 5 5 77<br />
StA*** 13 9 5 0 0 4 0 31<br />
Richter 1 2 1 0 0 1 0 5<br />
Gesamt 70 21 7 0 0 10 5 113<br />
*) Mehrfachnennungen bei Polizei und StA. Dies war etwa <strong>der</strong> Fall, wenn eine Person unterschiedliche Arbeits-<br />
o<strong>der</strong> Deliktsbereiche repräsentierte.<br />
**) inkl. Bundespolizei und BKA.<br />
***) inkl. Bundesanwaltschaft.<br />
Gefragt nach den Gründen für das so dezidierte (und nahezu einhellige) Votum wurde zuallererst<br />
auf diejenigen Delikts- bzw. Einsatzbereiche <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage verwiesen, in<br />
denen <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Vorratsdaten am deutlichsten zu spüren ist. Hierzu zählt insbeson<strong>der</strong>e<br />
die IuK-Kriminalität (im engeren, teilweise auch im weiteren Sinne). Die Vertreter aus<br />
Schleswig-Holstein vermelden hier für ihr Bundesland einen Anteil von mehr als 90 % <strong>der</strong><br />
Fälle, in denen die Anfragemöglichkeit aufgrund <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Speichersituation bei den<br />
Anbietern weggebrochen sei; in einigen an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n erscheint <strong>der</strong> Anteil niedri-