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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Teil F: Aktuelle Situation <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage aus <strong>der</strong> Sicht<br />

<strong>der</strong> Praxis<br />

134<br />

1. Situationsbeschreibung aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Ermittler<br />

Die folgenden Ausführungen basieren auf den Interviews mit den Vertretern <strong>der</strong> Polizeibehörden<br />

des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Gegenstand <strong>der</strong> ausführlichen Gespräche waren sowohl<br />

<strong>der</strong> repressive als auch <strong>der</strong> präventive Einsatz <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage. 305 Die Ausführungen<br />

<strong>der</strong> Gesprächspartner konzentrierten sich dabei im Wesentlichen auf dieselben Kernfragen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e was den Bedarf und den Zugang zu Verkehrsdaten betrifft.<br />

Quantitativ hat <strong>der</strong> präventive Einsatz im Vergleich zu den Abfragen im Rahmen <strong>der</strong> Strafverfolgung<br />

allerdings eine wesentlich geringere Bedeutung. Die konkreten Angaben hierzu<br />

unterscheiden sich eher graduell und bewegen sich zwischen Anteilen von ca. 85 % und<br />

mehr 306 für die repressiven Beschlüsse. Zu beachten ist dabei allerdings im Hinblick auf die<br />

Zielsetzung <strong>der</strong> Gefahrenabwehr, dass die unter Umständen betroffenen Rechtsgüter – insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Rettung von Leib und Leben in Suizid- und Amoksituationen – einen sehr hohen<br />

Stellenwert haben und vergleichsweise niedrige Anwendungszahlen daher per se kein hinreichen<strong>der</strong><br />

Maßstab zur Einordnung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Maßnahme sein sollten. Einige Bundeslän<strong>der</strong><br />

– Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt – haben bislang<br />

allerdings keine entsprechende Ermächtigungsgrundlage. Eine beson<strong>der</strong>e Situation besteht<br />

weiterhin im Hinblick auf die beson<strong>der</strong>e Aufgabenbeschreibung für das Bundeskriminalamt<br />

und die Bundespolizei. Im Übrigen wird auch auf das Auftreten repressiv-präventiver Gemengelagen<br />

hingewiesen, die eine Abgrenzung im Einzelfall schwierig erscheinen lassen.<br />

Aus praktischen Gründen werden Anfragen offensichtlich auch dann eher auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> StPO beantragt. Die Situationsbeschreibung konzentriert sich daher im Wesentlichen auf<br />

den repressiv orientierten Einsatz <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage. Beson<strong>der</strong>e Aspekte im Kontext<br />

des präventiven Einsatzes sind jedoch berücksichtigt und werden im Rahmen <strong>der</strong> Darstellung<br />

explizit benannt.<br />

Zu Illustrationszwecken wurden einige exemplarische Beispielsfälle aus den Transskripten<br />

exzerpiert. Sie sollen sowohl typische Delikts- und Gefahrenkonstellationen als auch gängige<br />

Ermittlungsprobleme illustrieren 307 , mit denen die Behörden nach dem Wegfall <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong><br />

nach eigenen Angaben konfrontiert sind. Die Fallbeschreibungen sind in<br />

direkter Rede wie<strong>der</strong>gegeben und finden sich in einer doppelseitigen Übersicht unter Pkt.<br />

1.2.2. Auf die Beispiele wird im weiteren Text unter ihrer jeweiligen Nummer mehrfach Bezug<br />

genommen.<br />

____________<br />

305 Die den Gesprächen zugrunde liegenden Interviewleitfäden sind in Anhang B dokumentiert.<br />

306 Lediglich die hessischen Beamten gaben den Anteil präventiver Abfragen mit geschätzten ca. 33 % deutlich<br />

höher an.<br />

307 Es handelt sich nicht um eine repräsentative Auswahl. Eine systematische Analyse <strong>der</strong> vom BKA <strong>der</strong>zeit<br />

erhobenen Realfälle ist im zweiten Halbjahr in Ergänzung zu <strong>der</strong> vorliegenden qualitativen Erhebung geplant.

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