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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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(2) Die Evaluation <strong>der</strong> Europäischen Kommission konnte sich allerdings wegen <strong>der</strong> fehlenden<br />

Differenzierung zwischen auf Vorrat gespeicherten und an<strong>der</strong>en Verkehrsdaten von<br />

vornherein nicht auf eine Bewertung <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> beziehen. Der Bericht enthält<br />

nur solche Daten, die allein die Praxis allgemeiner Verkehrsdatenabfragen beschreiben.<br />

(3) Die Beschreibung <strong>der</strong> Nutzung von Verkehrsdaten bezieht sich auf Daten aus etwa einem<br />

Drittel <strong>der</strong> Mitgliedslän<strong>der</strong>. Ganz überwiegend können die Mitgliedslän<strong>der</strong> nicht einmal über<br />

einfache Strukturen <strong>der</strong> Verkehrsdatenabfrage Auskunft geben.<br />

(4) Die Statistiken zur Verkehrdatenabfrage lassen nicht unterscheiden zwischen Bestandsdaten<br />

und Verkehrsdaten im engeren Sinn. Ferner werden verschiedene Abfragearten nicht differenziert.<br />

(5) Die Beschreibung <strong>der</strong> Nutzung von Verkehrs- und Bestandsdaten unterscheidet nicht nach<br />

<strong>der</strong> Deliktsart o<strong>der</strong> -schwere. Die Evaluation enthält keine Aussage darüber, ob und inwieweit<br />

Vorratsdaten o<strong>der</strong> allgemeine Verkehrsdaten <strong>der</strong> Telekommunikation für Ermittlungen<br />

im Bereich schwerer Kriminalität Bedeutung haben.<br />

(6) Die von den Mitgliedslän<strong>der</strong>n übermittelten Statistiken lassen in keinem Fall eine Aussage<br />

darüber zu, ob und in welchem Ausmaß (allgemeine) Verkehrsdaten in strafrechtlichen<br />

Ermittlungsverfahren zur Aufklärung von Straftaten beigetragen haben (o<strong>der</strong> nicht).<br />

(7) Die über die wenig aussagekräftigen Statistiken hinausgehenden Informationen und Fallberichte<br />

sind weitgehend nicht nachvollziehbar und deshalb als Grundlage für eine Evaluation<br />

nicht geeignet.

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