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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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121<br />

abzufragen, ergibt dies eine in den Gesamtzahlen <strong>der</strong> Aufklärung somit nicht mehr wahrnehmbare<br />

Verän<strong>der</strong>ung. Denn angesichts von insgesamt etwa 84.000 nicht aufgeklärter Straftaten<br />

in diesem Zeitraum spielen 409 Straftaten keine bedeutsame Rolle (0,5 %). Wie dies die<br />

Innere Sicherheit beeinflussen soll, ist nicht nachvollziehbar. Im Übrigen kann durch einen<br />

solchen Untersuchungsansatz auch nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass die Tat<br />

bei einer Rückgriffsmöglichkeit hätte aufgeklärt werden können.<br />

Die nie<strong>der</strong>sächsische Staatsanwaltschaft hat ferner im Jahr 2008 25.724 Verfahren erledigt,<br />

im Rahmen <strong>der</strong>er sich Verkehrsdatenabfragen konzentrieren dürften (Verfahren wegen organisierter<br />

Kriminalität, Staatsschutzkriminalität, politische Kriminalität, Verbreitung von Pornografie,<br />

Schleusung von Auslän<strong>der</strong>n, Geldwäsche, Serien-, Gruppengewalt- und Bandenkriminalität,<br />

Verbrechen nach dem BtMG, Kapitaldelikte 272 ). Verfahren wegen IuK-Delikten<br />

können deshalb nicht einbezogen werden, weil die Staatsanwaltschaftsstatistik diese nicht<br />

geson<strong>der</strong>t ausweist. Im Jahr 2009 handelte es sich um 21.352 Verfahren aus diesem<br />

Deliktsbereich (<strong>der</strong> Rückgang im Vergleich zu 2008 beruht weitgehend auf <strong>der</strong> Verbreitung<br />

pornografischer Schriften). Dies bedeutet, dass in einem Kernbereich von Verfahren, in denen<br />

sich Maßnahmen <strong>der</strong> Telekommunikationsüberwachung konzentrieren werden, im Jahr<br />

2008 766 Verfahren mit Abfragen) in 3 % <strong>der</strong> Verfahren und 2009 (679 Verfahren mit Abfragen)<br />

in 3,3 % <strong>der</strong> Verfahren Verkehrsdatenabfragen durchgeführt wurden. Dies schließt<br />

den Rückgriff auf Vorratsdaten sowohl im Jahr 2008 als auch (unter den Bedingungen <strong>der</strong><br />

einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts) im Jahr 2009 ein. Von den Abfragen<br />

des Jahres 2009 blieben ausweislich <strong>der</strong> Statistiken des Bundesamts für Justiz 53 ohne<br />

o<strong>der</strong> ohne vollständiges Ergebnis 273 . Damit wären also etwa 0,2 % <strong>der</strong> Verfahren in dem beschriebenen<br />

Deliktsausschnitt dann betroffen, wenn sich tatsächlich alle nicht o<strong>der</strong> nicht vollständig<br />

erfolgreichen Abfragen darauf konzentriert hätten.<br />

Im Übrigen ist allerdings nur ein allgemeiner Blick auf die Entwicklung <strong>der</strong> Verfahrenserledigungen<br />

in nie<strong>der</strong>sächsischen Staatsanwaltschaften möglich. In Tabelle D-1 sind die Quoten<br />

<strong>der</strong> Anklagen, Strafbefehlsanträge, <strong>der</strong> Einstellungen nach §§ 153ff. StPO, <strong>der</strong> Abgabe als<br />

Ordnungswidrigkeit und des Verweises auf den Privatklageweg sowie <strong>der</strong> Einstellungen nach<br />

§ 170 Abs. 2 StPO enthalten.<br />

Die Erledigungen zeigen zwischen 2002 und 2009 eine gleichbleibende Tendenz im Rückgang<br />

von Anklagen und Strafbefehlen und in <strong>der</strong> Zunahme <strong>der</strong> nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten<br />

Verfahren. Nichts deutet darauf hin, dass durch die Zugriffsmöglichkeiten auf Vorratsdaten,<br />

die im Jahr 2008 sowie im Jahr 2009 zur Verfügung standen, eine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Tendenzen eingetreten ist.<br />

____________<br />

272 Statistisches Bundesamt: Staatsanwaltschaftsstatistik 2008;Wiesbaden 2009, S. 24.<br />

273 Bundesamt für Justiz: Übersicht Telekommunikationsüberwachung (Maßnahmen nach § 100g StPO) für<br />

2009, Bonn, 28.10.2010.

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