MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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risieren 268 . In <strong>der</strong> Schweiz wird mit <strong>der</strong> Einrichtung einer nationalen Koordinationsstelle sowie<br />
mit Aufklärungsinitiativen, ebenso wie in Deutschland, versucht, Schutzmöglichkeiten zu<br />
verstärken, die über strafrechtliche Maßnahmen allein nicht herzustellen sind.<br />
Durch Zusammenarbeit mit Schweizer Behörden sowie den nach <strong>der</strong> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
im März 2010 verfügbaren Ermittlungsmaßnahmen ist es im Übrigen<br />
im Stuttgarter Raum kürzlich gelungen, eine international operierende Gruppe von Enkeltrickbetrügern<br />
samt den die Taten dirigierenden Personen zu überführen 269 , wie dies offensichtlich<br />
bereits im Sommer 2010 <strong>der</strong> Fall war 270 . Insoweit ergeben sich im Bereich des Enkeltrickbetrugs<br />
offensichtlich auch ohne Rückgriff auf gespeicherte Vorratsdaten effiziente<br />
Ermittlungsansätze.<br />
5. Aufklärungsquote, Ermittlungseffizienz und Schutzlücken<br />
Der Zugriff auf Vorratsdaten <strong>der</strong> Telekommunikation erfolgt lediglich in einer sehr kleinen<br />
Zahl von Verfahren. Dies ergibt sich bereits aus den insgesamt registrierten Zugriffen auf<br />
Verkehrsdaten, ferner aus vereinzelten Hinweisen, die zwar nicht in vollem Umfang nachvollziehbar<br />
sind, sich jedoch in das Gesamtbild einfügen. So teilte das Nie<strong>der</strong>sächsische Innenministerium<br />
in <strong>der</strong> Antwort auf die eingangs behandelte Kleine Anfrage im Landtag mit,<br />
dass die nie<strong>der</strong>sächsische Polizei zwischen 1. Juli 2010 und 10. November 2010 eine interne<br />
Erhebung durchgeführt habe. Diese habe, wie weiter oben bereits ausgeführt, ergeben, dass<br />
bei 454 gemeldeten Straftaten, in denen es aus Ermittlungsgründen erfor<strong>der</strong>lich gewesen wäre,<br />
die Verbindungsdaten zu erheben, 409 Taten gar nicht mehr bzw. nur noch unzureichend<br />
aufgeklärt werden konnten. Dieser Umstand wird als Beleg dafür herangezogen, dass für eine<br />
Vielzahl von Straftaten Verkehrsdaten den einzigen Ermittlungsansatz darstellten und nach<br />
Wegfall <strong>der</strong> sogenannten <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> nicht mehr bzw. nur wesentlich erschwert<br />
aufgeklärt werden könnten 271 . Der Verweis auf „interne Untersuchungen“ und die Mitteilung<br />
von Zahlen wären angemessen, wenn die Zahlen begleitet wären von Informationen, die eine,<br />
wenn auch nur bescheidene, Nachvollziehbarkeit und Interpretierbarkeit mit sich bringen<br />
würden. Dies ist hier aber nicht <strong>der</strong> Fall. Denn Bezugszahlen sind nicht verfügbar. Nicht mitgeteilt<br />
wird ferner, wie die Daten erhoben worden sind o<strong>der</strong>, auf welche Straftatbestände sich<br />
die Ermittlungen bezogen. Mitgeteilt wird im Wesentlichen nur, dass 409 Straftaten in einem<br />
bestimmten Zeitraum nicht hätten aufgeklärt werden können.<br />
Nun wurden in Nie<strong>der</strong>sachsen in dem angegebenen Zeitraum (geschätzt auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong><br />
Daten von 2009) etwa 210.000 Straftaten registriert und davon wurden 84.000 nicht aufgeklärt.<br />
Bei <strong>der</strong> Annahme von 454 Fällen, in denen es erfor<strong>der</strong>lich gewesen wäre, Vorratsdaten<br />
____________<br />
268 Tagesanzeiger Schweiz: Basler Enkeltrick-Betrüger müssen hinter Gitter, 23.10.2009.<br />
269 Stuttgarter Zeitung, „Enkeltrick-Serie. Bandenchefs hinter Gitter“. Donnerstag, 6.1.2011.<br />
270 Stuttgarter Zeitung „Enkeltrick“-Bande. Hintermann in Polen verhaftet“, 4.8.2010.<br />
271 Nie<strong>der</strong>sächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/3056. Kleine Anfrage mit Antwort. Wie<br />
weiter mit <strong>der</strong> <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong>?, S. 6.