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MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...

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Schaubild D-24: Fallaufkommen und Aufklärungsquoten bei Bedrohung (§ 241 StGB)*<br />

120000<br />

100000<br />

80000<br />

60000<br />

40000<br />

20000<br />

0<br />

113<br />

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Taten Aufklärungsquote<br />

*) Quelle: Bundeskriminalamt PKS-Zeitreihen für den Zeitraum von 1987 bis 2010, www.bka.de (Berichte<br />

und Statistiken).<br />

Im Fallmaterial des BKA sind 5 Fälle <strong>der</strong> Bedrohung enthalten. Es handelt sich um die Androhung<br />

von Bombenanschlägen, Amoklauf und Tötungsdelikten (sie sind teilweise nach<br />

§ 241, teilweise als Taten des § 126 StGB einzustufen). Die Fälle bleiben ungeklärt. Es ist<br />

aus <strong>der</strong> Dokumentation allerdings nicht unmittelbar abzuleiten, dass eine Rückverfolgung zu<br />

einer Aufklärung hätte führen können. Erwartungsgemäß kam es in keinem Fall zu einer Realisierung<br />

<strong>der</strong> Drohung.<br />

4.9. Erpressung<br />

Das Delikt <strong>der</strong> Erpressung verweist auf eine seit Anfang des neuen Jahrtausends stabile Aufklärungsquote.<br />

Aus den Verläufen lässt sich nichts entnehmen, was auf Verän<strong>der</strong>ungen durch<br />

die <strong>Vorratsdatenspeicherung</strong> hinweisen würde.<br />

91,5<br />

91<br />

90,5<br />

90<br />

89,5<br />

89<br />

88,5<br />

88<br />

87,5<br />

87

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