MPI Gutachten Vorratsdatenspeicherung - Bundesministerium der ...
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105<br />
Ermittlungsrichterin unterschiedlich bewertet. Erfolgreiche (beantwortete) Funkzellenabfragen<br />
zum unmittelbaren Tatort im Jahr 2009 erbrachten keine Hinweise auf die<br />
Tatverdächtigen; eine weitere Funkzellenabfrage für den weiteren Umkreis des Tatorts<br />
Monate später blieb wegen nicht mehr gespeicherter Daten weitgehend unbeantwortet.<br />
Allerdings wird nicht klar, warum bei <strong>der</strong> gegebenen Ermittlungslage hieraus<br />
Indizien für eine Täterschaft <strong>der</strong> immer noch Tatverdächtigen gezogen werden sollten.<br />
Denn die Tatverdächtigen kommen aus dem Umkreis des Tatorts 210 .<br />
Auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt wird noch im Zusammenhang mit einem in Dubai<br />
lokalisierten und gut dokumentierten Fall Bezug genommen (Mord an einem Hamas-<br />
Waffenhändler). Hier geht es aber um eine mittelbare Falschbeurkundung (und ggfs.)<br />
nachrichtendienstliche Praktiken (des israelischen Geheimdienstes), da einer <strong>der</strong> (bekannten<br />
und dem israelischen Geheimdienst zugerechneten) Tatverdächtigen sich in<br />
Deutschland Ausweispapiere erschlichen hat, die für die Einreise nach Dubai benutzt<br />
wurden.<br />
Ein weiterer Sachverhalt ergibt sich aus einer von Polen veranlassten Überprüfung<br />
von Einlog-Spuren in Deutschland (E-Mail), die einer in Polen wegen Mordes gesuchten<br />
Person zugeordnet werden sollten. Ob sich die gesuchte Person in Deutschland befunden<br />
hat und ob Einlog-Nachweise (mutmaßlich in Internetcafes) tatsächlich zur<br />
Ergreifung des Tatverdächtigen hätten führen können, ist allerdings wohl fraglich.<br />
Insoweit lässt sich für Ermittlungen bei Tötungsdelikten auch aus dem durch das Bundeskriminalamt<br />
vorgelegten Material ein Bild zeichnen, das nicht dafür spricht, dass durch den<br />
Wegfall gespeicherter Verkehrsdaten schwerwiegende Sicherheitslücken wegen Unaufklärbarkeit<br />
schwerer Gewalt aufgetreten sind. Gerade auf die Feststellungen zu Tötungsdelikten<br />
hat sich aber offensichtlich <strong>der</strong> Beschluss <strong>der</strong> Innenministerkonferenz vom November 2010<br />
gestützt, in dem es heißt, „Die IMK nimmt den Bericht "Stand <strong>der</strong> statistischen Datenerhebung<br />
im BKA sowie <strong>der</strong> Rechtstatsachensammlung für Bund (BKA, BPOL, ZKA) und Län<strong>der</strong><br />
zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Mindestspeicherfristen<br />
(Stand: 17.09.10) zur Kenntnis“ und wo dann festgestellt wird, dass mehr als ein halbes<br />
Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Erhebungen nachdrücklich belegten,<br />
dass <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internet-Verkehrsdaten zu einer<br />
erheblichen Schutzlücke in <strong>der</strong> Kriminalitätsbekämpfung geführt habe. Schwerste Verbrechen<br />
seien unaufgeklärt geblieben. In diesen Zusammenhang wird dann eine effektive Terrorismusbekämpfung<br />
gestellt, die angesichts einer anhaltenden Bedrohungslage auf Verkehrsdaten<br />
unbedingt angewiesen sei 211 . Auch in einer Stellungnahme des BDK wird auf die in <strong>der</strong><br />
____________<br />
210 www.morgenpost.de/brandenburg-aktuell/article1474788/DNA-Spuren-ergeben-keinen-dringenden-<br />
Tatverdacht.html [Juni 2011].<br />
211 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Sammlung <strong>der</strong> zur Veröffentlichung<br />
freigegebenen Beschlüsse <strong>der</strong> 191. Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>.<br />
Berlin, den 23.11.2010, S. 11.