SPRACHEN LERNEN - Sprachcaffe Sprachschule Düsseldorf
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€ DEUTSCHLAND FÖRDERT...<br />
Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmerin<br />
und jeder Arbeitnehmer, die/der mindestens<br />
sechs Monate in einem Unternehmen<br />
vollzeitbeschäftigt ist, Anspruch<br />
auf eine Woche (fünf Arbeitstage) Bildungsurlaub<br />
pro Kalenderjahr. Möchten<br />
Sie eine zweiwöchige Sprachreise unternehmen,<br />
müssen Sie Ihren Anspruch<br />
auf Bildungsurlaub von einem Jahr aufs<br />
nächste rechtzeitig übertragen. Während<br />
der Zeit Ihres Bildungsurlaubs beziehen<br />
Sie weiterhin Ihr reguläres Gehalt. Der<br />
Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub<br />
nicht pauschal ablehnen, sondern Sie allenfalls bitten, den von Ihnen<br />
gewünschten Zeitpunkt aus betrieblichen Gründen (z.B. Hochsaison) zu<br />
verschieben. Besprechen Sie daher den geeigneten Zeitpunkt für Ihren<br />
Bildungsurlaub rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber.<br />
Sie melden sich schriftlich bei <strong>Sprachcaffe</strong> für eine Sprachreise an und<br />
erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber.<br />
Nach Beendigung des Bildungsurlaubskurses erhalten Sie von uns eine<br />
Teilnahmebescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Wir bestätigen darin,<br />
dass Sie ordnungsgemäß an der Bildungsurlaubsveranstaltung teilgenommen<br />
haben.<br />
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10<br />
BILDUNGSURLAUB<br />
Bundesland Hinweis<br />
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Alle Intensivkurse sind als Bildungsurlaub anerkannt.<br />
Alle Intensivkurse in Paris, Brighton und London sind als<br />
Bildungsurlaub anerkannt.<br />
Alle Intensivkurse in Malta, Havanna, Peking, Malaga,<br />
Mallorca, Brighton, New York und Toronto sind als<br />
Bildungsurlaub anerkannt.<br />
Alle Super-Intensivkurse sind als Bildungsurlaub anerkannt.<br />
An Schulen ohne Super-Intensivkurs: Aufpreis 150 € pro<br />
Woche oder Einzelunterricht als Ergänzung zum Intensivkurs.<br />
Ihr Bundesland hat entweder kein Bildungsurlaubsgesetz<br />
oder <strong>Sprachcaffe</strong> besitzt leider keine Anerkennung.<br />
Unser Beratungsteam in Frankfurt steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung!<br />
FÖRDERMÖGLICHKEITEN<br />
Die „Bildungsprämie“ ist eine Fördermaßnahme, um Ihnen einen<br />
finanziellen Anreiz zu schaffen, sich weiterbilden. Die Förderung ist bundesweit<br />
verfügbar und unterstützt Sie mit bis zu 500,- Euro. Es gibt zahlreiche<br />
Beratungsstellen, die gerne Auskunft erteilen und Ihnen einen<br />
Prämiengutschein ausstellen. Ausführliche Informationen zu Förderumfang<br />
und Teilnahmevoraussetzungen<br />
haben wir Ihnen auf unserer<br />
Homepage zusammengestellt: www.<br />
sprachcaffe.de/bildungspraemie.<br />
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln<br />
des Bundesministeriums für Bildung<br />
und Forschung und aus dem Europäischen<br />
Sozialfonds der Europäischen<br />
Union gefördert.<br />
In vielen Bundesländern z.B. Hessen,<br />
Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen<br />
gibt es zusätzliche<br />
regionale Förderangebote, die<br />
Ihre Weiterbildungsmaßnahme<br />
bezuschussen. Erkundigen Sie sich<br />
einfach bei Ihrer Stadt.<br />
DER FINANZAMT-TIPP:<br />
Die Absetzung von Kosten eines Fremdsprachenkurses als<br />
Werbungskosten hat der Bundesfinanzhof den Arbeitnehmern<br />
in den letzten Jahren erleichtert. Kosten eines Sprachkurses sind<br />
unter bestimmten Voraussetzung fast immer absetzbar. Erkundigen<br />
Sie sich einfach bei Ihrem Finanzamt. <strong>Sprachcaffe</strong> stellt Ihnen<br />
auf Wunsch gerne einen Stundenplan aus und sendet Ihnen eine<br />
Rechnung, auf der die Kurs gebühren getrennt aufgelistet sind.