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SPRACHEN LERNEN - Sprachcaffe Sprachschule Düsseldorf

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€ DEUTSCHLAND FÖRDERT...<br />

Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmerin<br />

und jeder Arbeitnehmer, die/der mindestens<br />

sechs Monate in einem Unternehmen<br />

vollzeitbeschäftigt ist, Anspruch<br />

auf eine Woche (fünf Arbeitstage) Bildungsurlaub<br />

pro Kalenderjahr. Möchten<br />

Sie eine zweiwöchige Sprachreise unternehmen,<br />

müssen Sie Ihren Anspruch<br />

auf Bildungsurlaub von einem Jahr aufs<br />

nächste rechtzeitig übertragen. Während<br />

der Zeit Ihres Bildungsurlaubs beziehen<br />

Sie weiterhin Ihr reguläres Gehalt. Der<br />

Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub<br />

nicht pauschal ablehnen, sondern Sie allenfalls bitten, den von Ihnen<br />

gewünschten Zeitpunkt aus betrieblichen Gründen (z.B. Hochsaison) zu<br />

verschieben. Besprechen Sie daher den geeigneten Zeitpunkt für Ihren<br />

Bildungsurlaub rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber.<br />

Sie melden sich schriftlich bei <strong>Sprachcaffe</strong> für eine Sprachreise an und<br />

erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber.<br />

Nach Beendigung des Bildungsurlaubskurses erhalten Sie von uns eine<br />

Teilnahmebescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Wir bestätigen darin,<br />

dass Sie ordnungsgemäß an der Bildungsurlaubsveranstaltung teilgenommen<br />

haben.<br />

<br />

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10<br />

BILDUNGSURLAUB<br />

Bundesland Hinweis<br />

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Alle Intensivkurse sind als Bildungsurlaub anerkannt.<br />

Alle Intensivkurse in Paris, Brighton und London sind als<br />

Bildungsurlaub anerkannt.<br />

Alle Intensivkurse in Malta, Havanna, Peking, Malaga,<br />

Mallorca, Brighton, New York und Toronto sind als<br />

Bildungsurlaub anerkannt.<br />

Alle Super-Intensivkurse sind als Bildungsurlaub anerkannt.<br />

An Schulen ohne Super-Intensivkurs: Aufpreis 150 € pro<br />

Woche oder Einzelunterricht als Ergänzung zum Intensivkurs.<br />

Ihr Bundesland hat entweder kein Bildungsurlaubsgesetz<br />

oder <strong>Sprachcaffe</strong> besitzt leider keine Anerkennung.<br />

Unser Beratungsteam in Frankfurt steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung!<br />

FÖRDERMÖGLICHKEITEN<br />

Die „Bildungsprämie“ ist eine Fördermaßnahme, um Ihnen einen<br />

finanziellen Anreiz zu schaffen, sich weiterbilden. Die Förderung ist bundesweit<br />

verfügbar und unterstützt Sie mit bis zu 500,- Euro. Es gibt zahlreiche<br />

Beratungsstellen, die gerne Auskunft erteilen und Ihnen einen<br />

Prämiengutschein ausstellen. Ausführliche Informationen zu Förderumfang<br />

und Teilnahmevoraussetzungen<br />

haben wir Ihnen auf unserer<br />

Homepage zusammengestellt: www.<br />

sprachcaffe.de/bildungspraemie.<br />

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln<br />

des Bundesministeriums für Bildung<br />

und Forschung und aus dem Europäischen<br />

Sozialfonds der Europäischen<br />

Union gefördert.<br />

In vielen Bundesländern z.B. Hessen,<br />

Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen<br />

gibt es zusätzliche<br />

regionale Förderangebote, die<br />

Ihre Weiterbildungsmaßnahme<br />

bezuschussen. Erkundigen Sie sich<br />

einfach bei Ihrer Stadt.<br />

DER FINANZAMT-TIPP:<br />

Die Absetzung von Kosten eines Fremdsprachenkurses als<br />

Werbungskosten hat der Bundesfinanzhof den Arbeitnehmern<br />

in den letzten Jahren erleichtert. Kosten eines Sprachkurses sind<br />

unter bestimmten Voraussetzung fast immer absetzbar. Erkundigen<br />

Sie sich einfach bei Ihrem Finanzamt. <strong>Sprachcaffe</strong> stellt Ihnen<br />

auf Wunsch gerne einen Stundenplan aus und sendet Ihnen eine<br />

Rechnung, auf der die Kurs gebühren getrennt aufgelistet sind.

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