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Wir - Parkinson Schweiz

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ENGAGEMENT SOLIDARITÄTSFONDS<br />

Miteinander füreinander: Unser Solidaritätsfonds<br />

<strong>Parkinson</strong> <strong>Schweiz</strong> will die Lebenssituation der Betroffenen verbessern. Um diesem Grundsatz zu entsprechen, ist<br />

die Gewährleistung materieller Sicherheit – vor allem in aussergewöhnlichen Situationen – ein wichtiges Mittel.<br />

E<br />

in lang gehegter Wunsch wurde endlich Realität: <strong>Parkinson</strong><br />

<strong>Schweiz</strong> konnte per 1. Dezember 2008 die<br />

Einrichtung eines Solidaritätsfonds bekannt geben, aus welchem<br />

die Vereinigung individuelle fi nanzielle Direkthilfen<br />

an aufgrund ihrer <strong>Parkinson</strong>erkrankung in Not geratene<br />

Mitglieder ausrichten kann. Damit hat die Vereinigung einen<br />

weiteren, wichtigen Schritt im Sinne ihres Leitgedankens,<br />

der Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen,<br />

getan. Denn gute Lebensqualität bedingt auch die Gewährleistung<br />

materieller Sicherheit – insbesondere in ausserordentlichen<br />

Situationen.<br />

Bereits Ende 2007 konnte die Vereinigung, dank Zuwendungen<br />

einer Stiftung sowie einer zweckgebundenen Privatspende,<br />

den Grundstein für die Einrichtung des Solidaritätsfonds<br />

legen. In den ersten Monaten des Jahres 2008 arbeitete<br />

dann eine eigens zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgruppe<br />

das Reglement für den Solidaritätsfonds aus. Wenig<br />

später, im Juni 2008, konnte auf der Mitgliederversammlung<br />

in Bellinzona die Einrichtung des Solidaritätsfonds angekündigt<br />

werden. Mitte November waren das Reglement<br />

und alle Dokumente erstellt und die administrativen Vorbereitungen<br />

abgeschlossen.<br />

Aus dem 2008 neu eingerichteten Solidaritätsfonds<br />

kann <strong>Parkinson</strong> <strong>Schweiz</strong> finanzielle<br />

Direkthilfen an durch ihre Krankheit<br />

in Not geratene Mitglieder ausrichten und<br />

zinslose Überbrückungskredite gewähren.<br />

Direkthilfen für in Not geratene Mitglieder<br />

Aus dem Solidaritätsfonds kann <strong>Parkinson</strong> <strong>Schweiz</strong> Mitgliedern,<br />

die durch ihre Krankheit bedingt – also unverschuldet<br />

– in eine aussergewöhnliche Notlage geraten sind, individuelle<br />

fi nanzielle Direktleistungen zukommen lassen. Letztere<br />

sollen insbesondere dazu dienen, den Betroffenen und ihren<br />

Angehörigen bei der Überwindung einer aktuellen, zeitlich<br />

befristeten Notlage zu helfen und aussergewöhnliche Ausgaben<br />

zu fi nanzieren. Darüber hinaus können aus dem Solidaritätsfonds<br />

zwar rückzahlbare, aber immerhin zinslose<br />

Überbrückungskredite gewährt werden.<br />

Über die Vergabe von Leistungen aus dem Solidaritätsfonds<br />

entscheidet die Geschäftsführung respektive bei höheren<br />

Beträgen der Präsident und der Vizepräsident des Vorstandsausschusses.<br />

Das Reglement des Solidaritätsfonds von <strong>Parkinson</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

und die entsprechenden Formulare für Unterstützungsgesuche<br />

(in Deutsch, Französisch oder Italienisch) können bei<br />

der Geschäftsstelle der Vereinigung in Egg sowie bei den<br />

Regionalbüros der Vereinigung in Lausanne und Mezzovico<br />

bestellt werden. m<br />

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