Wir - Parkinson Schweiz
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ENGAGEMENT SOLIDARITÄTSFONDS<br />
Miteinander füreinander: Unser Solidaritätsfonds<br />
<strong>Parkinson</strong> <strong>Schweiz</strong> will die Lebenssituation der Betroffenen verbessern. Um diesem Grundsatz zu entsprechen, ist<br />
die Gewährleistung materieller Sicherheit – vor allem in aussergewöhnlichen Situationen – ein wichtiges Mittel.<br />
E<br />
in lang gehegter Wunsch wurde endlich Realität: <strong>Parkinson</strong><br />
<strong>Schweiz</strong> konnte per 1. Dezember 2008 die<br />
Einrichtung eines Solidaritätsfonds bekannt geben, aus welchem<br />
die Vereinigung individuelle fi nanzielle Direkthilfen<br />
an aufgrund ihrer <strong>Parkinson</strong>erkrankung in Not geratene<br />
Mitglieder ausrichten kann. Damit hat die Vereinigung einen<br />
weiteren, wichtigen Schritt im Sinne ihres Leitgedankens,<br />
der Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen,<br />
getan. Denn gute Lebensqualität bedingt auch die Gewährleistung<br />
materieller Sicherheit – insbesondere in ausserordentlichen<br />
Situationen.<br />
Bereits Ende 2007 konnte die Vereinigung, dank Zuwendungen<br />
einer Stiftung sowie einer zweckgebundenen Privatspende,<br />
den Grundstein für die Einrichtung des Solidaritätsfonds<br />
legen. In den ersten Monaten des Jahres 2008 arbeitete<br />
dann eine eigens zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgruppe<br />
das Reglement für den Solidaritätsfonds aus. Wenig<br />
später, im Juni 2008, konnte auf der Mitgliederversammlung<br />
in Bellinzona die Einrichtung des Solidaritätsfonds angekündigt<br />
werden. Mitte November waren das Reglement<br />
und alle Dokumente erstellt und die administrativen Vorbereitungen<br />
abgeschlossen.<br />
Aus dem 2008 neu eingerichteten Solidaritätsfonds<br />
kann <strong>Parkinson</strong> <strong>Schweiz</strong> finanzielle<br />
Direkthilfen an durch ihre Krankheit<br />
in Not geratene Mitglieder ausrichten und<br />
zinslose Überbrückungskredite gewähren.<br />
Direkthilfen für in Not geratene Mitglieder<br />
Aus dem Solidaritätsfonds kann <strong>Parkinson</strong> <strong>Schweiz</strong> Mitgliedern,<br />
die durch ihre Krankheit bedingt – also unverschuldet<br />
– in eine aussergewöhnliche Notlage geraten sind, individuelle<br />
fi nanzielle Direktleistungen zukommen lassen. Letztere<br />
sollen insbesondere dazu dienen, den Betroffenen und ihren<br />
Angehörigen bei der Überwindung einer aktuellen, zeitlich<br />
befristeten Notlage zu helfen und aussergewöhnliche Ausgaben<br />
zu fi nanzieren. Darüber hinaus können aus dem Solidaritätsfonds<br />
zwar rückzahlbare, aber immerhin zinslose<br />
Überbrückungskredite gewährt werden.<br />
Über die Vergabe von Leistungen aus dem Solidaritätsfonds<br />
entscheidet die Geschäftsführung respektive bei höheren<br />
Beträgen der Präsident und der Vizepräsident des Vorstandsausschusses.<br />
Das Reglement des Solidaritätsfonds von <strong>Parkinson</strong> <strong>Schweiz</strong><br />
und die entsprechenden Formulare für Unterstützungsgesuche<br />
(in Deutsch, Französisch oder Italienisch) können bei<br />
der Geschäftsstelle der Vereinigung in Egg sowie bei den<br />
Regionalbüros der Vereinigung in Lausanne und Mezzovico<br />
bestellt werden. m<br />
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