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Mobil durchs Leben Nr.6 (pdf) - Ortho-Team

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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN<br />

1. Sorgfaltspflicht und Haftung<br />

Die Mietgegenstände werden dem Mieter in funktionstüchtigem Zustand überlassen. Der Mieter hat die<br />

Mietsachen mit angemessener Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen stets in<br />

einwandfreiem Zustand zu halten. Allfällige Störungen sind der Vermieterin unverzüglich zu melden. Für<br />

Verlust oder Beschädigung der Mietsache haftet der Mieter.<br />

2. Unterhalt und Reparaturen<br />

Soweit die Mietgegenstände wartungsbedürftig sind, übernimmt die Vermieterin den technischen<br />

Unterhalt. Reparaturen und Ersatz von Verschleissteilen übernimmt die Vermietstelle in dem Umfang,<br />

wie es dem normalen Gebrauch entspricht. Wartungen und Reparaturen dürfen nur von der Vermieterin<br />

ausgeführt werden. Hat der Mieter für den Schaden einzustehen, wird die Reparatur zu branchenüblichen<br />

Preisen in Rechnung gestellt.<br />

3. Mietbeginn/Mindestmietdauer/Kündigung/Rückgabe<br />

Angefangene Monatsmieten werden wie folgt verrechnet:<br />

– Beginnt das Mietverhältnis vor dem 15. des Monats, wird der volle Monat verrechnet.<br />

– Bei Mietbeginn nach dem 15. des Monats werden 50% der Monatsmiete verrechnet.<br />

– Bei Rückgabe des Hilfsmittels ab 1. bis 15. Tag eines Monats werden 50% der Monatsmiete verrechnet.<br />

– Bei Rückgabe des Hilfsmittels ab 15. Tag eines Monats werden 100% der Monatsmiete verrechnet.<br />

– Die Mindestmietdauer beträgt generell einen Monat.<br />

Der Mietvertrag kann durch den Mieter jederzeit gekündigt werden.<br />

Vorzeitige Vertragsauflösung durch <strong>Ortho</strong>-<strong>Team</strong><br />

Die vorzeitige Vertragsauflösung durch die Vermieterin wegen Zahlungsverzugs des Mieters bleibt ausdrücklich<br />

vorbehalten.<br />

Das Hilfsmittel muss umgehend zurückgebracht werden.<br />

4. Allgemeine Regelungen<br />

Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Mietvertrag (OR 253 ff.).<br />

(Diese Mietbedingungen sind integrierter Bestandteil des Mietvertrages und werden beidseitig unterzeichnet.)

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