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Stadt Tirschenreuth Integriertes Wärmenutzungskonzept für die ...

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<strong>Integriertes</strong> <strong>Wärmenutzungskonzept</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Tirschenreuth</strong><br />

Verwendungsnachweis<br />

Innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens ist der<br />

programmgemäße Einsatz der Mittel durch Vorlage des ausgefüllten<br />

Verwendungsnachweises mit Formularnummer 141 835 direkt bei der KfW<br />

einzureichen und nachzuweisen. Bei einer Förderung nach A. ist zusätzlich<br />

<strong>die</strong> Bestätigung des Sachverständigen über <strong>die</strong> plangemäße Durchführung<br />

der Maßnahmen (Formularnummer 140 254) vorzulegen.<br />

Bei Durchführung des Gesamtvorhabens in Bauabschnitten oder<br />

Einzelmaßnahmen über mehrere Haushaltsjahre hinaus ist nach jedem<br />

Bauabschnitt bzw. Einzelmaßnahme ein separater Verwendungsnachweis zu<br />

erstellen. Nach Abschluss des Gesamtbauvorhabens ist ein abschließender<br />

Verwendungsnachweis zu erbringen.<br />

Die KfW behält sich auch hier eine Überprüfung der Berechnungsunterlagen<br />

sowie der geförderten Gebäude vor.<br />

Auszahlung: Die Darlehen werden wahlweise in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen<br />

ausgezahlt. Der erste Abruf kann nach Vorliegen der Abrufvoraussetzungen<br />

(z. B. kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigungen) bei Baubeginn<br />

erfolgen.<br />

Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage.<br />

Antragsweg: Die Kredite werden mit dem Antragsformular (Formularnummer 141 833)<br />

direkt bei der KfW in Berlin beantragt (KfW Niederlassung Berlin, 10865<br />

Berlin).<br />

Bei Vorhaben, deren Bauzeit sich über mehrere Jahre erstreckt, erfolgt <strong>die</strong><br />

Kreditantragstellung in Abschnitten, bezogen auf das jeweilige Haushaltsjahr.<br />

Im Rahmen des laufenden Haushaltsjahresabschnitts können bereits<br />

begonnene Bauabschnitte noch finanziert werden.<br />

Auf dem Antragsformular ist <strong>die</strong> Angabe der geplanten<br />

Investitionsmaßnahmen erforderlich. Für <strong>die</strong> energetische Sanierung auf das<br />

Niveau eines KfW-Effizienzhauses 100 (EnEV2009 (A.) - mindestens gemäß den<br />

Anforderungen der EnEV - sind <strong>die</strong> Maßnahmen, <strong>die</strong> zur Erreichung <strong>die</strong>ses<br />

Ziels beitragen, in der Rubrik "Vorhabensbeschreibung" einzeln aufzuführen.<br />

Kombinationsmöglichkeiten:<br />

Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite<br />

oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich zulässig, sofern <strong>die</strong> Summe aus<br />

Krediten, Zuschüssen und Zulagen <strong>die</strong> Summe der Aufwendungen nicht<br />

übersteigt.<br />

Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Programms Erneuerbare<br />

Energien und des Kommunalkredits - Investitionsoffensive Infrastruktur <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong>selbe Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen.<br />

Die Aufwendungen <strong>für</strong> eine Beratung durch den Sachverständigen im<br />

Zusammenhang mit der Investitionsmaßnahme werden als förderfähige<br />

Kosten anerkannt, wenn da<strong>für</strong> keine sonstige Förderung in Anspruch<br />

genommen wird.<br />

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