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-8-<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

SATZUNG<br />

Stadt <strong>Penig</strong><br />

Landkreis Mittelsachsen<br />

Satzung über die Aufhebung der Satzung<br />

der Stadt <strong>Penig</strong> über die Erhebung von<br />

Gebühren für die Benutzung des Friedhofs<br />

Chursdorf (Friedhofsgebührensatzung)<br />

vom 09.12.2011<br />

Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.3.2003<br />

(SächsGVBl. S. 55 in derzeit gültiger Fassung hat der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong><br />

in seiner Sitzung am 08.12.2011 die nachfolgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die Satzung der Stadt <strong>Penig</strong> über die Erhebung von Gebühren für die<br />

Benutzung des Friedhofs Chursdorf (Friedhofsgebührensatzung) vom<br />

18.01.2002 wird aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Die Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

<strong>Penig</strong>, den 09.12.2011<br />

Ausgefertigt:<br />

Eulenberger , Bürgermeister<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt <strong>Penig</strong> über die<br />

Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs Chursdorf<br />

(Friedhofsgebührensatzung), die der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong> in seiner<br />

Sitzung am 08.12.2011 beschlossen hat, wird hiermit öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO).<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande<br />

gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an<br />

gültig zu Stande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO<br />

wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der<br />

Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so<br />

kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten<br />

Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Penig</strong>, den 09.12.2011<br />

Eulenberger , Bürgermeister<br />

TERMINE<br />

Stadtratssitzung<br />

Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Penig</strong> fi ndet am Donnerstag,<br />

dem 12. Januar 2012 um 18.30 Uhr im Ratssaal der Stadtverwaltung<br />

<strong>Penig</strong>, Markt 6 in 09322 <strong>Penig</strong>, statt.<br />

Die Tagesordnung wird gemäß der Bekanntmachungssatzung der Stadt<br />

<strong>Penig</strong> durch Anschlag an den Verkündungstafeln ortsüblich bekannt gemacht.<br />

GESCHÄFTSSTELLE<br />

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der<br />

Stadtratssitzung vom 8.12.2011<br />

Beschluss Nr. 13 / 03 vom 08.12.2011<br />

Einstimmig (17 JA-Stimmen) stellt der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong> fest, dass<br />

bei Herrn Olaf Tröger gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung für<br />

den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ein wichtiger Grund vorliegt, der die<br />

Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat rechtfertigt.<br />

Beschluss Nr. 13 / 04 vom 08.12.2011<br />

Einstimmig (17 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong> folgende<br />

Sitzungstage für die Stadtratssitzungen im Jahr 2012:<br />

12.01.2012<br />

09.02.2012<br />

08.03.2012<br />

12.04.2012<br />

10.05.2012<br />

14.06.2012<br />

12.07.2012<br />

09.08.2012<br />

13.09.2012<br />

11.10.2012<br />

08.11.2012<br />

13.12.2012.<br />

Beschluss Nr. 13 / 05 vom 08.12.2011<br />

Einstimmig (17 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong>, die<br />

förderfähigen Kosten für den Teilabbruch am Gebäude Schloßplatz 9 aus<br />

erlösten Ausgleichsbeträgen zu fördern. Die Förderung erfolgt auf der<br />

Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen förderfähigen Kosten.<br />

Beschluss Nr. 13 / 06 vom 08.12.2011<br />

Einstimmig (17 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong>, die<br />

förderfähigen Kosten für die Instandsetzung und teilweise Modernisierung<br />

von Dach und Fassade für das Wohn- und Geschäftshauses Schloßplatz 9<br />

aus erlösten Ausgleichsbeträgen zu fördern. Die Förderung erfolgt auf der<br />

Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen förderfähigen Kosten.<br />

Beschluss Nr. 13 / 07 vom 08.12.2011<br />

Einstimmig (17 JA-Stimmen) stimmt der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong> den nachstehend<br />

aufgeführten außerplanmäßigen Haushaltsausgaben 2011 zu:<br />

Haushaltsstelle: 6319.9495<br />

Bezeichnung: Anteil Stadt <strong>Penig</strong> am Ausbau des Knotens „Am Zeißig“<br />

Ansatz alt: 31.000 EUR<br />

Ansatz neu: 3.900 EUR<br />

Veränderung: -27.100 EUR<br />

Haushaltsstelle: 6302.9403<br />

Bezeichnung: Ausbau Nebenanlagen Chemnitzer Planungsleistungen<br />

Ansatz alt: 0 EUR<br />

Ansatz neu: 27.100 EUR<br />

Veränderung: +27.100 EUR<br />

Haushaltsstelle: 1303.9350<br />

Bezeichnung: Anschaffung Fahrzeug FFW Tauscha<br />

Ansatz alt: 275.000 EUR<br />

Ansatz neu: 280.540 EUR<br />

Veränderung: + 5.540 EUR

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