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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
SATZUNG<br />
Stadt <strong>Penig</strong><br />
Landkreis Mittelsachsen<br />
Satzung über die Aufhebung der Satzung<br />
der Stadt <strong>Penig</strong> über die Erhebung von<br />
Gebühren für die Benutzung des Friedhofs<br />
Chursdorf (Friedhofsgebührensatzung)<br />
vom 09.12.2011<br />
Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.3.2003<br />
(SächsGVBl. S. 55 in derzeit gültiger Fassung hat der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong><br />
in seiner Sitzung am 08.12.2011 die nachfolgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Die Satzung der Stadt <strong>Penig</strong> über die Erhebung von Gebühren für die<br />
Benutzung des Friedhofs Chursdorf (Friedhofsgebührensatzung) vom<br />
18.01.2002 wird aufgehoben.<br />
§ 2<br />
Die Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
<strong>Penig</strong>, den 09.12.2011<br />
Ausgefertigt:<br />
Eulenberger , Bürgermeister<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt <strong>Penig</strong> über die<br />
Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs Chursdorf<br />
(Friedhofsgebührensatzung), die der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong> in seiner<br />
Sitzung am 08.12.2011 beschlossen hat, wird hiermit öffentlich bekannt<br />
gemacht.<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO).<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande<br />
gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an<br />
gültig zu Stande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO<br />
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der<br />
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so<br />
kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten<br />
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Penig</strong>, den 09.12.2011<br />
Eulenberger , Bürgermeister<br />
TERMINE<br />
Stadtratssitzung<br />
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt <strong>Penig</strong> fi ndet am Donnerstag,<br />
dem 12. Januar 2012 um 18.30 Uhr im Ratssaal der Stadtverwaltung<br />
<strong>Penig</strong>, Markt 6 in 09322 <strong>Penig</strong>, statt.<br />
Die Tagesordnung wird gemäß der Bekanntmachungssatzung der Stadt<br />
<strong>Penig</strong> durch Anschlag an den Verkündungstafeln ortsüblich bekannt gemacht.<br />
GESCHÄFTSSTELLE<br />
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der<br />
Stadtratssitzung vom 8.12.2011<br />
Beschluss Nr. 13 / 03 vom 08.12.2011<br />
Einstimmig (17 JA-Stimmen) stellt der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong> fest, dass<br />
bei Herrn Olaf Tröger gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung für<br />
den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ein wichtiger Grund vorliegt, der die<br />
Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat rechtfertigt.<br />
Beschluss Nr. 13 / 04 vom 08.12.2011<br />
Einstimmig (17 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong> folgende<br />
Sitzungstage für die Stadtratssitzungen im Jahr 2012:<br />
12.01.2012<br />
09.02.2012<br />
08.03.2012<br />
12.04.2012<br />
10.05.2012<br />
14.06.2012<br />
12.07.2012<br />
09.08.2012<br />
13.09.2012<br />
11.10.2012<br />
08.11.2012<br />
13.12.2012.<br />
Beschluss Nr. 13 / 05 vom 08.12.2011<br />
Einstimmig (17 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong>, die<br />
förderfähigen Kosten für den Teilabbruch am Gebäude Schloßplatz 9 aus<br />
erlösten Ausgleichsbeträgen zu fördern. Die Förderung erfolgt auf der<br />
Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen förderfähigen Kosten.<br />
Beschluss Nr. 13 / 06 vom 08.12.2011<br />
Einstimmig (17 JA-Stimmen) beschließt der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong>, die<br />
förderfähigen Kosten für die Instandsetzung und teilweise Modernisierung<br />
von Dach und Fassade für das Wohn- und Geschäftshauses Schloßplatz 9<br />
aus erlösten Ausgleichsbeträgen zu fördern. Die Förderung erfolgt auf der<br />
Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen förderfähigen Kosten.<br />
Beschluss Nr. 13 / 07 vom 08.12.2011<br />
Einstimmig (17 JA-Stimmen) stimmt der Stadtrat der Stadt <strong>Penig</strong> den nachstehend<br />
aufgeführten außerplanmäßigen Haushaltsausgaben 2011 zu:<br />
Haushaltsstelle: 6319.9495<br />
Bezeichnung: Anteil Stadt <strong>Penig</strong> am Ausbau des Knotens „Am Zeißig“<br />
Ansatz alt: 31.000 EUR<br />
Ansatz neu: 3.900 EUR<br />
Veränderung: -27.100 EUR<br />
Haushaltsstelle: 6302.9403<br />
Bezeichnung: Ausbau Nebenanlagen Chemnitzer Planungsleistungen<br />
Ansatz alt: 0 EUR<br />
Ansatz neu: 27.100 EUR<br />
Veränderung: +27.100 EUR<br />
Haushaltsstelle: 1303.9350<br />
Bezeichnung: Anschaffung Fahrzeug FFW Tauscha<br />
Ansatz alt: 275.000 EUR<br />
Ansatz neu: 280.540 EUR<br />
Veränderung: + 5.540 EUR