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esteht keine Verpfl ichtung zur Durchführung<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a<br />

des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG).<br />

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt<br />

in der Zeit vom 4. Januar 2012 bis 3. Februar<br />

2012 in der Stadtverwaltung <strong>Penig</strong>, Bauamt,<br />

Markt 6, 09322 <strong>Penig</strong> während der Dienststunden:<br />

Montag 08.30 – 11.30 Uhr<br />

12.30 – 13.30 Uhr<br />

Dienstag 08.30 – 11.30 Uhr<br />

12.30 – 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 08.30 – 11.30 Uhr<br />

12.30 – 15.00 Uhr<br />

Freitag 08.30 – 11.30 Uhr<br />

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />

1. Jeder kann bis spätestens 2 Wochen nach<br />

Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 17.<br />

Februar 2012 , bei der Landesdirektion Chemnitz,<br />

Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz<br />

oder bei der oben genannten Stadt Einwendungen<br />

gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift<br />

erheben. Die Einwendung muss den<br />

geltend gemachten Belang und das Maß seiner<br />

Beeinträchtigung erkennen lassen.<br />

Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen<br />

ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz<br />

1 Bundesfernstraßengesetz – FStrG). Einwendungen<br />

und Stellungnahmen der Vereinigungen<br />

sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen<br />

(§ 17a Nr. 7 Satz 2 FStrG).<br />

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen<br />

auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder<br />

in Form vervielfältigter gleichlautender Texte<br />

eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),<br />

ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen<br />

Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und<br />

Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner<br />

zu bezeichnen. Anderenfalls können diese<br />

Einwendungen unberücksichtigt bleiben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung<br />

erfolgt.<br />

2. Diese ortsübliche Bekanntmachung über die<br />

Auslegung des Plans dient auch der Benachrichtigung<br />

der<br />

a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen<br />

des § 60 Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten<br />

Vereinen<br />

b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit<br />

sich diese für den Umweltschutz einsetzen und<br />

nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur<br />

Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten<br />

vorgesehenen Verfahren anerkannt<br />

sind (Vereinigungen).<br />

3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung<br />

der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen<br />

und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr.<br />

5 FStrG).<br />

Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich<br />

bekannt gemacht werden.<br />

Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen<br />

erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen<br />

Einwendungen wird der Vertreter, von<br />

dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17<br />

VwVfG).<br />

-14-<br />

Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen,<br />

so können sie durch öffentliche Bekanntmachung<br />

ersetzt werden.<br />

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist<br />

möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine<br />

schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den<br />

Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.<br />

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin<br />

kann auch ohne ihn verhandelt<br />

werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss<br />

des Erörterungstermins beendet.<br />

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.<br />

4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen,<br />

Erhebung von Einwendungen, Abgabe von Stellungnahmen,<br />

Teilnahme am Erörterungstermin<br />

oder Vertreterbestellung entstehende Kosten<br />

werden nicht erstattet.<br />

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie<br />

nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach<br />

zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin,<br />

sondern in einem gesonderten<br />

Entschädigungsverfahren behandelt.<br />

6. Über die Einwendungen, Stellungnahmen<br />

und die Zulässigkeit des Vorhabens wird nach<br />

Abschluss des Anhörungsverfahrens durch<br />

die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion<br />

Chemnitz) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung<br />

(Planfeststellungsbeschluss) an die<br />

Einwender und diejenigen, die Stellungnahme<br />

abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung<br />

ersetzt werden, wenn mehr als<br />

50 Zustellungen vorzunehmen sind.<br />

7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten<br />

die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG<br />

und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in<br />

Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt<br />

dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht<br />

an den vom Plan betroffenen Flächen zu<br />

(§ 9a Abs. 6 FStrG).<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Flurstücke,<br />

die nicht im Bereich der Trasse gelegen<br />

sind, durch die Baumaßnahme betroffen sein<br />

können (Ausgleichsfl ächen für landschaftspfl egerische<br />

Begleitplanung).<br />

EKM Entsorgungsdienste<br />

Kreis Mittelsachsen GmbH<br />

Frauensteiner Straße 95 09599 Freiberg<br />

Pressemitteilung<br />

Tipps und Informationen zur<br />

Abfallentsorgung in der kommenden<br />

Wintersaison<br />

Der vergangene Winter<br />

war schneereich und<br />

hat die Abfallentsorgung<br />

in Atem gehalten.<br />

Für den nächsten Winter<br />

möchten wir Ihnen<br />

einige hilfreiche Tipps zur Abfallentsorgung geben.<br />

Der Winterdienst und die Müllwerker mit den<br />

Entsorgungsfahrzeugen werden ihr Möglichstes<br />

tun. Trotzdem können Einschränkungen<br />

und Behinderungen auftreten. Im Vordergrund<br />

steht immer ein gefahrloses Handeln. Von den<br />

Entsorgungsfahrzeugen darf keine Gefährdung<br />

für Mensch und Sachgüter ausgehen.<br />

Ziel ist, aufgrund von Schnee und Eis ausgefallene<br />

Touren innerhalb von vier Werktagen<br />

nachzuholen. Ist das nicht möglich bitten wir,<br />

die Abfallbehälter zum nächsten Entsorgungstermin<br />

laut Abfallkalender bereitzustellen.<br />

Bei widrigen winterlichen Bedingungen empfehlen<br />

wir, die Abfallbehälter oder zugelassene<br />

blaue 80-l Restabfallsäcke zur nächstgelegenen<br />

Hauptstraße zu bringen. Dort ist die Wahrscheinlichkeit<br />

der termingerechten Abholung<br />

höher, weil der Winterdienst die Räumung von<br />

Hauptstraßen bevorzugt. Kennzeichnen Sie Ihre<br />

Restabfallbehälter und die Gelben Tonnen, um<br />

Verwechslungen auszuschließen.<br />

Zugelassene blaue 80-l Restabfallsäcke helfen<br />

Entsorgungsengpässe bei der Restabfallentsorgung<br />

zwischenzeitlich zu überbrücken. Diese<br />

Säcke können dann zusätzlich neben den Restabfallbehältern<br />

zur Abfuhr bereitgestellt werden,<br />

wenn die Straßen wieder befahrbar sind.<br />

Restabfallsäcke können auch zu den Ausweichstellplätzen<br />

gebracht werden. Altpapier gebündelt,<br />

in Papiersäcken oder gebrauchten Kartons<br />

können am Abfuhrtag neben der Papiertonne<br />

bereitgestellt werden. Gleiches gilt auch für die<br />

Gelben Tonnen. Wenn diese nicht ausreichen,<br />

können durchsichtige Säcke zusätzlich gefüllt<br />

und bereitgestellt werden. Die Entsorger nehmen<br />

Wertstoffe in Säcken oder gebündelt neben<br />

den Behältern mit.<br />

Aktuelle Informationen über ausgefallene Touren<br />

vom Vortag, gegebenenfalls schon die Termine<br />

der Nachräumung und Ausweichstellplätze,<br />

sind auf der Internetseite der EKM ( www.<br />

ekm-mittelsachsen.de) auf der Startseite unter<br />

der Rubrik „Aktuelles“ abrufbar.<br />

Treffen Sie vor Ort auf dort nicht aufgeführte Unregelmäßigkeiten<br />

bitten wir, uns zu informieren.<br />

Dann können wir mit Ihnen und dem entsprechenden<br />

Entsorger Lösungen fi nden.<br />

Zögern Sie die letzte Mindestentleerung nicht<br />

bis Ende Dezember hinaus. Die Tour könnte<br />

aufgrund von Eis und Schnee ausfallen. Deshalb<br />

auf Nummer sicher gehen und zu einem<br />

zeitigeren Entsorgungstermin die Abfallbehälter<br />

bereitstellen.<br />

Weitere Fragen beantworten die Abfallberater<br />

Solveig Schmidt Tel. 03731 2625-41, Karla<br />

Zapel 2625-42 oder Thomas Granz 2625-40.

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